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Rechtsprechung
   LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61413
LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16 (https://dejure.org/2017,61413)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.07.2017 - 1 O 375/16 (https://dejure.org/2017,61413)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 1 O 375/16 (https://dejure.org/2017,61413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Inso § 133; BGB § 166; JBeitrO § 6
    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vorsatzanfechtung bei Stundungsgewährung im Rahmen der Gepflogenheiten des behördlichen Zwangsvollstreckungswesens

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast hinsichtlich der Kenntnis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners i.R.d. Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Rn. 91 Die Angaben gegenüber dem Vollziehungsbeamten und Zeugen L2 dürften demgegenüber keine Vernehmung der hierfür benannten Zeugen erfordern, da abweichend von den Entscheidungen zuletzt BGH NJW 2015, 2113, 2115 Rd. 23 keine gesetzliche Fiktion, dass die jeweilige Vollstreckungsbehörde auch Gläubiger des vollstreckenden Anspruchs geworden ist, greift.

    Hiervon abweichend erfolgt eine Wissenszurechnung zu Lasten der beauftragenden Behörde nur unter besonderen Umständen, etwa wenn die von ihr ersuchte Behörde als Gläubigerin der Forderung fingiert wird (so im Falle von § 252 AO: BGH NJW 2015, 2113, 2115 Rd.23; BGH NZI 2013, 398f.) oder bei einer diese Zurechnung rechtfertigenden konkreten Aufteilung bestimmter vertraglicher Aufgaben unter Behörden (vgl. BGH NZI 2011, 684, 685f. Rd.12ff.).

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Hiervon abweichend erfolgt eine Wissenszurechnung zu Lasten der beauftragenden Behörde nur unter besonderen Umständen, etwa wenn die von ihr ersuchte Behörde als Gläubigerin der Forderung fingiert wird (so im Falle von § 252 AO: BGH NJW 2015, 2113, 2115 Rd.23; BGH NZI 2013, 398f.) oder bei einer diese Zurechnung rechtfertigenden konkreten Aufteilung bestimmter vertraglicher Aufgaben unter Behörden (vgl. BGH NZI 2011, 684, 685f. Rd.12ff.).

    Andernfalls bleibt es bei dem eingangs bereits aufgezeigten Grundsatz, dass sich Behörden als Gläubiger das Wissen eines Gerichtsvollziehers beziehungsweise über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beauftragten Vollziehungsbeamten nicht zurechnen lassen müssen (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.;… AG Köln, aaO.;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 6/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Rn. 81 Die erbetenen und durch die Beklagte gewährten Stundungen entsprachen vor diesem Hintergrund den Gepflogenheiten des behördlichen Zwangsvollstreckungs- und Zahlungsverkehrs der Beklagten und begründen deshalb kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder gar Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.04.2015 - IX ZR 6/14 = NJW 2015, 1959f.)..

    Denn die Bitte einer Schuldners um Gewährung einer Ratenzahlung begründet nur dann ein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, wenn diese mit der Erklärung verbunden wird, die fälligen Verbindlichkeiten anders nicht begleichen zu können (BGH NJW 2015, 1959 Rd.4).

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Rn. 77 Der in § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO genannte Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners knüpft an die von ihm vorgenommene, eine Gläubigerbenachteiligung hervorrufende Rechtshandlung an (vgl. auch zum nachfolgenden: BGH NJW-RR 2014, 231, 232 Rd.18; BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 148/13 = BeckRS 2014, 03765).

    Rn. 78 Dabei geht auch das erkennende Gericht davon aus, dass der Anfechtungsgegner weder den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, noch die die Gläubigerbenachteiligung auslösende Rechtshandlung in allen Einzelheiten kennen muss (vgl. BGH NJW-RR 2014, 231, 232 Rd.19).

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Denn allein der Umstand, dass Forderungen der Beklagten gegen die Schuldnerin über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, reicht hierfür nicht aus, solange nicht zumindest die von der Beklagten eingeleiteten Maßnahmen zur Forderungseinziehung infolge ihrer Erfolglosigkeit den Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattet hätten (BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - IX ZR 223/13 = BeckRS 2014, 09622 Rd.6; BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = FD-InsR 2010, 307961 = NJW-Spezial 2010, 695)..

    Rn. 85 2. Allein der Umstand, dass die gegen die Schuldnerin festgesetzten Ordnungsgelder und Gebührenforderungen über einen gewissen Zeitraum angewachsen sind, reicht zur Begründung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nicht aus, solange nicht konkrete Maßnahmen der Beklagten zur Einziehung dieser Forderungen erfolglos gewesen sind und deshalb den Rückschluss auf eine mindestens ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattet hätten (BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - IX ZR 223/13 = BeckRS 2014, 09622 Rd.6; BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = FD-InsR 2010, 307961 = NJW-Spezial 2010, 695).

