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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19748
VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206 (https://dejure.org/2007,19748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2007 - 1 N 04.2206 (https://dejure.org/2007,19748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2007 - 1 N 04.2206 (https://dejure.org/2007,19748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Sondergebiet für den Umbau eines Baudenkmals [Gut ******** am Nordufer des *****sees] zu einem "Fünf-Sterne-Hotel"; Verkehrszunahme auf einer zu dem Baugebiet führenden Staatsstraße; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Abwägungserhebliches privates Interesse wegen Veränderung der Verkehrssituation; Abwägungserhebliches Interesse eines Anliegers; Erstattung der ...

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Sondergebiet für den Umbau eines

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gut Kaltenbrunn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Die bloße Bezeichnung eigener Belange und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen für die Antragsbefugnis aber nicht aus (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/218 = BayVBl. 1999, 249/250).

    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang des Antragstellers bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326; vom 24.9.1998 a. a. O.; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Nicht abwägungserheblich sind vor allem rechtlich nicht geschützte Interessen (BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197); hierzu gehören Interessen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht.

    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang des Antragstellers bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326;… vom 24.9.1998 a. a. O.; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Nicht berücksichtigt werden müssen ferner Interessen, die grundsätzlich zwar rechtserheblich, im konkreten Planungsfall aber geringwertig oder "mit einem Makel behaftet" sind, sowie Interessen, die die Gemeinde bei der Abwägung nicht erkennen konnte (BVerwG vom 9.11.1979 BVerwGE 59, 87/102 f. = NJW 1980, 1061 = BayVBl 1980, 88/91, BayVGH vom 11.11.2004 BayVBl 2006, 407).

    Bei solchen Veränderungen fehlt die Abwägungserheblichkeit, weil man sich "vernünftigerweise darauf einstellen muss, dass so etwas geschieht" (BVerwG vom 9.11.1979 BVerwGE 59, 87/103 = NJW 1980, 1061 = BayVBl 1980, 88).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang des Antragstellers bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326;… vom 24.9.1998 a. a. O.; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Berührt die Planung abwägungserhebliche Belange des Antragstellers, dann besteht abstrakt die Möglichkeit, dass die Gemeinde diese Belange bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG vom 30.4.2004 NVwZ 2004, 1120/1121).
  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang des Antragstellers bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326;… vom 24.9.1998 a. a. O.; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Auch alle auf dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs (eingehend: BayVGH vom 15.3.2006 VGH n. F. 59, 24 = BayVBl 2007, 45) beruhenden Rechte und rechtlichen Interessen, die im Übrigen nicht einen Schutz vor Einschränkungen oder Erschwernissen bei den Zufahrtsmöglichkeiten umfassen, scheiden damit als Anknüpfungspunkt für ein abwägungserhebliches Betroffensein aus.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Ein Vertrauen der Anlieger einer in eine überörtliche Straße mündenden Erschließungsstraße darauf, dass sich die Verkehrsverhältnisse auf der überörtlichen Straße nicht ändern, ist aber in aller Regel ebenso wenig schutzwürdig wie beispielsweise das Interesse eines Nachbarn, dass ein angrenzendes, bisher wegen seiner Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB) grundsätzlich nicht bebaubares Grundstück auch künftig nicht bebaut wird (vgl. BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Dementsprechend ist das Interesse eines Anliegers, von der planbedingten Überlastung eines sein Grundstück erschließenden Weges durch den Verkehr einer Sporthalle und einer Reithalle verschont zu bleiben, als abwägungserheblich angesehen worden (BVerwG vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431 = BayVBl 2001, 314).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206
    Hingegen muss derjenige, der einen Bebauungsplan als nicht unmittelbar betroffener Dritter angreift, aufzeigen, dass seine aus dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB a. F., § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) folgenden Rechte verletzt sein können (vgl. BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 f.).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …

  • VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als …

  • VGH Bayern, 29.01.1996 - 24 B 94.1712

    Halter haftet für Abschleppkosten

  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    Dieses Verfahren endete mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2007 (Az. 1 N 04.2206).
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1810

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Allerdings kann auch eine planbedingte Mehrbelastung einer Erschließungsstraße als privater Belang von Anliegern abwägungsrelevant sein (…im Falle einer geltend gemachten Überlastung einer Erschließungsstraße vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 - NVwZ 2001, 431 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - juris Rn. 47;… OVG LSA, B.v. 17.5.2017 - 2 K 7/16 - juris Rn. 33;… OVG NW, U.v. 10.8.2000 - 7a D 58/99.NE - BeckRS 2000, 166901 Rn. 21;… B.v. 19.12.2018 - 10 B 1469/18.NE - juris Rn. 7 ff.;… U.v. 29.11.2019 - 7 D 81/17.NE - juris Rn. 33. ff.; U.v. 7.12.2020 - 7 D 34/18.NE - juris Rn 31).

