Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 138 BGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens nach Kündigung; Ermittlung des marktüblichen Effektivzinses - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
MFI-Zinsstatistik ist taugliche Grundlage zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
- RA Kotz
Beurteilung Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags anhand der MFI-Zinsstatistik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags anhand der MFI-Zinsstatistik
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auxmoney - Darlehensvertrag mit überhöhten Zinsen?
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 2060
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.12.1990 - XI ZR 69/90
Sittenwidrigkeit eines Ratenkredits ohne Zinsanpassungsklausel
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Der marktübliche Effektivzins beläuft sich nach der Zinsstatistik SUD 114 für Darlehensverträge, die im August 2017 abgeschlossen wurden, auf 4, 54 % p.a. Selbst wenn man, was keiner Entscheidung bedarf, aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Überschreitung des marktüblichen Zinses um 110 % noch hinnehmen würde (BGH, Urteil vom 11.12.1990 - XI ZR 69/90, NJW 1991, 834), läge dennoch ein auffälliges Missverhältnis vor.Nachträglich lassen sich im einzelnen Zivilprozess mit vertretbarem Aufwand nur Feststellungen unter Heranziehung einer Zinsstatistik treffen (hierauf stellt auch BGH, Urteil vom 11.12.1990 - XI ZR 69/90, NJW 1991, 834 ab).
- BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16
Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Rn. 21 aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach erklärtem Widerruf für die Bemessung der Gebrauchsvorteile entschieden, dass die MFI-Zinsstatistik den marktüblichen Zins nicht betragsscharf abbilden will und kann (BGH, Urteil vom 12.3.2019 - XI ZR 9/17, NJW-RR 2019, 820; BGH, Beschluss vom 12.9.2017 - XI ZR 365/16, WM 2017, 2146, der jedoch auch die MFI Zinsstatistik innerhalb einer bestimmten Marge heranzieht). - BGH, 13.03.1990 - XI ZR 252/89
Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Der Bundesgerichtshof bejaht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung grundsätzlich erst dann, wenn der Vertragszins rund doppelt so hoch ist wie der Marktzins (BGH, Urteil vom 13.3.1990 - XI ZR 252/89, juris).
- BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94
Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Rn. 29 2. Aufgrund des auffälligen Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten effektiven Jahreszinssatzes und dem marktüblichen Vergleichszinssatzes wird vermutet, dass die Klägerin auch in subjektiver Hinsicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die schwächere Lage des Beklagten ausgenutzt hat (BGH, Urteil vom 11.1.1995 - VIII ZR 82/94). - BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79
Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Rn. 19 1. Ein Darlehensvertrag ist als wucherähnliches Geschäft nichtig, wenn zwischen den Leistungen des Darlehensgebers und den durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistungen des Darlehensnehmers ein auffälliges Missverhältnis besteht und der Darlehensgeber die wirtschaftlich schwächere Lage des Darlehensnehmers, dessen Unterlegenheit, bei der Festlegung der Darlehensbedingungen bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 12.3.1981 - III ZR 92/79, BGHZ 80, 153-172). - BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17
Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Rn. 21 aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach erklärtem Widerruf für die Bemessung der Gebrauchsvorteile entschieden, dass die MFI-Zinsstatistik den marktüblichen Zins nicht betragsscharf abbilden will und kann (BGH, Urteil vom 12.3.2019 - XI ZR 9/17, NJW-RR 2019, 820; BGH, Beschluss vom 12.9.2017 - XI ZR 365/16, WM 2017, 2146, der jedoch auch die MFI Zinsstatistik innerhalb einer bestimmten Marge heranzieht). - OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10
Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag mit …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Ob dies gleichermaßen für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit gilt, ist jedoch nicht entschieden (ausdrücklich offengelassen von OLG Oldenburg, Urteil vom 24.5. 2011 - 13 U 66/10, NJOZ 2011, 1169). - BGH, 02.10.1986 - III ZR 163/85
Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Einbeziehung aller Vermittlerkosten; …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Diese sind nach der Rechtsprechung des BGH zwar bei der Berechnung des Vertragszinses, nicht aber bei der Berechnung des marktüblichen Zinses zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 2.10.1986 - III ZR 163/85, NJW 1987, 181;… Staudinger/Fischinger § 138 Rn. 255). - OLG Zweibrücken, 10.05.2010 - 7 U 84/09
Widerruf und Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages: Anspruch der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Daher solle der marktübliche Zins durch ein Sachverständigengutachten oder die Befragung der Bundesbank ermittelt werden (…Schimansky/Bunte/Lwowski/Pamp Bankrechts-Handbuch § 82 Rn. 24;… Staudinger/Freitag § 488 Rn. 136; OLG Zweibrücken, Hinweis- und Beweisbeschl. vom 10.5.2010 - 7 U 84/09, VuR 2010, 307). - LG Bonn, 10.05.2007 - 3 O 396/05
Sittenwidriger Ratenkredit, Restschuldversicherung
Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 79/20
Rn. 23 cc) Trotz dieser Bedenken schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Landgerichts Bonn (LG Bonn, Urteil vom 10.5.2007 - 3 O 396/05, BKR 2008, 78) an, nach welchem die MFI Zinsstatistik taugliche Vergleichsgrundlage zur Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes ist.
- LG Erfurt, 15.05.2023 - 9 O 101/23
Verbraucherdarlehensvertrag: Sittenwidrigkeit bei auffälligem Missverhältnis …
Rn. 37 Aufgrund des auffälligen Missverhältnisses zwischen dem vereinbarten effektiven Jahreszinssatz und dem marktüblichen Vergleichszinssatz wird vermutet, dass die Bank auch in subjektiver Hinsicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die schwächere Lage des Beklagten ausgenutzt hat (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 18.09.2020 - 1 O 79/20, Rn. 29). - LG Düsseldorf, 25.03.2026 - 13 O 134/25 Rn. 68 Die für die Annahme der Sittenwidrigkeit erforderliche verwerfliche Gesinnung wird vermutet, wenn der objektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB vorliegt und ein privater Endverbraucher betroffen ist (BGH…, Urteil vom 11. Januar 1995 - VIII ZR 82/94 -, Rn. 42, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 18. September 2020 - 1 O 79/20 -, Rn. 29, juris).
Rn. 75 Maßgeblich ist der Zins nach der MFI-Zinsstatistik, und zwar ohne Aufschlag (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 14. Juli 2010 - 4 U 141/09 -, Rn. 62, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17. März 2010 - 5 U 2/10 -, Rn. 11, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 18. September 2020 - 1 O 79/20 -, Rn. 20 ff., juris, mit ausführlicher Begründung;… MüKoBGB/Armbrüster, 10. Aufl. 2025, BGB § 138 Rn. 226, beck-online;… Staudinger/Fischinger (2024) BGB § 138, Rn. 252).
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Rechtsprechung
| LG Hechingen, 05.02.2021 - 1 O 79/20 |
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 05.02.2021 - 1 O 79/20
- OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 05.07.2021 - 7 U 60/21
Gewerbepolice mit verbundener Inhaltspolice: Umfang des Versicherungsschutzes für …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 05.02.2021, Az. 1 O 79/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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