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 223/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis von einem Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Denn allein der Umstand, dass Forderungen der Beklagten gegen die Schuldnerin über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, reicht hierfür nicht aus, solange nicht zumindest die von der Beklagten eingeleiteten Maßnahmen zur Forderungseinziehung infolge ihrer Erfolglosigkeit den Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattet hätten (BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - IX ZR 223/13 = BeckRS 2014, 09622 Rd.6; BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = FD-InsR 2010, 307961 = NJW-Spezial 2010, 695)..

    Rn. 85 2. Allein der Umstand, dass die gegen die Schuldnerin festgesetzten Ordnungsgelder und Gebührenforderungen über einen gewissen Zeitraum angewachsen sind, reicht zur Begründung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nicht aus, solange nicht konkrete Maßnahmen der Beklagten zur Einziehung dieser Forderungen erfolglos gewesen sind und deshalb den Rückschluss auf eine mindestens ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattet hätten (BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - IX ZR 223/13 = BeckRS 2014, 09622 Rd.6; BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = FD-InsR 2010, 307961 = NJW-Spezial 2010, 695).

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Dementsprechend stellt auch die eingangs zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.02.2016 - IX ZR 109/15 (NJW 2016, 1168 - 1171) nicht allein auf einen Zahlungsrückstand der Schuldnerin ab, sondern ausdrücklich auf die Indizien.
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Rn. 115 Dies gilt auch für die Beurteilung der Frage, ob die Stundungsbitten einer Ratenzahlung vergleichbar waren und den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs entsprachen (vgl. BGH NZI 2015, 941).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Hiervon abweichend erfolgt eine Wissenszurechnung zu Lasten der beauftragenden Behörde nur unter besonderen Umständen, etwa wenn die von ihr ersuchte Behörde als Gläubigerin der Forderung fingiert wird (so im Falle von § 252 AO: BGH NJW 2015, 2113, 2115 Rd.23; BGH NZI 2013, 398f.) oder bei einer diese Zurechnung rechtfertigenden konkreten Aufteilung bestimmter vertraglicher Aufgaben unter Behörden (vgl. BGH NZI 2011, 684, 685f. Rd.12ff.).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen …

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
    Rn. 109 Denn die Bejahung sowohl des Benachteiligungsvorsatzes der Schuldnerin als auch der gegebenenfalls über § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO zu vermutenden Kenntnis der Beklagten hiervon setzt eine einzelfallorientierte Gesamtwürdigung aller für eine Zahlungseinstellung der Schuldnerin sprechenden und damit auf einen Benachteiligungsvorsatz hindeutenden Beweisanzeichen voraus (vgl. nur BGH NJW 2016, 1170 Rd.22; BGH NJW-RR 2016, 369, 370 Rd.8ff.;… Kayser/Thole, InsO, 8. Aufl. 2016, § 133 Rd.130 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig …

  • AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei Vermutung der Kenntnis vom …

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 148/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • LG Bonn, 19.08.2020 - 5 S 61/20

    Vorsatzanfechtung, inkongruente Deckung

    Vorliegend ist allerdings zu berücksichtigen, dass für ausbleibende Zahlungen in den Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 325 ff. HGB eine Vielzahl von Gründen denkbar ist, die von der fehlenden Kenntnis der tatsächlichen behördlichen Durchsetzung der Ordnungsgelder durch das Bundesamt für Justiz bis zu einer bewussten Zahlungsunwilligkeit wegen der als unangemessen hoch empfundenen festgesetzten Ordnungsgelder reichen kann (LG Bonn, Urt. v. 21.07.2017 - 1 O 375/16, juris).

    Zum anderen reicht allein der Umstand, dass Forderungen der Beklagten gegen die Schuldnerin über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, nicht für die Feststellung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen auf Seiten der Beklagten aus, solange nicht zumindest die von der Beklagten eingeleiteten Maßnahmen zur Forderungseinziehung infolge ihrer Erfolglosigkeit Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattet hätten (LG Bonn, Urt. v. 21.07.2017 - 1 O 375/16, juris).

  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber dem Zeugen H, dessen Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301;… Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Vielmehr sind für ausbleibende Zahlungen in den Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 325 ff. HGB eine Vielzahl von Gründen denkbar, die von der fehlenden Kenntnis der tatsächlichen behördlichen Durchsetzung der Ordnungsgelder durch das Bundesamt bis zu einer bewussten Zahlungsunwilligkeit wegen der als unangemessenen festgesetzten Ordnungsgelder reichen können (LG Bonn, Urteil vom 28.07.2017, 1 O 40/17; Urteil vom 21.07.2017, 1 O 375/16, Rn. 87, juris).
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   LG Düsseldorf, 27.11.2018 - 1 O 375/16   

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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2018 - 1 O 375/16 (https://dejure.org/2018,68277)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2018 - 1 O 375/16 (https://dejure.org/2018,68277)
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