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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45257
OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15 (https://dejure.org/2016,45257)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2016 - 1 N 31.15 (https://dejure.org/2016,45257)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2016 - 1 N 31.15 (https://dejure.org/2016,45257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31a Abs 1 StVZO, § 31a Abs 3 StVZO
    Vorlage bzw. Aushändigung eines Fahrtenbuchs; (kein) Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbeschuldigungsfreiheit (nemo-tenetur-Grundsatz)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 VwGO, § 31a Abs 1 StVZO, § 31a Abs 3 StVZO
    Vorlage bzw. Aushändigung eines Fahrtenbuchs; Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbeschuldigungsfreiheit (nemo-tenetur-Grundsatz)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtmässgkeit der Vorlagepflicht bei der Fahrtenbuch-Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorlagepflicht bei der Fahrtenbuch-Auflage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kontrolle eines Fahrtenbuchs muss möglich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 501
  • NZV 2017, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Auch unter der Voraussetzung, dass der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 - juris Rn. 3).

    Die Verfassung schützt grundsätzlich nicht davor, dass aus zulässigen Buchführungspflichten Erkenntnisse über die Täter von Verkehrsordnungswidrigkeiten abgeleitet werden, auch wenn es sich dabei um den Aufzeichnenden selbst oder jemanden handelt, hinsichtlich dessen dem Aufzeichnenden ein Aussageverweigerungsrecht zusteht (BVerwG, Beschluss vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 20.07.1983 - 7 B 96.82

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Fahrzeughalters zur Führung eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Die Aushändigungsverpflichtung des § 31a Abs. 3 lit. a StVZO dient nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein der Kontrollierbarkeit und der Effizienz der Fahrtenbuchauflage und soll den mit der Norm verfolgten Zweck der Erfüllung und Erhaltung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1983 - 7 B 96.82 - juris Rn. 2) sicherstellen (…Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Aufl. 2014, § 31 StVZO Rn. 96).

    Allein durch die hier in Rede stehende - in erster Linie polizeilich begründete - Mitwirkungspflicht werden etwaige Aussageverweigerungsrechte und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren sowie auch mögliche entsprechende Rechte in verwaltungsbehördlichen Verfahren noch nicht berührt" (BVerfG…, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 - juris Rn. 7 m.w.N.; außerdem BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1983 - 7 B 96.82 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Ernstliche Richtigkeitszweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Argumenten infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung Zweifeln unterliegt.
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Zwar vermittelt der "nemo-tenetur-Grundsatz" auch ein "Recht auf Passivität", d.h. auf Mitwirkungsfreiheit, denn der aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf ein faires Verfahren) fließende Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Recht des Beschuldigten auf Aussage- und Entschließungsfreiheit sowie das Recht, sich im Rahmen des Strafverfahrens bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht durch seine eigene Aussage bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beitragen zu müssen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. September 2016 - 2 BvR 890/16 - juris, nichtamtlicher Orientierungssatz 2b, Rn. 35).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich beantwortete konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (siehe BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2014 - OVG 7 N 34.13 -).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Allein durch die hier in Rede stehende - in erster Linie polizeilich begründete - Mitwirkungspflicht werden etwaige Aussageverweigerungsrechte und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren sowie auch mögliche entsprechende Rechte in verwaltungsbehördlichen Verfahren noch nicht berührt" (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 - juris Rn. 7 m.w.N.; außerdem BVerwG…, Beschluss vom 20. Juli 1983 - 7 B 96.82 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.03.1981 - 7 B 17.81

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage - Verstoß gegen das …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 N 31.15
    Der Anwendung und Beachtung strafprozessualer Befugnisse und deren Einschränkungen bedarf es dazu nicht (BVerwG, Beschluss vom 4. März 1981 - 7 B 17.81 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 1 S 51.17

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuchauflage; Halterbegriff; Teleologische Reduktion …

    Angesichts des präventiven Charakters kommt es daher nicht darauf an, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu vertreten hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - 1 B 26.12 - Seite 13; Beschluss vom 25. November 2016 - 1 N 31.15 - juris Rn. 8; OVG Bautzen…, Beschluss vom 31. August 2017 - 3 A 445/16 - juris Rn. 10).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Diese Verpflichtung ist untrennbar mit der Fahrtenbuchauflage verbunden, weil sich ohne die nachfolgende Vollzugskontrolle der mit der Fahrtenbuchauflage verfolgte Sicherungszweck nicht erreichen ließe (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 25.11.2016 - OVG 1 N 31.15 -, juris Rn. 8 = NJW 2017, 501).
  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1666

    Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht

    Sie soll sicherstellen, dass in Zukunft der verantwortliche Fahrer eines Kraftfahrzeugs bei Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ermittelt werden kann (ständige Rspr.; vgl. OVG B-B, B. 25.11.2016 - OVG 1 n 31.15; Hamb.OVG, B.v. 28.6.2016 - 4 Bf 97/15.Z; BayVGH, B. v. 28.1.2015 - 11 ZB 14.1129; B.v. 23.2.2009 - 11 CS 08.2948; BVerfG, B.v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - jeweils juris, m.w.N .).
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