Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
Feststellungsinteresse bei außer Kraft getretener Veränderungssperre - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VwGO § 47 ; BauGB § 14 ; BauGB § 17 Abs. 5
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen Veränderungssperre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Ein abstrakter Klärungsbedarf genügt nicht, das Feststellungsinteresse muss substantiiert geltend gemacht werden und im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2020 - 1 N 19.1393 - BayVBl 2020, 845;… zur Fortsetzungsfeststellungsklage BVerwG, B.v. 30.6.2016 - 1 WB 17.15 - juris Rn. 24; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303).Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (…stRspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303).
- BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Voraussetzung ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).Eine nur theoretisch mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsklage vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2016 - 1 WB 17.15 - juris Rn. 24; B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 17.15
Berücksichtigung beim Auswahlverfahren; höherwertiger Dienstposten; Frist; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Ein abstrakter Klärungsbedarf genügt nicht, das Feststellungsinteresse muss substantiiert geltend gemacht werden und im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2020 - 1 N 19.1393 - BayVBl 2020, 845; zur Fortsetzungsfeststellungsklage BVerwG, B.v. 30.6.2016 - 1 WB 17.15 - juris Rn. 24; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303).Eine nur theoretisch mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsklage vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2016 - 1 WB 17.15 - juris Rn. 24;… B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (stRspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303). - BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Rn. 12 Tritt eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines - wie hier - nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zulässigen Antrags auf Feststellung ihrer Unwirksamkeit außer Kraft, kann der Antragsteller die Feststellung begehren, dass die Veränderungssperre ungültig war (vgl. BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12). - VGH Bayern, 13.07.2020 - 1 N 19.1393
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Ein abstrakter Klärungsbedarf genügt nicht, das Feststellungsinteresse muss substantiiert geltend gemacht werden und im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2020 - 1 N 19.1393 - BayVBl 2020, 845;… zur Fortsetzungsfeststellungsklage BVerwG, B.v. 30.6.2016 - 1 WB 17.15 - juris Rn. 24; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303). - VGH Bayern, 05.03.2020 - 1 N 17.450
Feststellung der Rechtswidrigkeit mittlerweile außerkraftgetretener …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899
Für das Feststellungsinteresse nach Außerkrafttreten der Norm ist ein darüberhinausgehendes Interesse erforderlich, das bei einem Feststellungsinteresse wegen Präjudizwirkung für einen anschließenden Rechtsstreit voraussetzt, dass Ansprüche wegen eines fehlerhaften behördlichen Verhaltens geltend gemacht werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2020 - 1 N 17.450 - juris Rn. 15).
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20
Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der …
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach weit mehr als einem Jahr - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.Hinzu kommt, dass sie die Behauptung eines eingetretenen Schadens nicht - durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe - substantiiert hat.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris] Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin darauf - ausdrücklich - nicht weiter eingegangen.
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen …
Nicht erforderlich hingegen ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (i. Erg. a.A. BayVGH, U.v. 26.2.2021 - 1 N 18.899 - juris unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 9.3.2005 - 2 B 111.04 - juris Rn. 7 zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 VwGO) oder bereits ein entsprechendes Verfahren konkret in die Wege geleitet worden ist (…vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2008 - 2 A 9.07 NVwZ 2009, 782 Rn. 4). - OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 182/20
Normenkontrollantrag nach Außerkrafttreten der Norm - kein berechtigtes …
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach fast zwei Jahren - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.Hinzu kommt, dass sie die Behauptung eines eingetretenen Schadens nicht - durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe - substantiiert hat.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N.bei juris][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N.bei juris] Die Antragstellerin kann sich in dem Zusammenhang nicht lediglich pauschal darauf berufen, der Schaden könne noch nicht abschließend bestimmt werden, weil nicht feststehe, welche Beträge sie im Hinblick auf die erlangten staatlichen Hilfen behalten dürfe.
- OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 317/20
Nachträgliche Normenkontrolle; Schließung von Fitness-Studios während der …
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach fast zwei Jahren - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.Hinzu kommt, dass sie die Behauptung eines eingetretenen Schadens nicht - durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe - substantiiert hat.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris] Die Antragstellerin kann sich in dem Zusammenhang nicht lediglich pauschal darauf berufen, der Schaden könne noch nicht abschließend bestimmt werden, weil nicht feststehe, welche Beträge sie im Hinblick auf die erlangten staatlichen Hilfen behalten dürfe.
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
Corona-Krise; Geschäftsschließungen; Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens …
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach über einem Jahr - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.Hinzu kommt, dass sie die Behauptung eines eingetretenen Schadens nicht hinreichend - durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe infolge der Schließung ihres Betriebs aufgrund der Corona-Verordnung in der Fassung vom 18.2.2021 - substantiiert hat.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris].
- OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
Coronapandemie; Normenkontrollverfahren; Feststellung der Unwirksamkeit einer …
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach etwa eineinhalb Jahren - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.Hinzu kommt, dass sie die Behauptung eines eingetretenen Schadens nicht - durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe - substantiiert hat.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris].
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 140/20
Auf nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit von CoronaVV SL 2020 § 5 Abs 4 …
Bei einer Feststellungsklage, die der Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsverfahrens vor dem Zivilgericht dienen soll, ist das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn ein solcher Prozess bereits anhängig, mit Sicherheit zu erwarten oder ernsthaft beabsichtigt ist, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist.[vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.3.2014 - 2 A 2679/12 - m.w.N.; BayVGH, Urteile vom 9.9.2020 - 15 B 19.666- und vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.3.2014 - 2 A 2679/12 - m.w.N.; BayVGH, Urteile vom 9.9.2020 - 15 B 19.666- und vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Rechtssuchende von sich aus substantiiert darlegen. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 2 A 15.19
Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre und ihre Verlängerung; …
Rn. 29 (1) Tritt eine Norm während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft, so liegt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO beachtliche Beschwer gleichwohl vor, wenn derjenige, der das Normenkontrollverfahren eingeleitet hat, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 7 ff., 11; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2019 - OVG 2 A 23.17 - EA S. 6; VGH München, Urteil vom 26. Februar 2021 - 1 N 18.899 - juris Rn. 12). - OVG Sachsen, 03.04.2023 - 3 C 38/21
Corona-Schutz-Verordnung; Rechtsschutzbedürfnis; …
Dabei genügt kein abstrakter Klärungsbedarf; das Feststellungsinteresse muss vielmehr substantiiert geltend gemacht werden und im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vorliegen (…NdsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2022 - 14 KN 9/22 -, juris Rn. 7 m. w. N.;… OVG Saarland, Urt. v. 31. März 2022 - 2 C 182/20 -, juris Rn. 25 ff.; BayVGH, Urt. v. 26. Februar 2021 - 1 N 18.899 -, juris Rn. 14). - OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 14 KN 9/22
Außerkrafttreten; Corona; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse
Ein abstrakter Klärungsbedarf genügt nicht, das Feststellungsinteresse muss substantiiert geltend gemacht werden und im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vorliegen (…NdsOVG, Beschl. v. 9.6.2021 - 13 KN 127/20 -, juris Rn. 53 ff.;… OVG Saarl., Urt. v. 31.3.2022 - 2 C 182/20 -, juris Rn. 15 ff. m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 26.02.2021 - 1 N 18.899 -, juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.10.2025 - 2 N 25.572
Normenkontrollklage, Außer Kraft getretene Veränderungssperre, Berechtigtes …
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