Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 1 OB 81/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Vorverfahrens im Falle einer Untätigkeitsklage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 09.10.2006 - 2 A 129/04
- OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 1 OB 81/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 430
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 21 E 626/01
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 1 OB 81/07
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 21.8.1991 - 11 S 177/91 - NVwZ-RR 1992, 388) hat daraus gefolgert: "Erlässt eine Behörde nach zulässigem Erheben einer Untätigkeitsklage noch eine ablehnende Entscheidung über den bisher nicht beschiedenen Antrag eines Klägers und fügt sie dieser Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung bei, die auf die Möglichkeit des Einleitens eines Vorverfahrens hinweist, hat sie für ein solches Vorverfahren ein weiteres Kostenrisiko geschaffen, das sie im Falle des Unterliegens auch zu tragen hat" (vgl. in diesem Zusammenhang ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.1993 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621; OVG Münster, Beschl. v. 6.9.2001 - 21 E 626/01 -, NVwZ-RR 2002, 317). - VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 11 S 177/91
Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 1 OB 81/07
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 21.8.1991 - 11 S 177/91 - NVwZ-RR 1992, 388) hat daraus gefolgert: "Erlässt eine Behörde nach zulässigem Erheben einer Untätigkeitsklage noch eine ablehnende Entscheidung über den bisher nicht beschiedenen Antrag eines Klägers und fügt sie dieser Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung bei, die auf die Möglichkeit des Einleitens eines Vorverfahrens hinweist, hat sie für ein solches Vorverfahren ein weiteres Kostenrisiko geschaffen, das sie im Falle des Unterliegens auch zu tragen hat" (vgl. in diesem Zusammenhang ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.1993 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621; OVG Münster, Beschl. v. 6.9.2001 - 21 E 626/01 -, NVwZ-RR 2002, 317). - OVG Hamburg, 16.11.1993 - Bs VII 120/93
Erledigungsgebühr; Aufenthaltsgenehmigung; Kosten des Widerspruchs; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 1 OB 81/07
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 21.8.1991 - 11 S 177/91 - NVwZ-RR 1992, 388) hat daraus gefolgert: "Erlässt eine Behörde nach zulässigem Erheben einer Untätigkeitsklage noch eine ablehnende Entscheidung über den bisher nicht beschiedenen Antrag eines Klägers und fügt sie dieser Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung bei, die auf die Möglichkeit des Einleitens eines Vorverfahrens hinweist, hat sie für ein solches Vorverfahren ein weiteres Kostenrisiko geschaffen, das sie im Falle des Unterliegens auch zu tragen hat" (vgl. in diesem Zusammenhang ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.1993 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621; OVG Münster, Beschl. v. 6.9.2001 - 21 E 626/01 -, NVwZ-RR 2002, 317).
- OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 1 OB 14/08
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten zu einer Untätigkeitsklage bei …
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten bei Untätigkeitsklage ist nur dann im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht notwendig, wenn schon die Einleitung des Widerspruchsverfahrens entbehrlich war (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 1.3.2006 - 1 OB 29/06 -, Vnb. und vom 8.1.2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430).Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430, bezogen.
Die bisherige Senatsrechtsprechung (vgl. neben dem oben zitierten Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430 noch die unveröffentlichte Entscheidung vom 1. März 2006 - 1 OB 29/06 -) steht einer Beschwerdestattgabe nicht entgegen.
In dem vom Verwaltungsgericht herangezogenen, unter dem 8. Januar 2007 (- 1 OB 81/07 -, a.a.O.) entschiedenen Fall hatte der Kläger den nach Erhebung der Untätigkeitsklage erlassenen ablehnenden Bescheid zwar entsprechend der ihm beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Widerspruch angegriffen, während der sich anschließenden eineinhalb Jahre jedoch keine Anstalten getroffen, das Verwaltungsgericht zu veranlassen, das Verfahren auszusetzen und so die Behörde zur Bescheidung des Widerspruchs zu bewegen.
Dieses Widerspruchsverfahren war dann erst nachdem sie am 31. Oktober 2007 Klage erhoben durch Erlass des Widerspruchsbescheides vom 1. November 2007 mit der Folge abgeschlossen worden, dass eine dem "Regelfall" vergleichbare Sachlage, in dem also die Erhebung der Verpflichtungsklage dem Erlass des Widerspruchsbescheides nachfolgt, im Sinne der Ausführungen des Senatsbeschlusses vom 8. Januar 2007 (- 1 OB 81/07 -, a.a.O.) wiederhergestellt worden war.
