Rechtsprechung
| OVG Saarland, 30.08.2004 - 1 Q 50/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 25.01.2005 - 1 Q 51/04
Verwirkung der Einschreitungsbefugnisse der Baubehörde?
4 vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 30.8.2004 - 1 Q 50/04 - und vom 27.10.2004 - 1 Q 69/04 - dazu nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist. - VG Saarlouis, 04.08.2010 - 5 K 623/09
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Ein solcher könne allenfalls dann in Betracht gezogen werden, wenn feststehe, dass der fragliche (ungenehmigte Baubestand) bzw. die (ungenehmigte) Nutzung in der Vergangenheit zu irgendeinem Zeitpunkt dem materiellen Recht entsprochen und damit ggfs. genehmigungsfähig gewesen sei (so: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.08.2004, Az.: 1 Q 50/04, juris). - OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04 (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 30.8.2004 - 1 Q 50/04 -, vom 27.10.2004 - 1 Q 69/04 - und vom 25.1.2005 - 1 Q 51/04 - siehe dazu nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) Der Kläger macht darin geltend, ungeachtet der Verwirklichung des besonderen, an sich zwingenden Ausweisungstatbestands des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG habe das Verwaltungsgericht dem in seinem Fall "ein deutliches Übergewicht zukommenden" Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK "nicht ausreichend Bedeutung beigemessen" beziehungsweise die Interessen seiner Ehefrau "keinesfalls ausreichend berücksichtigt".
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