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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3428
OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05 (https://dejure.org/2006,3428)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.07.2006 - 1 R 20/05 (https://dejure.org/2006,3428)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 (https://dejure.org/2006,3428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der Berufsfeuerwehr durch Dienstbefreiung auszugleichen ist

  • Judicialis

    SBG § 87 Abs. 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgleich eines Beamten für Zuvielarbeit im Zusammenhang mit Zeiten der Arbeitsbereitschaft; Notwendigkeit des Vorliegens einer tatsächlichen Zuvielarbeit für dessen Ausgleich; Erforderlichkeit des Vorliegens eines Leistungsaustausches zwischen dem Beamten und dem ...

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Hierzu habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 - dargelegt, dass eine ohne jeden Ausgleich bleibende Mehrbeanspruchung des Beamten über einen langen Zeitraum Grundwertungen widerspreche, die in den Vorschriften des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts zum Ausdruck kämen, nach denen langfristige Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit den Beamten nicht prinzipiell ohne jeglichen Ausgleich durch Dienstbefreiung zugemutet werden sollten.

    Das hat das Verwaltungsgericht in Anknüpfung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 -, ZBR 2003, 383, mit Anmerkung von Summer, überzeugend ausgeführt.

    Die Festlegung des Freizeitausgleichs auf 8 1/3 Stunden/Monat entspricht bei wertender Beurteilung der Interessen sowohl des Beamten als auch des Dienstherrn vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Grundentscheidungen der Billigkeit und dem zu deren Konkretisierung vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 - a. a. O., entwickelten Rechenmodell.

    Bei der Heranziehung zu einem Zusatzdienst, der rechtswidrig gefordert wird, weil die regelmäßige Wochenarbeitszeit fehlerhaft festgesetzt worden ist, ist vielmehr angemessen nur eine Dienstbefreiung, die ebenso lang ist wie die Zeit, die der Beamte allmonatlich insgesamt über die ohne Ausgleich höchstzulässige Mehrarbeit von fünf Stunden/Monat hinaus gearbeitet hat ebenso BVerwG, Urteil vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 - a. a. O.

    Der streitige Freizeitausgleich ist - ohne Abschlag - nach den jeweiligen Vergütungssätzen der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte zu bewerten vgl. den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.2003 - 2 C 28/02 - beigefügten Streitwertbeschluss, insoweit nicht veröffentlicht.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Am 7.7.2005 ist das Urteil der Beklagten zugestellt worden, die am 29.7.2005 Berufung eingelegt hat, die sie aber durch Schriftsatz vom 23.8.2005 mit Blick auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14.7.2005 - C-52/04 - (Personalrat der Feuerwehr Hamburg) zurücknahm.

    Erst seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.7.2005 - C-52/04 - habe sie davon ausgehen müssen, dass ihre Arbeitszeitregelung geltendem Recht nicht entspreche.

    Inzwischen steht infolge des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 14.7.2005 - C-52/04 - NVwZ 2005, 1049, auch außer Frage, dass die Begrenzung der Arbeitszeit einschließlich der Zeiten von Bereitschaftsdienst auf 48 Stunden/Woche durch Art. 6 der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ABl.

    Abschließende Klarheit schaffte insoweit erst der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14.7.2005 - C-52/04 - a. a. O.

    Deshalb bedarf es für den Zeitraum ab dem Bekanntwerden des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 14.7.2005 - C-52/04 - a. a. O., keiner abweichenden Interessenbewertung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 2722/04

    Qualifizierung des von einem Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Dabei ist durch die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ABl.L 299, 90, keine Rechtsänderung eingetreten ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.8.2005 - 1 A 2722/04 -, ZBR 2006, 199 = DÖV 2006, 347.

