Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2 - Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 - 14) |
Abschnitt 1 - Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 - 7) |
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. | ein Mitglied der Gruppe tötet, | |
2. | einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, | |
3. | die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, | |
4. | Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, | |
5. | ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, |
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Rechtsprechung zu § 6 VStGB
182 Entscheidungen zu § 6 VStGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - ...
- BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
- BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22
Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20
Völkermord zum Nachteil der religiösen Gruppe der Jesiden
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20
- BGH, 23.01.2024 - AK 108/23
- OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23 Corona
Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden; ...
- OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23 Corona
Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 15 B 1322/23
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
§ 6 VStGB in Nachschlagewerken
- § 6 VStGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Völkermord
Querverweise
Auf § 6 VStGB verweisen folgende Vorschriften:
- Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
- Allgemeine Regelungen
- § 1 (Anwendungsbereich)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89c (Terrorismusfinanzierung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112 (Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153f (Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 362 (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten)
- Einführungsgesetz GVG (EGGVG)
- Kontaktsperre
- § 38a
Redaktionelle Querverweise zu § 6 VStGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen das Leben
- § 211 (Mord)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 106 I (Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung) (zu §§ 6 ff)
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 96 V Nr. 1