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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24431
OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23 (https://dejure.org/2023,24431)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23 (https://dejure.org/2023,24431)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. September 2023 - 1 ORs 10/23 (https://dejure.org/2023,24431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Corona, Judenstern, "nicht geimpft", Volksverhetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 130 Abs. 3; VStGB § 6 Abs. 1
    Volksverhetzung durch Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des Wortes "Jude" durch die Wörter "nicht geimpft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130 Abs. 3 ; VStGB § 6 Abs. 1
    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden; Störungseignung; Facebook; Menschenjagd - Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit der Aufschrift "nicht geimpft" auf der Internetplattform Facebook

  • rechtsportal.de

    StGB § 130 Abs. 3 ; VStGB § 6 Abs. 1
    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden; Störungseignung; Facebook; Menschenjagd - Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit der Aufschrift "nicht geimpft" auf der Internetplattform Facebook

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wann liegt eine Volksverhetzung vor?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Ungeimpft-Stern" - Eine Abwägung von Meinungsfreiheit und historischer Sensibilität

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Corona: Judenstern mit Aufschrift "nicht geimpft" keine Volksverhetzung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Nicht geimpft": Keine Volksverhetzung

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook ist keine Volksverhetzung - "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook ist keine Volksverhetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "Nicht geimpft"-Stern - und die Grenzen der Volksverhetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Straflosigkeit bei Verwendung des Judensterns ersetzt mit "nicht geimpft" in sozialen Netzwerken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook ist keine strafbare Volksverhetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook keine strafbare Volksverhetzung - Straftatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 375

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Eingriffe in die Meinungsfreiheit dürfen daher nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009, 1 BvR 2150/08, juris, Rn. 72).

    Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009, a.a.O., Rn. 77).

    Weder der Schutz vor einer "Vergiftung des Klimas" noch der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte sind Eingriffsgrund (BVerfG…, Beschluss vom 22. Juni 2018, a.a.O., Rn. 26 und BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009, a.a.O., Rn. 77).

    Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetztes setzt vielmehr darauf, dass Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird (BVerfG…, Beschluss vom 22. Juni 2018, a.a.O., Rn. 30 und BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009, a.a.O., Rn. 77).

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die auch das Amtsgericht in Bezug genommen hat, ist die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, bei der hier in Frage kommenden Begehungsweise des Verharmlosens (§ 130 Abs. 3 Alt. 3 StGB) - anders als in den Fällen der Leugnung und der Billigung (§ 130 Abs. 3 Alt. 1 und 2 StGB) - eigens festzustellen und nicht indiziert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2018, 1 BvR 2083/15, juris, Rn. 23).

    Weder der Schutz vor einer "Vergiftung des Klimas" noch der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte sind Eingriffsgrund (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2018, a.a.O., Rn. 26 und BVerfG…, Beschluss vom 4. November 2009, a.a.O., Rn. 77).

    Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetztes setzt vielmehr darauf, dass Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2018, a.a.O., Rn. 30 und BVerfG…, Beschluss vom 4. November 2009, a.a.O., Rn. 77).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20

    Die Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des Worts "Jude" durch die …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Dadurch, dass das Amtsgericht zugleich auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie das Urteil des OLG Saarbrücken vom 8. März 2021 (Ss 72/20 (2/21), juris, Rn. 22ff.) verweist, bringt es jedoch - wenn auch knapp - seine rechtliche Würdigung zum Ausdruck, dass das festgestellte Verhalten des Angeklagten nicht geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Die Verwendung eines "Judensterns" unter Ersetzung des Wortes "Jude" durch die Worte "nicht geimpft" in einem Facebook-Profil - mag dieses auch öffentlich zugänglich gewesen sein, was das Amtsgericht nicht festgestellt hat - erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 8. März 2021, Ss 72/2020 (2/21), juris).