    Bis zu diesem Zeitpunkt durfte die Beklagte noch darauf vertrauen, dass sie sich mit ihrer Rechtsansicht, dass die vorstehend zitierte Richtlinie für Einsatzkräfte der Feuerwehr nicht gilt, durchsetzt ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2005 - 1 A 2722/04 -, juris, insoweit in ZBR 2006, 199, und DÖV 2006, 347, nicht abgedruckt.

    ee) Da die vielfältigen Probleme, vor denen die Beklagte bei der richtlinienkonformen Anpassung der Dienstpläne steht, insbesondere die notwendige Ausbildung zusätzlicher Beamter, keine sofortige Anpassung der Dienstpläne zulassen, kann auch gegenwärtig kein treuwidriges Verhalten der Beklagten festgestellt werden ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 18.08.2005 - 1 A 2722/04 -, a. a. O., und vom 13.10.2005 - 1 A 2724/04 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2005 - 1 A 2724/04

    Anspruch auf Neugestaltung eines Dienstplanes sowie Mehrarbeitsvergütung für …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Andererseits hat das Verwaltungsgericht überzeugend dargelegt, dass die volle Ausschöpfung der zulässigen Arbeitszeit bis zur Grenze von 48 Wochenstunden im Falle des Klägers wegen des Nebeneinanders von Volldienst und Bereitschaftsdienst rechtlich nicht beanstandet werden kann ebenfalls OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.10.2005 - 1 A 2724/04 -, juris.

    ee) Da die vielfältigen Probleme, vor denen die Beklagte bei der richtlinienkonformen Anpassung der Dienstpläne steht, insbesondere die notwendige Ausbildung zusätzlicher Beamter, keine sofortige Anpassung der Dienstpläne zulassen, kann auch gegenwärtig kein treuwidriges Verhalten der Beklagten festgestellt werden ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 18.08.2005 - 1 A 2722/04 -, a. a. O., und vom 13.10.2005 - 1 A 2724/04 -, juris.

  • VG Saarlouis, 24.05.2005 - 12 K 59/04
    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 24.5.2005 ergangenem Urteil - 12 K 59/04 - hat das Verwaltungsgericht unter entsprechender Aufhebung der ergangenen Bescheide die Beklagte verpflichtet, die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers (einschließlich der Bereitschaftsdienstzeiten) auf höchstens 48 Stunden festzusetzen und dem Kläger für die Zeit seit dem Ende des Monats der Antragstellung Freizeitausgleich im Umfang von 8 1/3 Stunden pro Kalendermonat zu gewähren.

    Unter Abänderung der im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Mai 2005 -12 K 59/04- enthaltenen Festsetzung wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 30.685,88 EUR festgesetzt.

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Dies ergibt sich schon daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.12.2003 - 6 P 7/03 - BVerwGE 119, 363, die Frage, ob die in der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung festgelegte Zeit auch Bereitschaftsdienst umfasst und die Obergrenze von 48 Stunden/Woche auch bei Feuerwehrbeamten gilt, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Das erstinstanzlich entschiedene Begehren auf Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit bewertet der Senat mit dem Auffangstreitwert und folgt damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. den dessen Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 42/99 - beigefügten Streitwertbeschluss, insoweit nicht veröffentlicht.
  • OLG Oldenburg, 08.11.2005 - 2 WF 204/05

    1,1-fache Gebühr bei Zurücknahme einer Berufung innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Der Streitwert des Berufungsverfahrens ist für die außergerichtlichen Kosten hinsichtlich der Verfahrensgebühr für die Berufung der Beklagten und des Klägers getrennt auszuweisen, da für die zurückgenommene Berufung lediglich die reduzierte Gebühr (RVG/VV-3201) anfällt vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.11.2005 - 2 WF 204/05 -, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2005 - ,16 Ta 596/05 -, juris; OLG München, Beschluss vom 18.7.2005 - 11 W 1911/05 -, juris.
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 16 Ta 596/05

    Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Der Streitwert des Berufungsverfahrens ist für die außergerichtlichen Kosten hinsichtlich der Verfahrensgebühr für die Berufung der Beklagten und des Klägers getrennt auszuweisen, da für die zurückgenommene Berufung lediglich die reduzierte Gebühr (RVG/VV-3201) anfällt vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.11.2005 - 2 WF 204/05 -, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2005 - ,16 Ta 596/05 -, juris; OLG München, Beschluss vom 18.7.2005 - 11 W 1911/05 -, juris.
  • OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04

    Gerichtsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Auszug aus OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
    Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, die sich durch die Zurücknahme der Berufung der Beklagten nicht nach GKG/KV - 1221 ermäßigen so auch OLG München, Beschluss vom 17.2.2005 - 11 W 2807/04 -, NJW-RR 2005, 1016, tragen daher der Kläger zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Drittel.
  • OLG München, 18.07.2005 - 11 W 1911/05
  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 Q 52/04
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09

    Arbeitszeit der Werkfeuerwehr

    Die vom Kläger angeführten Arbeitszeitregelungen für die Mitarbeiter staatlicher Feuerwehren(vgl. EuGH 14. Juli 2005 - C-52/04 - [Personalrat der Feuerwehr Hamburg] Slg. 2005, I-7111; BVerwG 10. Juni 2009 - 2 B 26.09 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 7. Mai 2009 - 1 A 2652/07 - ZBR 2009, 352; OVG der Freien Hansestadt Bremen 24. September 2008 - 2 A 432/07, 2 A 433/07 - NordÖR 2009, 90; OVG Lüneburg 18. Juni 2007 - 5 LC 225/04 - PersV 2007, 490; OVG des Saarlandes 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 - AS RP-SL 33, 273; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 13. Oktober 2005 - 1 A 2724/04 -) sind mit der hier zugrunde liegenden tariflichen Regelung nicht vergleichbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2655/07

    Anspruch eines bei der Berufsfeuerwehr tätigen Brandmeisters auf Gewährung eines …

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 55 ff.; VG Köln, Urteil vom 21. November 2007 - 3 K 3919/06 -, juris Rn. 32 ff.,.

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 45.

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 50 (Abschlag von einem Drittel).

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 50: Abschlag von einem Drittel.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das vorliegende Urteil von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Mai 2008 (2 B 182/08) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. Juli 2006 (1 R 20/05) insoweit im Sinne des § 127 Nr. 1 BRRG abweicht, als die Frage in Rede steht, ob es eines über die rechtswidrige Inanspruchnahme von Mehrarbeit hinausgehenden - weiteren - treuwidrigen Verhaltens des Dienstherrn bedarf, insbesondere ob nach Klärung der streitigen Rechtslage betreffend die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinien auch auf Feuerwehrbeamte durch den Europäischen Gerichtshof im Juli 2005 zunächst noch eine Übergangsfrist zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben einzuräumen gewesen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07

    Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung …

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 55 ff.; VG Köln, Urteil vom 21. November 2007 - 3 K 3919/06 -, juris Rn. 32 ff.,.

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 45.

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 50 (Abschlag von einem Drittel).

    OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 50: Abschlag von einem Drittel.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das vorliegende Urteil von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Mai 2008 (2 B 182/08) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. Juli 2006 (1 R 20/05) insoweit im Sinne des § 127 Nr. 1 BRRG abweicht, als die Frage in Rede steht, ob es eines über die rechtswidrige Inanspruchnahme von Mehrarbeit hinausgehenden - weiteren - treuwidrigen Verhaltens des Dienstherrn bedarf, insbesondere ob nach Klärung der streitigen Rechtslage betreffend die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinien auch auf Feuerwehrbeamte durch den Europäischen Gerichtshof im Juli 2005 zunächst noch eine Übergangsfrist zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben einzuräumen gewesen ist.

  • VG Bremen, 24.04.2007 - 6 K 1008/04

    Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …

    Das OVG Saarland habe insoweit jedenfalls einen Abschlag als angemessen erachtet (unter Hinweis auf OVG Saarland, Urt: v. 19.07.2006, 1 R 20/05).

    Insoweit liegt der Fall hier anders als in dem vom BVerwG mit Urt. v. 28.05.2003 - 2 C 28.02 - entschiedenen Fall (daher kann dem OVG Saarland - Urt. v. 19.07.2006 - 1 R 20/05 - juris, insoweit nicht gefolgt werden).

    b) Ein Abzug ist auch nicht mit Blick darauf gerechtfertigt, dass die 48 Stunden überschreitende Dienstzeit Bereitschaftsdienst war (so aber OVG Saarland - Urt. v. 19.07.2006 - 1 R 20/05 - juris).

