Völkerstrafgesetzbuch
| Teil 2 - Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 - 14) |
| Abschnitt 2 - Kriegsverbrechen (§§ 8 - 12) |
(1) 1Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. 2In minder schweren Fällen, insbesondere wenn der Angriff nicht mit militärischen Mitteln erfolgt, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt die Schutzzeichen der Genfer Abkommen, die Parlamentärflagge oder die Flagge, die militärischen Abzeichen oder die Uniform des Feindes oder der Vereinten Nationen missbraucht und dadurch den Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen (§ 226 des Strafgesetzbuches) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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Rechtsprechung zu § 10 VStGB
179 Entscheidungen zu § 10 VStGB in unserer Datenbank:
- BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten ...
- BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 20.09.2017 - 3 StE 5/16
Dreieinhalb Jahre Haft für Syrer wegen Beteiligung an Entführung eines ...
- OLG Stuttgart, 20.09.2017 - 3 StE 5/16
- VG Düsseldorf, 13.11.2025 - 18 L 3700/25
Versammlungsrechtliche Beschränkungen, Verbot der Nutzung von Parolen, Leugnung ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2025 - 15 B 1300/25
Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nicht generell untersagt ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2025 - 15 B 1300/25
- BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher ...
- BGH, 11.01.2018 - AK 77/17
- BGH, 16.10.2024 - AK 82/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; ...
- BGH, 24.10.2024 - AK 85/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; ...
Querverweise
Auf § 10 VStGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89a (Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153f (Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)