  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Der Senat hat geprüft, ob er mit dieser Auffassung u.U. von der Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2020 (205 StRR 240/20, juris), in der dieses zumindest inzident die Tatbestandsmäßigkeit des § 130 Abs. 3 StGB i.V.m. § 6 Abs. 1 VStGB bejaht hat, abweichen könnte: Eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gem. § 121 Abs. 2 GVG ist jedoch nicht erforderlich.
  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Denn selbst wenn entsprechende Feststellungen dazu getroffen worden wären, könnte deren Berücksichtigung hier allenfalls dazu führen, in der Äußerung des Angeklagten einen (weiteren) Beitrag zur Vergiftung des geistigen Klimas zu sehen, ihr hingegen keinen unfriedlichen Charakter verleihen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22), juris, Rn. 15; KG Berlin…, Beschluss vom 13. Februar 2023, (2) 121 Ss 140/22 (44/22), juris, Rn. 21;… OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 26).
  • AG Augsburg, 23.08.2019 - 6 Cs 101 Js 134200/18

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Denn zum einen war der der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zugrundeliegende Sachverhalt ausweislich des der Entscheidung vorangegangenen und gleichfalls veröffentlichten Urteils des Amtsgerichts Augsburg (BeckRS 2019, 57849) anders gelagert.
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Denn selbst wenn entsprechende Feststellungen dazu getroffen worden wären, könnte deren Berücksichtigung hier allenfalls dazu führen, in der Äußerung des Angeklagten einen (weiteren) Beitrag zur Vergiftung des geistigen Klimas zu sehen, ihr hingegen keinen unfriedlichen Charakter verleihen (vgl. KG Berlin…, Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22), juris, Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2023, (2) 121 Ss 140/22 (44/22), juris, Rn. 21;… OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 26).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23
    Wird der Angeklagte - wie hier - aus rechtlichen Gründen freigesprochen, müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO die rechtlichen Erwägungen erkennen lassen, warum das festgestellte Verhalten nicht strafbar ist, weil andernfalls nicht erkennbar wird, welcher Grund die Freisprechung trägt (BGH, Urteil vom 5. August 1997, 5 StR 210/97, juris, Rn. 4).
  • OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …

    Eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB ist dabei - mit im Einzelnen unterschiedlicher Begründung - überwiegend verneint worden (siehe KG Berlin…, Urteil vom 11.05.2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22), juris Rn. 11, OLGSt StGB § 130 Nr. 19; OLG Braunschweig, Urteil vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23, juris Rn. 15; OLG Frankfurt…, Urteil vom 13.02.2023 - 1 Ss 166/22, juris Rn. 10;… Urteil vom 21.11.2023 - 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704 Rn. 21;… Urteil vom 30.11.2023 - 7 ORs 27/23, juris Rn. 12; OLG Oldenburg…, Urteil vom 16.10.2023 - 1 ORs 46/23, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 08.03.2021 - Ss 72/20, juris Rn. 20; LG Aachen…, Urteil vom 18.08.2022 - 60 Qs 16/22, juris Rn. 33; AG Clausthal-Zellerfeld…, Urteil vom 01.08.2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21, juris Rn. 11 ff; AG Köln…, Urteil vom 15.02.2022 - 524 Cs 40/22, juris Rn. 5; AG Pirna…, Urteil vom 10.10.2022 - 212 Ds 378 Js 111/22, BeckRS 2022, 28445 Rn. 6; AG Salzgitter…, Beschluss vom 17.11.2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22, BeckRS 2023.41230 Rn. 11).
  • AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 104/23

    Volksverhetzung, Verharmlosung der NS-Verbrechen, Störung des öffentlichen …

    Am 14.09.2023 übersandte das Amtsgericht Salzgitter die Akte unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 07.09.2023 (Az.: 1 ORs 10/23) erneut mit der Bitte um Stellungnahme.

