Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Bad Heilbrunn: Bebauungsplan "Ortskern" wirksam
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Kurzfassungen/Presse (3)
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(Pressemitteilung)
Bad Heilbrunn: Bebauungsplan "Ortskern" wirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bad Heilbrunn - Bebauungsplan "Ortskern" wirksam
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Bad Heilbrunn - Bebauungsplan "Ortskern" wirksam
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
- BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309).Angesichts der erheblichen Bedeutung des von der Antragsgegnerin verfolgten Belangs, der Verödung des Ortszentrums entgegenzuwirken, können die sich aus dem Ausschluss einer Wohnnutzung in den Erdgeschossen ergebenden Risiken, die im Grundsatz "Lasten des Eigentums und nicht Lasten der Bauleitplanung" sind (…vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 a.a.O.), dem Grundeigentümer auferlegt werden, solange nicht die objektive Gewichtigkeit der betroffenen Eigentümerbelange "völlig verfehlt wird" (BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, Leitsatz 6.).
- BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse beseitigen nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283).Angesichts der erheblichen Bedeutung des von der Antragsgegnerin verfolgten Belangs, der Verödung des Ortszentrums entgegenzuwirken, können die sich aus dem Ausschluss einer Wohnnutzung in den Erdgeschossen ergebenden Risiken, die im Grundsatz "Lasten des Eigentums und nicht Lasten der Bauleitplanung" sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 a.a.O.), dem Grundeigentümer auferlegt werden, solange nicht die objektive Gewichtigkeit der betroffenen Eigentümerbelange "völlig verfehlt wird" (BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, Leitsatz 6.).
- VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308
Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Die Antragsgegnerin habe sich mit sämtlichen, das Eigentumsrecht betreffenden Einwendungen intensiv befasst, sie gewichtet und bewertet, vor allem aber die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Planung betrachtet und sich dabei am Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 2004 (25 N 01.308) orientiert.Auch die Berufung der Antragstellerin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 2004 - 25 N 01.308 (BayVBl 2005, 366) führt nicht weiter; dort wurde festgestellt, dass Festsetzungen eines Bebauungsplans auch wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der zugelassenen Nutzung funktionslos werden können, soweit die tatsächlichen Verhältnisse einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen (hier: Sondergebiet/Kurgebiet) ausschließt.
- BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11
Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB setzt dabei der Bauleitplanung eine erste Schranke, die "lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt" (vgl. zuletzt: BVerwG, U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137; OVG NW, U.v. 3.6.2002 - 7a D 92.99.NE - BRS 65 Nr. 38).Die Frage der Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen im Einzelnen kann nicht zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, U.v. 27.3.2013 a.a.O.).
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Rn. 43 Überplant eine Gemeinde privates Grundstückseigentum in fremdnütziger Weise - wie hier mit öffentlichen Stellplätzen -, hat sie zur Vermeidung eines unzulässigen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dem Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs als Element des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Geltung zu verschaffen und deshalb die in Frage kommenden Alternativen eingehend zu prüfen (BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350; OVG NW, U.v. 27.5.2013 - 2 D 37/12.ME - BauR 2013, 1966). - BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Das im Eigentum der Antragsgegnerin stehende Rathausgrundstück wäre nur dann gleich geeignet wie die östlich der B...straße gelegenen Randbereiche der Grundstücke der Antragstellerin, wenn sich die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche hinter dem Rathaus mit dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde vertragen würde und keine hinreichenden Gründe für die Ausweisung gerade auf dem Privatgrundstück sprächen (BVerwG, U.v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 - NVwZ 2002, 1506). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - 2 D 37/12
Größere Flexibilität als hinreichendes Argument einer Gemeinde für die …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Rn. 43 Überplant eine Gemeinde privates Grundstückseigentum in fremdnütziger Weise - wie hier mit öffentlichen Stellplätzen -, hat sie zur Vermeidung eines unzulässigen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dem Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs als Element des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Geltung zu verschaffen und deshalb die in Frage kommenden Alternativen eingehend zu prüfen (BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350; OVG NW, U.v. 27.5.2013 - 2 D 37/12.ME - BauR 2013, 1966). - BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84
Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Planerische Zurückhaltung bedeutet zugleich, eine überhöhte Regelungsdichte zu vermeiden und dem Bauherrn damit Spielraum für eigene Gestaltungen zu geben (vgl. BVerwG, U.v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 - NVwZ 1989, 659;… NdsOVG, U.v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 - BRS 62 Nr. 25/1999 = juris Rn. 18). - OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt); …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Planerische Zurückhaltung bedeutet zugleich, eine überhöhte Regelungsdichte zu vermeiden und dem Bauherrn damit Spielraum für eigene Gestaltungen zu geben (vgl. BVerwG, U.v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 - NVwZ 1989, 659; NdsOVG, U.v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 - BRS 62 Nr. 25/1999 = juris Rn. 18). - VGH Bayern, 28.07.2011 - 15 N 10.582
