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Rechtsprechung
   LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2558
LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04 (https://dejure.org/2005,2558)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.03.2005 - 1 O 484/04 (https://dejure.org/2005,2558)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. März 2005 - 1 O 484/04 (https://dejure.org/2005,2558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Skiunfall, Snowboard und FIS-Regeln

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Skiunfall - Verschulden bei Skifahrern und Snowboardern, verstoß gegen FIS-Regeln

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Skifahrerkollision - Verstoß gegen die FIS-Regeln

  • unalex.eu

    Art. 17 Rom II-VO
    Sicherheits- und Verhaltensregeln - Anwendungsbeispiele

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Skiunfall zwischen Skifahrer und Snowboarder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Ski- und einem Snowboard-Fahrer - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für einen Sportunfall bei einer Mithaftung der Geschädigten von 40 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Snowboarder stößt mit Skifahrerin zusammen - Zur Haftungsquote, wenn die Schuldfrage nicht zu klären ist

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 254; BGB § 823; EGBGB Art. 40; EUGVVO 44/2001 Art. 2; EUGVVO 44/2001 Art. 5; ZPO § 91; ZPO § 92
    Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung; Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Snowboard gefährlicher als Skier, Schadensersatzpflicht nach Haftung beim Skifahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Snowboard gefährlicher als Ski - Höhere Haftungsquote bei Unfall -

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei einem Unfall auf der Skipiste trägt ein Snowboardfahrer eine höhere Haftungsquote - Snowboard ist gefährlicher als Ski

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einer nicht aufklärbaren Kollision zwischen einem Skifahrer und einem Snowboardfahrer an einer Pistenkreuzung; Widerlegbare Vermutung des Verstoßes beider Fahrer gegen die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) bei einem nicht aufklärbaren ...

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1873
  • NZV 2005, 583
  • SpuRt 2005, 212
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1989 - 22 U 261/88
    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
    Allerdings sind die konkreten Verhaltensregeln des Rechts am Unfallort zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, VersR 1990, 111;… Palandt/Heldrich, Art. 40 EGBGB Rn. 8).

    Gerade im Bereich von Flachstücken zwischen einem Pistenrestaurant und einer Liftstation gilt FIS-Regel 1 in besonderem Maße (OLG Düsseldorf, VersR 1990, 111; OLG Hamm, VersR 1989, 1206).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
    Der möglicherweise bestehende prozessuale Kostenerstattungsanspruch gegen den Beklagten gem. §§ 91, 92 ZPO steht der Verfolgung des auf Kostenerstattung gerichteten materiellen Schadenersatzanspruch im streitigen Verfahren wegen der insoweit ungewissen Rechtslage nicht entgegen (BGH, NJW 2004, 444, 446 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70

    Pflichten des Skifahrers bei einer Abfahrt gegenüber anderen Skifahrern

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
    Denn im Falle einer Kollision zweier Pistenbenutzer, von denen keiner der wesentlich schnellere und keiner der hinterer und/oder obere Fahrer ist, FIS-Regel 3 also keine Anwendung findet, spricht zunächst in Ermangelung weiterer Aufklärbarkeit eine widerlegliche Vermutung dafür, dass jeder der beiden dem jeweils anderen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und damit schuldhaft, nämlich fahrlässig, gegen die FIS-Regeln 1 (allgemeine Sorgfaltspflicht) und 2 (Sichtfahrgebot bei angepasster Geschwindigkeit) verstoßen hat (BGH, NJW 1972, 627;… Dambeck, Piste und Recht, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95

    Unfall im Ausland; Deutsche Haftungsnormen; Handlungsort; Skiunfall; Skiverband

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
    Nach österreichischem Recht ist für das Verhalten von Ski-Fahrern insoweit auf die Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) abzustellen, sog. FIS-Regeln 1 - 10 (so auch OLG Düsseldorf, SpuRt 1997, 31 = VersR 1997, 193; vergleiche auch ÖstOGH, SpuRt 2004, 17; OLG Graz, SpuRt 1994, 139; OLG Innsbruck, VersR 1987, 294).
  • LG Traunstein, 13.07.1994 - 3 O 50/94
    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
    Denn diese benutzen in untrennbarem räumlichen Zusammenhang das gleiche Gelände wie Ski-Fahrer (OLG München, SpuRt 1994, 35 ff.; LG Traunstein, NJW-RR 1995, 1307 = SpuRt 1996, 28; Öst.
  • OLG Hamm, 30.11.1988 - 3 U 336/87

    Überhöhte Geschwindigkeit eines Skifahrers; Verstoß gegen das allgemeine …

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
    Gerade im Bereich von Flachstücken zwischen einem Pistenrestaurant und einer Liftstation gilt FIS-Regel 1 in besonderem Maße (OLG Düsseldorf, VersR 1990, 111; OLG Hamm, VersR 1989, 1206).
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