    Nicht schutzwürdig und damit nicht abwägungserheblich ist das Interesse an der Beibehaltung der bestehenden Verkehrsverhältnisse hingegen, wenn sich die Verkehrszunahme aus dem Blickwinkel dessen, der sich in seinen Interessen beeinträchtigt sieht, nur als eine Veränderung der allgemeinen Verkehrssituation darstellt, auf deren Fortbestehen ein Einzelner nicht vertrauen darf (BayVGH, U.v. 30.3.2007 a.a.O.).

    Es handelt sich vorliegend nicht um eine Fallgestaltung, bei der abwägungserhebliche Interessen von Anliegern deshalb berührt sind, weil eine bisher nur oder vorwiegend der Erschließung der anliegenden (Wohn-) Grundstücke dienende Straße den An- und Abfahrtsverkehr eines gänzlich neuen Baugebiets aufnehmen soll (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1811

    Fehlende Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Allerdings kann auch eine planbedingte Mehrbelastung einer Erschließungsstraße als privater Belang von Anliegern abwägungsrelevant sein (…im Falle einer geltend gemachten Überlastung einer Erschließungsstraße vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 - NVwZ 2001, 431 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - juris Rn. 47;… OVG LSA, B.v. 17.5.2017 - 2 K 7/16 - juris Rn. 33;… OVG NW, U.v. 10.8.2000 - 7a D 58/99.NE - BeckRS 2000, 166901 Rn. 21;… B.v. 19.12.2018 - 10 B 1469/18.NE - juris Rn. 7 ff.;… U.v. 29.11.2019 - 7 D 81/17.NE - juris Rn. 33. ff.; U.v. 7.12.2020 - 7 D 34/18.NE - juris Rn 31).

    Nicht schutzwürdig und damit nicht abwägungserheblich ist das Interesse an der Beibehaltung der bestehenden Verkehrsverhältnisse hingegen, wenn sich die Verkehrszunahme aus dem Blickwinkel dessen, der sich in seinen Interessen beeinträchtigt sieht, nur als eine Veränderung der allgemeinen Verkehrssituation darstellt, auf deren Fortbestehen ein Einzelner nicht vertrauen darf (BayVGH, U.v. 30.3.2007 a.a.O.).

    Zudem handelt es sich vorliegend nicht um eine Fallgestaltung, bei der abwägungserhebliche Interessen von Anliegern deshalb berührt sind, weil eine bisher nur in relativ geringem Umfang genutzte Erschließungsstraße nunmehr den An- und Abfahrtsverkehr eines gänzlich neuen Baugebiets aufnehmen soll (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis; …

    Zum Anderen muss hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - Juris; vom 7.2.2007 - 1 N 05.3338 - Juris; vom 28.9.2006 - 1 NE 06.2285 - Juris).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

    Damit beruft er sich auf abwägungserhebliche Belange, nämlich das Interesse, als Eigentümer von Grundstücken außerhalb des Plangebiets von Störungen durch die im Plangebiet zulässigen Nutzungen und den planbedingten Zu- und Abgangsverkehr verschont zu bleiben (BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431; BayVGH vom 22.5.2006 - 26 N 04.2980 - juris; vom 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - juris).
  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 NE 10.2657

    Festsetzung von Ein- und Ausfahrten, Parkplätzen und Anlieferzone; …

    Damit ist zum einen vorausgesetzt, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers berührt, zum anderen muss hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BayVGH vom 8.9.2010 Az. 1 N 07.3403;… vom 28.2.2008 a.a.O.; vom 30.3.2007 Az. 1 N 04.2206; vom 28.9.2006 Az. 1 NE 06.2285, ).
  • VGH Bayern, 28.03.2011 - 15 ZB 08.1872

    Klagebefugnis; Klagebefugnis bei Klage gegen UVP- oder vorprüfungspflichtiges …

    Gerade das vom Kläger mehrfach zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2007 (Az. 1 N 04.2206) zeigt, dass - sollten sich die Verhältnisse auf der Straße ändern - selbst die Interessen eines Straßenanliegers nicht ohne weiteres ausreichen, einen abwägungserheblichen Belang zu begründen.
  • VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077

    Normenkontrollantrag gegen Einbeziehungssatzung; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Zum anderen muss hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (vgl. BayVGH vom 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - Juris; vom 7.2.2007 - 1 N 05.3338 - Juris; vom 28.9.2006 - 1 NE 06.2285 - Juris).
  • VGH Bayern, 01.09.2008 - 15 NE 08.1507

    Normenkontrolle; einstweiliger Rechtsschutz; Einbeziehungssatzung; Verstoß gegen …

    Zum anderen muss hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (vgl. BayVGH vom 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - Juris; vom 7.2.2007 - 1 N 05.3338 - Juris; vom 28.9.2006 - 1 NE 06.2285 - Juris.
  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 1 N 08.1393

    Normenkontrollantrag gegen Einbeziehungssatzung; Antragsbefugnis (verneint); …

    Zum anderen muss hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung, die auch im Verfahren für Erlass einer Einbeziehungssatzung erfolgen muss, möglicherweise fehlerhaft behandelt wurde (vgl. BayVGH vom 30.3.2007 - 1 N 04.2206 - Juris; vom 7.2.2007 - 1 N 05.3338 - Juris; vom 28.9.2006 - 1 NE 06.2285 - Juris).
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