Bebauungsplan für Hotelerweiterung; Abwägungsfehler; Parkplatzlärm
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263
Rn. 53 Die Antragsgegnerin musste ihrer Prognose auch nicht den maximalen Bedarf an Tiefgaragenstellplätzen im Sinn eines worst-case-Szenarios zu Grunde legen, wie dies etwa im Rahmen des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich gewesen wäre (BayVGH, U.v. 28.7.2011 - 15 N 10.582 - juris). - VGH Bayern, 29.11.1991 - 1 B 90.2688
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
- BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99
Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …
- EuGH, 18.04.2013 - C-463/11
L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und …
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt - …
- VGH Bayern, 29.05.2009 - 1 N 07.3063
(Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen einfachen Bebauungsplan
- VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033
Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs- …
Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist m.a.W. abwägungsdisproportional und daher im Abwägungsergebnis fehlerhaft, wenn zur Erreichung des Planungszwecks ebenso geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (…BVerwG, U. v. 6.6.2002 a. a. O. juris Rn. 12 ff.;… B. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 43;… OVG Lüneburg, U. v. 22.6.2009 - 1 KN 127/06 - juris Rn. 27;… OVG NRW, U. v. 21.4.2015 - 2 D 12/13.NE - juris Rn. 91 ff.;… VGH BW, U. v. 25.3.2015 - 3 S 156/14 - juris Rn. 39;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2016, § 1 Rn. 207).Ein Grundstück der öffentlichen Hand ist für Gemeinbedarfszwecke aber nur dann als gleich geeignet wie ein Grundstück eines Privaten anzusehen, wenn sich seine Inanspruchnahme mit dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde - bei deren Entwicklung der Gemeinde ein grundsätzlich weites Ermessen zusteht (…BVerwG U. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 - NVwZ 2002, 1506 ff. = juris Rn. 17 m. w. N.) - verträgt und keine Gründe für die Ausweisung gerade auf dem Privatgrundstück sprechen (…BVerwG U. v. 6.6.2002 a. a. O. juris Rn. 17; BayVGH, U. v. 13.11.2013 a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16
Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der …
Das Interesse eines betroffenen Grundeigentümers an einer möglichst wirtschaftlichen Nutzung seiner im Plangebiet gelegenen Grundstücke wird durch Nutzungsausschlüsse oder -beschränkungen insbesondere dann nicht unangemessen beeinträchtigt, wenn ihnen eine hinreichende Bandbreite möglicher Nutzungen verbleibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.08.2015 - 10 A 567/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2019 - 10 D 88/17.NE -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, juris Rn. 40; jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 03.09.2019 - 8 S 2056/17
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
Die Mitwirkungsbereitschaft der aktuellen Grundeigentümer an der Umsetzung der planerischen Vorgaben kann zudem deshalb nicht zum Maßstab der Erforderlichkeit einer Planung gemacht werden, weil dadurch die kommunale Planungshoheit in weiten Bereichen ins Leere laufen würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, juris Rn. 26).Rn. 96 Hinzu kommt, dass das Städtebaurecht für die Umsetzung der planerischen Vorstellungen auch gegen den Willen des aktuellen Grundeigentümers eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung stellt, zu denen insbesondere die Enteignung (§§ 85 ff. BauGB), das Baugebot (§ 176 BauGB) sowie das Rückbau- und Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB) zählen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.11.2013, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2024 - 3 S 231/23
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans - fehlende Verwirklichungsaussicht
Die Mitwirkungsbereitschaft der aktuellen Grundeigentümer an der Umsetzung der planerischen Vorgaben kann zudem deshalb nicht zum Maßstab der Erforderlichkeit einer Planung gemacht werden, weil dadurch die kommunale Planungshoheit in weiten Bereichen ins Leere laufen würde (…vgl. zu alledem BVerwG, Beschl. 13.06.2023 - 4 BN 33.22 - juris Rn. 6 …und Urt. v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - juris Rn. 10;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.2019 - 8 S 2056/17 - juris Rn. 95 f.; Bay. VGH, Urt. v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 26;… vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 20.04.2009 - 1 KN 9/06 - juris Rn. 51 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.2024 - 3 S 1074/22
Anwendbarkeit der Planerhaltungsvorschriften bei Bebauungsplänen; fristgemäße …
Regelmäßig - und so auch hier - vermag indes allein die fehlende Umsetzungsbereitschaft des Eigentümers an den getroffenen Festsetzungen die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans nicht in Frage zu stellen (…vgl. BVerwG, Beschl. 13.06.2023 - 4 BN 33.22 -, juris Rn. 6 …und Urt. v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 -, juris Rn. 10;… Senatsurt. v. 28.11.2024, a.a.O. Rn. 36;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.2019 - 8 S 2056/17 -, juris Rn. 95 f.; Bay. VGH, Urt. v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, juris Rn. 26;… vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 20.04.2009 - 1 KN 9/06 -, juris Rn. 51 ff.). - VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
Teil-Bebauungsplan zur Entwicklung des Ortskerns einer Gemeinde
Im Übrigen beseitigen selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 41).Dass sich aus Sicht des Antragstellers die Zulassung einer uneingeschränkten gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss möglicherweise als gewinnbringender darstellen mag, macht die Festsetzung nicht unwirksam, da kein Anspruch des Eigentümers auf eine optimale Ausnutzung seiner Grundstücke besteht (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2013 a.a.O.).
