Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Qs 90/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dinglicher Arrest in das Vermögen und Anordnung des Verfalls bei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG); Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestlohns bei illegaler Beschäftigung von Arbeitern im Baugewerbe; Verhängung und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Saarbrücken, 04.08.2005 - 8 Qs 75/05
Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Qs 90/09
Ausgehend von der § 29a OWiG zugrunde liegenden Intention, die Gewinnabschöpfung auch dann zu ermöglichen, wenn eine Bußgeldfestsetzung gegen ein Unternehmen nach den § 30, 130 OWiG nicht möglich ist, ist § 29a OWiG nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4.8.2005, 8 Qs 75/05) auch auf einen Sachverhalt anwendbar, bei dem die Verhängung und Durchsetzung einer Geldbuße gegen ein im Ausland ansässiges Unternehmen schwierig und ungewiss ist.
- OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu …
Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ;… Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1). - OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12
Anordnung des Verfalls bei Verstoß gegen Mindestlohn
Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ;… Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1). - OLG Köln, 19.08.2011 - 1 RBs 215/11
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Anordnung des Verfalls aufgrund …
Rn. 15 Selbst unter Berücksichtigung der lückenschließenden Funktion der Bestimmung des § 29a OWiG kann die Anordnung des Verfalls auch dann erfolgen, wenn von der Festsetzung einer Geldbuße aus Opportunitätsgründen abgesehen wird (vgl. OLG Köln B. v. 29.01.2010 - 2 Ws 585/09 - = NJOZ 2010, 1575; LG Saarbrücken B. v. 27.05.2009 - 1 Qs 90/09 - zit. nach BeckRS 2009, 21862;… Mitsch, in: KK-OWiG, 3. Aufl., § 29a Rn. 26).
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