Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Billigen von Straftaten, Eignung zur Friedensstörung, Aggressionsdelikt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 140 Nr. 2; VStGB § 13
Angriffskrieg; Friedensstörungseignung; Aggressionsdelikt; Nachahmungsgefahr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 140 Nr. 2 ; VStGB § 13
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StGB § 140 Nr. 2 ; VStGB § 13
Angriffskrieg; Friedensstörungseignung; Aggressionsdelikt; Nachahmungsgefahr
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Billigen von Straftaten/Aggressionsdelikt, Eignung zur Friedensstörung
- lto.de (Kurzinformation)
Frau wegen Internetkommentar veruteilt: Wer Putins Krieg billigt, stört öffentlichen Frieden in Deutschland
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Billigung von Straftaten: Frau wegen Pro-Putin-Kommentar verurteilt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strafrechtliche Verurteilung wegen Internet-Posting zu russischem Angriffskrieg
Verfahrensgang
- AG Duderstadt, 15.06.2023 - 3 Cs 25/23
- LG Göttingen, 18.09.2025 - 17 NBs 11/25
- OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 5/23
Strafbarkeit der Verwendung des Z-Symbols in Postings auf sozialen Medien
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Taugliches Objekt der Billigung kann auch eine dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts nicht unterfallende Katalogtat sein, wenn sie nur zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, 3 StR 435/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 2023, 5 Ws 5-6/23, juris, a.a.O, Rn. 19 ff.;… Safferling, Macht und Ohnmacht des Völkerstrafrechts Der Krieg in der Ukraine als neuerliche Bewährungsprobe für das Völkerstrafrecht, GA 2022, 361, 370).Insoweit hält es der Senat im Gegensatz zum Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Beschlüsse vom 31. Januar 2023, 5 Ws 5-6/23, juris, Rn. 32 …und vom 5. September 2023, 5 ORs 15/23, juris, Rn. 6, 8) auch bei Billigung einer Straftat gemäß § 13 VStGB nicht für ausreichend, wenn die Tat bloß geeignet ist, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den öffentlichen Frieden zu stören.
Der vom Oberlandesgericht Hamburg im Beschluss vom 31. Januar 2023 (5 Ws 5/23, juris, Rn. 28) und Teilen der Literatur (…Hohmann in: Münchener Kommentar, StGB, 5. Aufl., § 140 Rn. 13) geforderten Nachahmungsgefahr durch deutsche Führungskräfte im Sinne des § 13 Abs. 4 VStGB bedarf es demgegenüber nach Auffassung des Senats nicht.
Dass der Senat die Friedensstörungseignung bei der Billigung eines Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB) abweichend von der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 31. Januar 2023, 5 Ws 5/23, juris, Rn. 28), die vor dem Hintergrund der Führungsklausel (§ 13 Abs. 4 VStGB) ausdrücklich die Gefahr einer entsprechenden Tatbegehung im Inland fordert, definiert, nötigt nicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG; denn die Entscheidung, von der abgewichen wird, ist keine Revisionsentscheidung (…vgl. Feilcke in Karlsruhe Kommentar, StPO, 9. Aufl., § 121 GVG, Rn. 19).
- BGH, 20.12.2016 - 3 StR 435/16
Billigung von Straftaten durch nachträgliches Gutheißen von Tötungen Gefangener …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Taugliches Objekt der Billigung kann auch eine dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts nicht unterfallende Katalogtat sein, wenn sie nur zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, 3 StR 435/16; OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Januar 2023, 5 Ws 5-6/23, juris, a.a.O, Rn. 19 ff.;… Safferling, Macht und Ohnmacht des Völkerstrafrechts Der Krieg in der Ukraine als neuerliche Bewährungsprobe für das Völkerstrafrecht, GA 2022, 361, 370).Eine so verstandene Friedensstörungseignung stünde im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, 3 StR 435/16, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2024, AK 32/24, juris;… Rn. 47) und der Literatur (…Krauß in: Leipziger Kommentar, StGB, 14. Aufl, § 140, Rn. 39;… Graf von Schlieffen in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 3. Aufl., 2020 Rn. 7; Albrecht, jurisPR-StrfR 4/2024 Anm 1;… Safferling, a.a.O., S. 370, insbesondere Fußnote 67), wonach eine nicht dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts unterfallende Auslandstat nur dann taugliches Objekt einer Billigung im Sinne des § 140 Nr. 2 StGB ist, wenn sie eine kriminogene Inlandswirkung hat.
- BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Eine so verstandene Friedensstörungseignung stünde im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, 3 StR 435/16, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2024, AK 32/24, juris;… Rn. 47) und der Literatur (…Krauß in: Leipziger Kommentar, StGB, 14. Aufl, § 140, Rn. 39;… Graf von Schlieffen in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 3. Aufl., 2020 Rn. 7; Albrecht, jurisPR-StrfR 4/2024 Anm 1;… Safferling, a.a.O., S. 370, insbesondere Fußnote 67), wonach eine nicht dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts unterfallende Auslandstat nur dann taugliches Objekt einer Billigung im Sinne des § 140 Nr. 2 StGB ist, wenn sie eine kriminogene Inlandswirkung hat.Der öffentliche Friede ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zustand allgemeiner Rechtssicherheit sowie das begründete Vertrauen der Staatsbürger in die Fortdauer dieses Zustands (BGH, Beschluss vom 4. April 2024, AK 32/24, juris, Rn. 47 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 05.09.2023 - 5 ORs 15/23
Strafbarkeit der Verwendung des Z-Symbols als Billigung einer Straftat
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Insoweit hält es der Senat im Gegensatz zum Oberlandesgericht Hamburg (…OLG Hamburg, Beschlüsse vom 31. Januar 2023, 5 Ws 5-6/23, juris, Rn. 32 und vom 5. September 2023, 5 ORs 15/23, juris, Rn. 6, 8) auch bei Billigung einer Straftat gemäß § 13 VStGB nicht für ausreichend, wenn die Tat bloß geeignet ist, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den öffentlichen Frieden zu stören.Von der Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 5. September 2023 (5 ORs 15/23, juris) weicht der Senat nicht entscheidungserheblich (…zu diesem Erfordernis: Feilcke, a.a.O., Rn. 31) ab, weil sich die Entscheidung vom 5. September 2023 nicht zur Gefahr einer Tatbegehung durch Beteiligte im Sinne des § 13 Abs. 4 VStGB äußert.
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Eine solche Entscheidung konnte getroffen werden, weil ein zutreffend ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht, der den Senat zu einer eigenen Entscheidung berechtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, 2 BvR 1447/05 und 2 BvR 136/05, juris, Rn. 81). - BGH, 17.02.2026 - 6 StR 483/25
Beweis: Bestimmt behauptete konkrete Tatsache? Mitteilung des Beweisergebnisses?
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.05.2026 - 1 ORs 12/26
Beide Umstände sind indes eigenständige bestimmende Strafzumessungsgesichtspunkte (vgl. zuletzt: BGH, Beschluss vom 17. Februar 2026, 6 StR 483/25, juris, Rn. 6 m.w.N.).
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