Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 34/89, 3 R 221/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterwerfung eines Witwengeldes als Versorgungsbezug einer Ruhensregelung im Hinblick auf das Verwendungseinkommen bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts; Tätigkeit bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als Verwendung im öffentlichen Dienst; Begriff des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 34/89
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.7.1971 (BVerfGE 31, 314-328) die seinerzeit geltende rechtliche Regelung des Rundfunkwesens in den Ländern einschließlich des Finanzausgleichs zwischen den Rundfunkanstalten und der Regelung, daßÜberschüsse an die Länder zurückfließen, im einzelnen dargestellt und ausgeführt, daß diese organisatorische Regelung den aus Art. 5 GG entwickelten Verfassungsgrundsätzen entspricht.Zwar ist eine staatliche Rundfunkfinanzierung verfassungsrechtlich nicht bedenkenfrei (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.7.1971, a.a.O., S. 344, insoweit nur Teil des Minderheitenvotums).
Im Hinblick auf die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gilt auch für die Verbreitung von Nachrichten und Darbietungen des Rundfunks das Gebot der Staatsfreiheit (vgl. u.a. BVerfG, Urteil vom 27.7.1971, a.a.O., S. 329).
Demgegenüber nehmen die Rundfunkanstalten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. u.a. BVerfG, Urteil vom 27.7.1971, a.a.O., Leitsatz 1 sowie S. 329).
Das Bundesverfassungsgericht geht ausdrücklich davon aus, daß die Länder die Durchführung der Rundfunkaufgaben den zu diesem Zweck errichteten Anstalten des öffentlichen Rechts zugewiesen und ihnen damit eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung übertragen haben, die sie selbst unmittelbar wegen des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks nicht wahrnehmen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.7.1971, a.a.O., S. 329).
- BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 34/89
In diesem Punkt ist keine Vergleichbarkeit gegeben, denn die Kirchen leiten ihre Gewalt gerade nicht vom Staat her (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 17.2.1965, BVerfGE 18, 385 [BVerfG 17.02.1965 - 1 BvR 732/64] -386).Bei einem Vergleich von Kirchen mit anderen öffentlich-rechtlichen Organisationen ist jedenfalls zu beachten, daß die Kirchen ihre öffentliche Rechtsstellung aus ihrem besonderen Auftrag herleiten und sich von anderen gesellschaftlichen Gebilden grundsätzlich unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.2.1965, a.a.O., S. 387).
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 34/89
Übereinstimmend mit dem dargelegten Unterschied schließt die Sonderstellung der Rundfunkanstalten eine staatliche Aufsicht durch Rechtsaufsicht sowie Kontrolle durch den Landesrechnungshof nicht aus (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 16.9.1986, a.a.O., S. 119; zur Zulässigkeit einer staatlichen Rechtsaufsicht über Rundfunkanstalten vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28.2.1961, BVerfGE 12, 205-261). - BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 34/89
Sie können auch im weitesten Sinne nicht als Staatsmittel bare Organisation oder Verwaltungseinrichtung angesehen werden (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 25.11.1980, BVerfGE 55, 207 [BVerfG 25.11.1980 - 2 BvL 7/76] -230; OVG Münster…, Urteil vom 16.9.1986, a.a.O., S. 118).
- BFH, 07.04.2004 - I B 196/03
DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender
Denn sie verrichtet ihre Dienste nach den vom FG getroffenen Feststellungen in der Funktion einer Redaktionsassistentin im Rahmen des dem Sender obliegenden Aufgabenbereichs der Gestaltung und Erbringung von Programmbeiträgen innerhalb des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlich strukturierten Rundfunks und damit eines der öffentlichen Hand zuordenbaren Verwaltungsbereichs (vgl. allgemein zum hoheitlichen Charakter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Juli 1971 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, BVerfGE 31, 314, BStBl II 1971, 567, und speziell zur Zugehörigkeit der Tätigkeit der Rundfunkbediensteten als eine solche in der öffentlichen Verwaltung z.B. Bundesgerichtshof, Urteile vom 8. Oktober 1986 IVb ZB 120/83, BGHZ 99, 10, und vom 19. September 1984 IVb ZB 921/80, BGHZ 92, 152; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Februar 2001 3 AZR 252/00, Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht, § 1 BetrAVG, Ablösung Nr. 24; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. April 1998 6 C 4/98, Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht - Rechtsprechungsdienst --ZUM RD-- 1998, 458; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. August 1990 1 R 34/89, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1983 11 S 2409/81, Die öffentliche Verwaltung 1984, 351 --zum Südwestfunk Baden-Baden--).
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