    Bereitschaftsdienst und Überstunden entspricht es allein, jede weitere Arbeitsstunde im Verhältnis 1:1, also 17 voll auszugleichen (a. A. OVG Saarland - Urt. v. 19.07.2006 - 1 R 20/05 - juris ).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04

    Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden …

    Der Anspruch auf angemessenen Freizeitausgleich besteht allerdings nicht seit dem 1. Januar 1997, sondern erst seit dem Ende des Monats der Antragstellung (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552, Saarl. OVG, Urt. v. 19.7.2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273, zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26 - allerdings jeweils ohne nähere Begründung) und bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Tag der mündlichen Berufungsverhandlung, dem 30. Mai 2007, da sich nur für diesen Zeitraum bereits sämtliche tatsächliche Feststellungen treffen lassen, die erforderlich sind, um alle Voraussetzungen eines fälligen Ausgleichsanspruchs als aktuell gegeben bejahen zu können.

    Hieraus ist zu folgern, dass lediglich die tatsächlich geleistete Mehrarbeit bei der Beurteilung der Angemessenheit zugrunde zu legen ist, wobei in Konkretisierung dessen auf eine pauschalierende Berechnungsweise im Rahmen des zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn gebotenen Interessenausgleichs zurückgegriffen werden kann (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552 ; Saarl. OVG, Urt. v. 19.7.2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273, zitiert nach juris, Rn. 42 ff. des Langtextes).

  • VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07

    Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …

    Rn. 27 Die Kammer legt der Berechnung der Höhe des Anspruchs eine pauschalierende Vorgehensweise zugrunde, sodass es nicht im Einzelnen auf die konkrete Dienstplangestaltung und die vom Kläger im streitigen Zeitraum tatsächlich geleisteten Dienstzeiten ankommt (vgl. dazu etwa auch OVG Saarland, Urteil vom 19.07.2006 - 1 R 20/05 -).

    Bei der Heranziehung zu einem Zusatzdienst, der rechtswidrig gefordert wird, weil die regelmäßige Wochenarbeitszeit fehlerhaft festgesetzt worden ist, ist vielmehr allenfalls eine Dienstbefreiung angemessen, die der Zeit entspricht, die der Beamte allmonatlich insgesamt über die ohne Ausgleich höchstzulässige Mehrarbeit von fünf Stunden/Monat hinaus gearbeitet hat (so BVerwG, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 28.02 -, ZBR 2003, 383; OVG Saarland, Urteil vom 19.07.2006 - 1 R 20/05 - VG Magdeburg, Urteil vom 26.09.2006 - 5 A 412/05 - a.A. aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht: VG Bremen, Urteil vom 24.04.2007 - 6 K 1008/04 -).

    Rn. 31 Einen weiteren Abschlag hält die Kammer für erforderlich, um im Rahmen der vorzunehmenden Interessenbewertung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Kläger seinen Antrag bei der Beklagten erst geraume Zeit nach Ergehen des Beschlusses des EuGH vom 14.07.2005 - C-52/04 - gestellt hat (Abschläge für die Zeit vor der EuGH-Entscheidung nehmen - mit unterschiedlicher Begründung - ebenfalls vor: OVG Saarland, Urteil vom 19.07.2006 - 1 R 20/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2005 - 1 A 2722/04 -, DÖV 2006, 347; Urteil vom 13.10.2005 - 1 A 2724/04 - VG Bremen, Urteil vom 24.04.2007 - 6 K 1008/04 - VG Minden, Urteil vom 25.07.2007 - 4 K 864/06 -).

  • OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 432/07

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

    Danach ergibt sich ein Anspruch des Klägers auf Freizeitausgleich aus einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten entsprechenden Anwendung des § 71 Abs. 4 S. 2 BremBG, der die § 72 Abs. 2 S. 2 BBG entsprechende landesrechtliche Regelung enthält (vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 19.7.2006, Az. 1 R 20/05, juris;… OVG Lüneburg, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs schließt sich der Senat der Berechnungsweise des OVG Saarlouis im Urteil vom 19.7.2006 (a.a.O., Rdz. 47) an.

