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Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2365
LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2024,2365)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 24.01.2024 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2024,2365)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2024,2365)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung einer der sog. Querdenken-Bewegung zuzurechnenden Person durch sog. Tweets auf der Plattform X

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Konfrontation zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa in Fällen der Privatfehde (BVerfG…, Beschluss vom 09.02.2022, 1 BvR 2588/20, NStZ 2022, 734 Rn. 22; Beschluss vom 19.08.2022, 1 BvR 2249/19, NJW 2021, 148 Rn. 15).

    Dass die Einordnung ehrkränkender Äußerungen als Schmähung eine eng zu handhabende Ausnahme bleibt, entspricht dem Grundsatz des Ausgleichs von Grundrechten durch Abwägung (BVerfG, Beschluss vom 19.08.2022, 1 BvR 2249/19, NJW 2021, 148 Rn. 17).

    Ein solches Vorgehen bietet sich vielmehr in den vielfach nicht eindeutig gelagerten Grenzfällen an (BVerfG, Beschluss vom 19.08.2022, 1 BvR 2249/19, NJW 2021, 148 Rn. 18).

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Sie können persönlich nicht bekannte Personen, aber auch solche des öffentlichen Lebens betreffen, die im Schutz der Anonymität des Internets ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus verunglimpft und verächtlich gemacht werden (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20, GRUR-RS 2021, 44392 Rn. 29).

    Das bei der Abwägung anzusetzende Gewicht der Meinungsfreiheit ist umso höher, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20 Rn. 31;… BVerfG, Beschluss 19.05.2020, 1 BvR 2397/19 Rn. 29).

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 444/13 Rn. 21).

    Rn. 94 Bei Äußerungen der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen kommt eine Schmähkritik damit nur ausnahmsweise in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 444/13 Rn. 21; BVerfGE 93, 266 [294]).

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der …

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Diese Äußerung sei gemäß BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12 von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Rn. 165 Der allgemeine Hinweis des Beklagten auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12 zur im Einzelfall gerechtfertigten Bezeichnung als "Winkeladvokatur" reicht nicht, um den Kläger anlasslos derart massiv anzugehen.

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Rn. 283 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der sog. Herrenreiter-Entscheidung (BGHZ 26, 349) begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Rn. 295 Der Kläger verkennt, dass § 240 ZPO nur Anwendung findet, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen nach Klagezustellung eröffnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, NZI 2009, 169).
  • LG Ellwangen/Jagst, 19.10.2022 - 1 O 49/22

    Machte Karl Lauterbach Impfunwillige rechtswidrig verächtlich?

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Rn. 279 Dies vor dem Hintergrund, dass der Kläger den Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerichtsbekannt zuvor öffentlichkeitswirksam als "Lügner" und Verbreiter von "FakeNews" bezeichnet, diesen nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Berlin mehrfach angezeigt und eine Unterlassungsklage gegen diesen angestrengt hat (vgl. LG Ellwangen, Urteil vom 19.10.2022 - 1 O 49/22 , GRUR-RS 2022, 42639).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Rn. 94 Bei Äußerungen der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen kommt eine Schmähkritik damit nur ausnahmsweise in Betracht (BVerfG…, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 444/13 Rn. 21; BVerfGE 93, 266 [294]).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Das bei der Abwägung anzusetzende Gewicht der Meinungsfreiheit ist umso höher, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht (BVerfG…, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20 Rn. 31; BVerfG, Beschluss 19.05.2020, 1 BvR 2397/19 Rn. 29).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Auch eine solche überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung allerdings für sich genommen noch nicht zur Schmähung (BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460 - rechtsextreme Idioten).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …

  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

  • OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23

    Vorliegen einer Schmähkritik an einer Politikerin auf Facebook

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …

  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

  • OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 4 U 85/24
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 24.01.2024, Az. 1 O 73/22 , im Kostenpunkt aufgehoben, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 24.01.2024, Az. 1 O 73/22 , werden zurückgewiesen.

    Rn. 69 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und der Feststellungen des Landgerichts wird auf das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 24.01.2024 (Az. 1 O 73/22 ) nebst Transfervermerken Bezug genommen (Bl. 3 - 57; § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO).

    Rn. 79 Das Urteil des Landgericht Ellwangen vom 24.01.2024, Aktenzeichen 1 O 73/22 , wird teilweise dahingehend abgeändert, dass das Versäumnisurteil des Landgericht Ellwangen vom 19.04.2023, Aktenzeichen 1 O 73/22, vollständig aufrechterhalten bleibt.

    Rn. 81 Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ellwangen vom 24. Januar 2024 (Aktenzeichen: 1 O 73/22 ) bleibt das Versäumnisurteil des Landgericht Ellwangen vom 19. April 2023 auch insoweit aufrechterhalten, soweit.

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Rechtsprechung
   LG Hannover, 14.12.2022 - 1 O 73/22   

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https://dejure.org/2022,51060
LG Hannover, 14.12.2022 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2022,51060)
LG Hannover, Entscheidung vom 14.12.2022 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2022,51060)
LG Hannover, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2022,51060)
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