Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2006 - 1 O 32/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
Angemerkt sei insoweit allerdings Folgendes: Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 06. März 2006 - 1 O 32/06 - im Beschwerdeverfahren betreffend die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vermutet bzw. angedeutet, offenbar nehme der Ortsgesetzgeber bei der Erhebung von Zweitwohnungssteuer billigend in Kauf, dass er auch solche Studenten der Steuer unterwirft, die - entgegen den Vorschriften des Landesmeldegesetzes - in Wirklichkeit ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg unterhalten und folglich an sich nicht dem Zweitwohnungsbegriff des § 2 Abs. 2 ZwStS unterfielen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
Rn. 110 Angemerkt sei insoweit allerdings Folgendes: Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 06.März 2006 - 1 O 32/06 - in einem Parallelverfahren vermutet bzw. angedeutet, offenbar nehme der Ortsgesetzgeber bei der Erhebung von Zweitwohnungssteuer billigend in Kauf, dass er auch solche Studenten der Steuer unterwirft, die - entgegen den Vorschriften des Landesmeldegesetzes - in Wirklichkeit ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg unterhalten und folglich an sich nicht dem Zweitwohnungsbegriff des § 2 Abs. 2 ZwStS unterfielen. - VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
Rn. 33 vgl. Beschluss vom 6.3.2006 - 1 O 32/06 -, zitiert nach juris,.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15
Parkerleichterung für schwerbehinderten Menschen
Insbesondere dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 06.03.2006 - 1 O 32/06 -, juris Rn. 10, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 11 PA 384/21
Anhörung; Aufenthaltsverbot; Erforderlichkeit; Feststellungsinteresse; …
Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen grundsätzlich im Hauptsacheverfahren geklärt werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris Rn. 12; OVG MV, Beschl. v. 6.3.2006 - 1 O 32/06 - juris Rn. 10). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung; …
Insoweit erleidet sie insbesondere mit Blick auf das hinsichtlich der Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes geltende Gebot der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347 - zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 06.06.2006 - 1 O 32/06 -, NordÖR 2006, 198) folglich durch die Zurückweisung der Beschwerde aus den vorstehenden Gründen auch keinen endgültigen oder ggfs. gleichheitswidrigen Nachteil. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
Student, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, Aufwandssteuer
Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten ein Zustand ist, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. neben den in dem angefochtenen Beschluss zitierten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. März 2006 - 1 O 32/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 - VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 - jeweils zit. nach JURIS).
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Rechtsprechung
| LG Mosbach, 22.12.2006 - 1 O 32/06 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Rückenbeschwerden sind gefahrerheblicher Umstand
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