- VGH Bayern, 07.10.2024 - 1 N 22.2157
Sondergebiet für touristische Nutzungen und Anlagen für gesundheitliche Zwecke, …
Die Frage, ob mit der zugelassenen baulichen Nutzung ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept verwirklicht werden kann, ist (erst) im Rahmen der Prüfung der sachgerechten Abwägung zu behandeln (vgl. BayVGH, U.v. 3.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 27).Im Übrigen beseitigen selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Ferienwohnungen nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 41; U.v. 25.3.2004 - 25 N 01.308 - BayVBl 2004, 515).
- VGH Bayern, 07.10.2024 - 1 N 22.2318
Sondergebiet für touristische Nutzungen und Anlagen für gesundheitliche Zwecke, …
Die Frage, ob mit der zugelassenen baulichen Nutzung ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept verwirklicht werden kann, ist (erst) im Rahmen der Prüfung der sachgerechten Abwägung zu behandeln (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 27).Im Übrigen beseitigen selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Ferienwohnungen bzw. des Sanatoriums nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 41; U.v. 25.3.2004 -25 N 01.308 - BayVBl 2005, 366).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 KN 19/16
Anwendbarkeit der Aufhebung von VwGO a.F. § 47 Abs 2a auf "alte" …
Rn. 38 Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und die darin liegende Bestimmung über Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG ist ein für die Abwägung bedeutsamer Belang (BVerfG…, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - BauR 2003, 1338, Rn. 12 ff. bei juris; BVerwG…, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6/99 -, Rn. 23 bei juris; Bay. VGH…, Urteil vom 18.01.2017 - 15 N 14.2033 -, Rn. 52 bei juris; Bay. VGH, Urteil vom 13.11.2013 - 1 N 11.2263 -, Rn 42. f. bei juris; Hess. VGH…, Urteil vom 12.04.2012 - 4 C 766/11.N -, Rn. 27 ff. bei juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26.10.2010 - 10 A 13.07 -, Rn. 54 bei juris; OVG NRW…, Urteil vom 25.10.2007 - 7 D 129/06.NE -, Rn. 80 ff. bei juris; VGH Mannheim…, Urteil vom 26.09.2003 - 3 S 1650/02 -, Rn. 20 bei juris). - VGH Bayern, 27.04.2023 - 9 N 19.303
Erfolglose Normenkontrolle gegen einen im beschleunigten Verfahren beschlossenen …
Darüber hinaus stellt das Städtebaurecht für die Umsetzung der planerischen Vorstellungen gegen den Willen des aktuellen Grundeigentümers eine Reihe von planakzessorischen Instrumenten zur Verfügung, zu denen insbesondere die Enteignung (§§ 85 ff. BauGB) zählt (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 26). - OLG Dresden, 11.05.2022 - U 30/21
Rüge per E-Mail: Zugang nur zu normalen Behördenöffnungszeiten!
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14
Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre - …
- VGH Bayern, 16.03.2020 - 1 ZB 18.336
Versagung der Baugenehmigung für die Errichtung von Reihenhäusern
- VGH Bayern, 05.07.2024 - 9 B 23.679
Errichtung Rindermaststall, Darstellung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet, …
- VGH Bayern, 14.05.2025 - 9 N 24.690
Normenkontrolle, Änderung eines Bebauungsplans, Erforderlichkeit, Vertikale …
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