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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 1 O 41/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23579
OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 1 O 41/12 (https://dejure.org/2012,23579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.04.2012 - 1 O 41/12 (https://dejure.org/2012,23579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. April 2012 - 1 O 41/12 (https://dejure.org/2012,23579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 92 Abs 3 S 2 VwGO, § 158 Abs 2 VwGO
    Unstatthafte Beschwerde kann nicht in außerordentliche Beschwerde umgedeutet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Umdeutung einer wegen Unanfechtbarkeit nicht statthaften Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten in eine außerordentliche Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beschwerde über Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Umdeutung einer wegen Unanfechtbarkeit nicht statthaften Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten in eine außerordentliche Beschwerde

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 8 B 9.05

    Verstoß gegen die Rechtsmittelklarheit durch die außerordentlichen Beschwerde; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 1 O 41/12
    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) scheidet eine solche Möglichkeit indes aus (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 1 O 90/08 -).
  • VGH Bayern, 02.01.2024 - 11 C 23.2333

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Rn. 6 Auch eine Auslegung oder Umdeutung der Beschwerde als außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit vermag ihr nicht zum Erfolg zu verhelfen, da hierfür nach der obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls seit Inkrafttreten des § 152a VwGO mit dem Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 3220) kein Raum mehr ist (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.2023 - 8 B 49.22 - juris Rn. 2; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 2 ff.; BayVGH, B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6; B.v. 6.12.2005 - 24 C 05.2967 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 22.2.2021 - 1 B 71/21 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Bbg., B.v. 16.10.2015 - OVG 11 S 69.15OVG - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 17.10.2013 - 12 E 1020/13 - juris Rn. 4 f.; OVG LSA, B.v. 3.4.2012 -1 O 41/12 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 8.6.2009 - 4 OA 146/09 - juris Rn. 3 ff.; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 152 Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Vorb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 1 O 114/12

    Beschwerde gegen Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) scheidet eine solche Möglichkeit indes aus (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 O 41/12 -, juris [m. w. N.]).
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