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| OLG Brandenburg, 22.03.2023 - 1 ORs 6/23 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Ausführungen des Gerichts zu tatbestandlichen Voraussetzungen nach Gewaltschutzgesetz ; Materiellrechtliche Prüfung einer Anordnung bei Verstoß nach Gewaltschutzgesetz ; Keine Bindung des Strafgerichts an Feststellungen vom Familiengericht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2023 - 1 ORs 6/23
Eine Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt, wobei es an die Entscheidung des Familiengerichts insoweit nicht gebunden ist (vgl. BGH NJW 2014, 1749-1752; BGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 3 StR 40/13). - KG, 18.11.2021 - 121 Ss 134/21
Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2023 - 1 ORs 6/23
Denn insbesondere bei den häufigen Schutzanordnungen im Wege der einstweiligen Anordnung, kommt der Antragsbegründung und Glaubhaftmachung des Antragsstellers, die bei besonderer Eilbedürftigkeit allein Grundlage der Anordnung sein können, ebenso eine herausragende Bedeutung zu (…vgl. BGH aaO; KG Berlin, Beschluss vom 18. November 2021 - (2) 121 Ss 134/21 (27/21) - ).
- BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der …
Die Annahme einer rechtswidrigen Tat nach § 4 Satz 1 Nr. 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht selbst die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt, ohne an die Entscheidung des Familiengerichts gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2024 - 6 StR 158/24, NStZ-RR 2024, 357 f.;… vom 21. März 2023 - 6 StR 19/23, StV 2024, 124 Rn. 5;… vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris Rn. 26;… vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 64 Rn. 10 ff.; KG, Beschluss vom 18. November 2021 - (2) 121 Ss 134/21 (27/21), StV 2023, 545, 546; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 ORs 6/23, juris Rn. 3 ff.).
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