Völkerstrafgesetzbuch
| Teil 2 - Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 - 14) |
| Abschnitt 2 - Kriegsverbrechen (§§ 8 - 12) |
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(2) 1Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 den Tod oder die schwere Verletzung einer Zivilperson (§ 226 des Strafgesetzbuches) oder einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person, wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. 2Führt der Täter den Tod vorsätzlich herbei, ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 03.08.2024 | Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts | 30.07.2024 |
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Rechtsprechung zu § 12 VStGB
189 Entscheidungen zu § 12 VStGB in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Angriffskrieg; Friedensstörungseignung; Aggressionsdelikt; Nachahmungsgefahr
- OLG Düsseldorf, 25.11.2025 - 1 ORs 24/25
Voraussetzung der Verurteilung wegen Volksverhetzung i.R.e. gerichteten Parole ...
- BGH, 11.01.2018 - AK 77/17
- BGH, 16.10.2024 - AK 82/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; ...
- BGH, 24.10.2024 - AK 85/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; ...
- BGH, 30.10.2024 - AK 83/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; ...
- OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 6/23
Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine durch Verwendung des ...
- BGH, 22.08.2024 - StB 53/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung eines konsensualen Verteidigerwechsels und ...
- BGH, 23.01.2024 - AK 108/23
Aufhebung des Haftbefehls (Veränderung des dringenden Tatverdachts; ...
- BGH, 18.10.2022 - AK 31/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; ...
§ 12 VStGB in Nachschlagewerken
- § 12 VStGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Lebenslange Freiheitsstrafe
Querverweise
Auf § 12 VStGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89a (Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153f (Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch)