Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 1 - 5) |
1Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. 2Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2017 | Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches | 22.12.2016 |
Rechtsprechung zu § 1 VStGB
63 Entscheidungen zu § 1 VStGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.03.2022 - AK 6/22
- BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts ...
- BGH, 03.02.2021 - AK 50/20
Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils; ...
- BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder ...
- BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
Ersuchen um Akteneinsicht (Gefährdung des Untersuchungszwecks für den Fall einer ...
- BGH, 07.10.2021 - AK 43/21
Haftbefehl gegen Gambier: Mord im Auftrag des Diktators?
- BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19
Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 26.07.2019 - 8 St 5/19
Kriegsverbrechen
- OLG München, 26.07.2019 - 8 St 5/19
- BGH, 11.01.2018 - AK 75/17
Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen ...
- BGH, 11.01.2018 - AK 74/17
Anordnung der Untersuchungshaft und ihrer Fortdauer über sechs Monate hinaus; ...
Querverweise
Auf § 1 VStGB verweisen folgende Vorschriften:
- Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
- Allgemeine Regelungen
- § 2 (Anwendung des allgemeinen Rechts)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 VStGB:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 120 I Nr. 8
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 96 V