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 178/09

    Einbeziehung des von einem Beamten geleisteten Bereitschaftsdienstes in die …

    Der erkennende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (…Urteil vom 18.6.2007, a. a. O., Rn 70, 72), die sich auf die Gewährung von Freizeitausgleich für rechtswidrig zuviel geleisteten Dienst bezieht, ebenso wie andere Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 7.5.2009, a. a. O., Rn 116 - 118; OVG Bremen…, Urteil vom 24.9.2008, a. a. O., Rn 51; Beschluss vom 29.5.2008 - 2 B 182/08 -, juris, Rn 23; OVG Saarlouis, Urteil vom 19.7.2006 - 1 R 20/05 -, juris, Rn 50) im Hinblick auf die unterschiedliche Intensität des aktiven Arbeitseinsatzes und der Zeiten des Bereitschaftsdienstes die Auffassung vertreten, dass es gerechtfertigt ist, Bereitschaftsdienstzeiten nicht im Verhältnis 1 : 1, sondern nur anteilig auf die regelmäßige Arbeitszeit anzurechnen.
  • OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 433/07

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

    Danach ergibt sich ein Anspruch des Klägers auf Freizeitausgleich aus einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten entsprechenden Anwendung des § 71 Abs. 4 S. 2 BremBG, der die § 72 Abs. 2 S. 2 BBG entsprechende landesrechtliche Regelung enthält (vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 19.7.2006, Az. 1 R 20/05, juris;… OVG Lüneburg, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs schließt sich der Senat der Berechnungsweise des OVG Saarlouis im Urteil vom 19.7.2006 (a.a.O., Rdz. 47) an.

  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 1529/07

    Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, …

    Er habe seinen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen berechnet, die das OVG des Saarlandes in seinem Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 - aufgestellt habe.

    Rn. 32 Vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2007, a.a.O.; VG München, Urteil vom 20. November 2007 - M 5 K 06.4230 - VG Magdeburg, Urteil vom 23. Januar 2008 - 5 A 126/07 -, jeweils bei juris; ohne nähere Begründung OVG des Saarlandes, Urteil vom 19. Juli 2006 - 1 R 20/05 -, juris.

    Rn. 45 Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 19. Juli 2006, a.a.O. (kann auch gegenwärtig kein treuwidriges Verhalten festgestellt werden"), juris Rdnr. 60; anders etwa VG Minden, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O. (treuwidriges Verhalten seit dem 1. Oktober 2005).

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 544/09

    Arbeitszeit einer Werksfeuerwehr - Bereitschaftsruhe nach § 5 Abs 2 MTV Chemische …

  • VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 864/06

    Feuerwehrleuten muss Freizeitausgleich für Mehrarbeit gewährt werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2008 - 1 L 119/08

    Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit

  • VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 1839/06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 4 B 13.11

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; 55-Stunden-Dienst; europarechtliche/ unionsrechtliche …

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 90/08

    Ausgleich für Zuvielarbeit des Feuerwehrbeamten

  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 3 ZB 08.86
  • VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 2728/06
  • VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 1590/06
  • VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 2665/06
  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 264/07

    Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich

  • VG Minden, 30.10.2008 - 4 K 2803/07

    Anspruch eines Brandmeisters auf Gewährung von am 18. Dezember 2006 beantragtem …

  • VG Minden, 01.08.2007 - 4 K 1999/06

    Gewährung von Freizeitausgleich oder einer Mehrarbeitsvergütung für einen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16

    Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen …

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige …

  • VG Minden, 30.10.2008 - 4 K 2800/07

    Gewährung von Freizeitausgleich für Zuvielarbeit; Wöchentliche Höchstarbeitszeit …

  • OVG Bremen, 29.05.2008 - 2 B 182/08

    Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08

    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2006 - 1 L 90/06

    Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 283/07

    Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich

  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 128/08

    Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, …

  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 480/08

    Mehrarbeit, Zuvielareit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Ausgleichsanspruch, …

  • VG Köln, 21.11.2007 - 3 K 3919/06

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Beamten im …

  • VG Saarlouis, 17.06.2011 - 2 K 64/10

    Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für in den Ruhestand getretene Beamte

  • VG Halle, 17.07.2013 - 5 A 196/11

    Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamten - Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren

  • VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08

    Freizeitausgleich

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