- VGH Hessen, 06.11.2007 - 6 TJ 1913/07
Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Untätigkeitsklage
Aus diesem Rechtsgrundsatz kann indessen entgegen der von der Beklagten und der Beigeladenen geteilten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts (im gleichen Sinne der von der Beklagten in Bezug genommene Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430), nicht entnommen werden, dass der Beginn des Vorverfahrens der Einleitung des Hauptsacheverfahrens zeitlich vorangegangen sein müsste.Insbesondere ist es für § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO unerheblich, ob das Vorverfahren durch eine von dem Kläger beantragte oder angeregte Aussetzung des Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO nachgeholt, oder aber ohne Rücksicht auf das Vorverfahren wie ein "normales" Klageverfahren fortgeführt wird (so aber Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Januar 2007, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2016 - 2 O 51/16
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Rn. 4 Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren kann auch dann nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig erklärt werden, wenn das Vorverfahren - wie hier - erst nach Erhebung einer Untätigkeitsklage durch Erhebung des Widerspruchs durch den Bevollmächtigten gegen einen nach Klageerhebung ergangenen Verwaltungsakt eröffnet wurde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.08.1991 - 11 S 177/91 -, juris RdNr. 5 ff.; HambOVG, Beschl. v. 16.11.1993 - Bs VII 120/93 -, juris RdNr. 3; HessVGH, Beschl. v. 06.11.2007 - 6 Tj 1913/97 -, juris RdNr. 4; OVG MV, Beschl. v. 30.09.2009 - 2 O 84/09 -, juris RdNr. 4 ff.; VG Stuttgart, Beschl. v. 04.11.2009 - 1 K 3959/07 -, juris RdNr. 3; a.A. OVG NW, Beschl. v. 29.01.2004 - 14 E 1259/03 -, juris RdNr. 3; Beschl. v. 28.05.2008 - 12 E 608/07 -, juris RdNr. 7; NdsOVG, Beschl. v. 08.01.2007 - 1 OB 81/07 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 05.03.2008 - 1 OB 14/08 -, juris RdNr. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 12 E 608/07
Möglichkeit der Zuordnung eines Prozessbevollmächtigten der Rechtsstellung als …
Rn. 9 - 14 E 1259/03 -, NVwZ-RR 2004, 395; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rn. 110 a.E.; vgl. ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430, das bei Fortführung einer Untätigkeitsklage ohne gesondertes nachträgliches Vorverfahren verneint, dass sich an das Vorverfahren ein gerichtliches Verfahren "angeschlossen" hat.Rn. 11 So auch: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 - , a.a.O. unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 2. März 2006 - 1 OB 29/06 -.
- VG Berlin, 04.09.2017 - 2 K 84.15
Notwendigkeit der Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten für das Vorverfahren; …
Macht er von dieser Möglichkeit unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes Gebrauch, kann dessen Hinzuziehung allerdings nur ausnahmsweise als erforderlich angesehen werden (OVG Münster…, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - juris Rdn. 3;… Neumann, in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rdnr. 110; s. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 - juris; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. September 2016 - 2 O 51/16 - juris).Denn in der hiesigen Fallkonstellation stand der Kläger durch die bereits zuvor unzweifelhaft zulässig erhobene Untätigkeitsklage auf der sicheren Seite (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 - juris Rdn. 6; a.A. VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. August 1991 - 11 S 177/91 - juris Rdn. 5 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - 12 E 619/07 Rn. 9 - 14 E 1259/03 -, NVwZ-RR 2004, 395; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rn. 110 a.E.; vgl. ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430, das bei Fortführung einer Untätigkeitsklage ohne gesondertes nachträgliches Vorverfahren verneint, dass sich an das Vorverfahren ein gerichtliches Verfahren "angeschlossen" hat.
Rn. 11 So auch: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 1 OB 81/07 - , a.a.O. unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 2. März 2006 - 1 OB 29/06 -.
- OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 LB 52/08
Faktische Zurückstellung eines Bauantrags bis zum Erlass einer Veränderungssperre …
Wird dagegen - wie hier - die Untätigkeitsklage als normales Klageverfahren weitergeführt, wenn die Behörde den begehrten Bescheid nach Klageerhebung erlassen hat, besteht kein Anlass für eine Anerkennung von Kosten des Vorverfahrens (Beschl. d. Sen. v. 8.1.2007 - 1 OB 81/07 - NVwZ-RR 2007, 430). - OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 B 486/09
Erledigung, Beschwerdeverfahren, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Kosten des …
Ein Verfahren nach § 80 Abs. 5 oder - wie hier - nach § 123 VwGO genügt nicht, weil dieses kein Vorverfahren voraussetzt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. September 2000, VBlBW 2001, 111; NdsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2007, NVwZ-RR 2007, 430, 431;… Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 162 Rn. 62;… Schmidt a. a. O., § 162 Rn. 12;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 162 Rn. 16).
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