    Unabhängig von der Frage, ob der vorliegende Sachverhalt aufgrund der zusätzlichen Abbildung von KZ-Häftlingskleidung tatsächlich anders zu beurteilen ist, als der Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Braunschweig vom 07.09.2023 (Az.: 1 ORs 10/23) zugrunde lag - woran nach hiesiger Auffassung Zweifel bestehen, weil fraglich ist, ob der Bezug zur KZ-Häftlingskleidung nur eine weitere symbolische Bezugnahme auf die Grausamkeiten des NS-Unrechts darstellen die für einen hinreichenden Tatverdacht gemäß § 130 Abs. 3 StGB nicht ausreichen - sind jedenfalls nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine abweichende Beurteilung des hiesigen Sachverhalts im Hinblick auf das nicht vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB rechtfertigen.

    Der Angeklagte ruft durch die Verwendung der Abbildung in seinem Facebook-Profilbild, dass lediglich fünfmal mit der Bemerkung "gefällt mir" versehen wurde, weder ausdrücklich noch konkludent zur Verherrlichung von Gewalt auf; zudem liegt keine emotionalisierende Präsentation vor, die geeignet wäre, beim Betrachter Hemmschwellen herabzusetzen oder aggressive Emotionalisierungen hervorzurufen (OLG Braunschweig Urt. v. 7.9.2023 -1 ORs 10/23, BeckRS 2023, 24623).

  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Verwendung eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft" in sozialen …

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Urteil vom 7. September 2023 (1 ORs 10/23, bei juris Rz. 14-18) ausgeführt, dass mit der Verwendung eines "Judensterns" mit der Aufschrift "Nicht geimpft" in einem Facebook-Post fraglos eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, namentlich die mit der durch das nationalsozialistische Unrechtsregime erzwungenen Pflicht der jüdischen Bevölkerung zum Tragen des sogenannten "Judensterns" einhergehende Ausgrenzung und Stigmatisierung verharmlost werde.
  • BayObLG, 02.07.2024 - 206 StRR 199/24

    Voraussetzungen der Strafbarkeit der Verwendung eines sog. Judensterns als …

    Eine in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach die Verwendung eines Judensterns unter Ersetzung des Wortes "Jude" durch das Wort "ungeimpft" bereits grundsätzlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB verwirklichen könne, weil die Verpflichtung zum Tragen eines Judensterns für sich genommen noch keinen Völkermord im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB darstelle (OLG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2023, 1 ORs 10/23, BeckRS 2023, 24623, juris), hält der Senat in dieser Allgemeinheit nicht für überzeugend.
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2025 - 1 ORs 1 SRs 34/24

    Volksverhetzung: Verharmlosen der Verbrechen des Nationalsozialismus durch …

    Rn. 14 Es kann deshalb dahinstehen, ob die hier erfolgte Nutzung des Judensterns eine Bezugshandlung der in § 6 Abs. 1 VStGB bezeichneten Art darstellt und ob die Äußerung des Angeklagten geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. dazu ablehnend OLG Braunschweig, Urteil vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23 in BeckRS 2023, 24623;… im Ergebnis auf den Einzelfall abstellend BayObLG a.a.O.).
  • BayObLG, 03.02.2025 - 203 StRR 573/24

    Aufhebung und Zurückverweisung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …

    Sollte dabei eine Auslegung in Betracht kommen, dass der Angeklagte nicht den Völkermord an den Juden verharmlost, sondern lediglich umgekehrt seine eigene Betroffenheit von staatlichen Maßnahmen, denen er sich als nicht gegen Covid-19 geimpfte Person ausgesetzt sah, übersteigert dargestellt haben könnte, wird zu entscheiden sein, ob einem derartigen Erklärungsinhalt bei grundrechtsfreundlicher Auslegung der Vorrang einzuräumen sein wird; auch maßlose, geschmacklose, polemische, geschichtsvergessene und selbst hysterische Übertreibungen genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit (vgl. hierzu BayObLG - Beschluss vom 02.07.2024 - 206 StRR 199/24, BeckRS 2024, 15772; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.2023 - 1 ORs 46/23, BeckRS 2023, 30330; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.11.2023 - 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704; OLG Braunschweig, Urteil vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23, BeckRS 2023, 24623; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 30.05.2024 - 1 ORs 6/24, juris, Rn. 19-21).
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