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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10480
OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95 (https://dejure.org/1997,10480)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.04.1997 - 1 R 5/95 (https://dejure.org/1997,10480)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. April 1997 - 1 R 5/95 (https://dejure.org/1997,10480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Satzung des Versorgungswerkes; Rechtsanwaltskammer des Saarlandes; Ausgeschiedene Mitglieder; Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1998, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer; Beendigung der Mitgliedschaft; …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95
    S 915/90 ­, in bezug auf die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, sowie OVG Koblenz, Urt. v. 20.6.1995, DVBl. 1996, 1204 = NJW 1995, 3139, in bezug auf die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Rheinland- Pfalz).

    Gegen die auf die Quelle der Leistungen abstellende Auslegung der durch § 11 Ziff. 1 der Satzung getroffenen Erstattungsregelung kann im weiteren nicht durchgreifend eingewandt werden, bei einem angestellten Rechtsanwalt würden die Beiträge zum Versorgungswerk oftmals ganz oder teilweise vom jeweiligen Arbeitgeber aufgebracht und in diesen Fällen stehe ­ dies ist zutreffend ­ außer Streit, daß diese Beiträge im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft bei der Beitragserstattung berücksichtigt würden (anders die Regelung in Rheinland-Pfalz; vgl. Urteil des OVG Koblenz vom 20.6.1995, NJW 1995, 3139 = DVBl. 1996, 1204).

    Es fehlen mithin ­ soweit hier von Bedeutung ­ sowohl eine formellgesetzliche Verpflichtung des Satzungsgebers zu bestimmen, daß bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk Beiträge erstattet oder auf ein anderes Versorgungswerk übertragen werden, als auch eine gesetzliche Ermächtigung, den Umfang des Erstattungsanspruchs durch Satzung zu regeln eine solche gesetzliche Regelung besteht beispielsweise in Rheinland-Pfalz, vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. v. 20.6.1995, aaO; in Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber lediglich angeordnet, daß die Satzung für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft überhaupt Bestimmungen über die Erstattung der Beiträge zu treffen hat, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1991, aaO, Seite 7).

    Letztendlich ist festzustellen, daß die Satzung des Versorgungswerks der Bekl bei Beendigung der Mitgliedschaft auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung einen substantiellen Erstattungsanspruch einräumt, der mit 60 vom Hundert der vom Mitglied geleisteten Beiträge, und zwar ­ wie dargelegt ­ unabhängig davon, ob bei einem angestellten Rechtsanwalt dessen Arbeitgeber die Beiträge ganz oder teilweise getragen hat, sogar höher ist als der in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil begrenzte Erstattungsanspruch (§§ 210 III, 168 I Nr. 1 SGB VI) ­ vgl. demgegenüber zur gesetzlich vorgegebenen Regelung in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Urt. v. 20.6.1995, aaO, wonach rechtlich nicht zu beanstanden ist, daß dem ausgeschiedenen angestellten Mitglied nur 90 vom Hundert des von ihm getragenen hälftigen Beitrags, also lediglich 45 vom Hundert des dem Versorgungswerk zugeflossenen Gesamtbeitrags, erstattet werden.

  • BSG, 14.09.1989 - 4 RA 27/89

    Pflichtbeiträge iS. des § 82 Abs. 8 S. 1 AVG

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95
    Kommt es dagegen darauf an, wer die Beiträge aufgebracht hat, verwendet der Gesetzgeber die Formulierung, wer die Beiträge ,,(mit)getragen" (= geleistet) hat (so Urt. des BSG v. 14.9.1989 ­ 4 RA 27/89 ­, Seite 7).

    Einen vom ­ nicht notwendig der Satzungsgewalt der Bekl unterliegenden ­ Arbeitgeber originär geschuldeten Arbeitgeberanteil gegenüber dem Versorgungswerk sieht die Satzung nicht vor (vgl. in diesem Zusammenhang zu den bei der Vereinbarung eines Nettoarbeitsentgelts im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zur Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts zuzurechnenden anteiligen Sozialversicherungsbeiträgen Urteil des BSG vom 14.9.1989 ­ 4 RA 27/89 ­, Seite 7 f.;… vgl. zu dieser gegenüber der formalen Betrachtungsweise maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch Hauck/Haines, Kommentar zum SGB VI ­ Stand: Juni 1996 ­, § 210 Rdnr. 13).

    Dem entspricht im übrigen die seit dem 1.1.1984 in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Rechtslage; auch hier bleiben Nachversicherungsbeiträge bei einer Beitragserstattung unberücksichtigt, weil sie vom Versicherten nicht ,,(mit)getragen" sind (so die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 ­ BGBl. I 1983, Seite 1532, Art. 1 Nr. 43d) und Art. 2 Nr. 20d) ­ mit Wirkung vom 1.1.1984 herbeigeführte Rechtsänderung (aktuell geregelt in § 210 III SGB VI); vgl. dazu BSG, Urt. v. 14.9.1989 ­ 4 RA 27/89 ­; siehe auch Hauck/Haines, Kommentar zum SGB VI ­ Stand: Juni 1996 ­ § 210 Rdnr. 12).

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß es sich bei der satzungsmäßigen Regelung über die Beitragserstattung bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk insgesamt um eine Billigkeitsmaßnahme handelt, durch die dem Versicherten das Gefühl erspart werden soll, er habe seine Beiträge ,,umsonst" geleistet, und daß ohne eine ausdrückliche Regelung kein aus dem Versicherungsverhältnis abzuleitender Rechtsanspruch auf Beitragserstattung besteht so für die entsprechende Regelung in der gesetzlichen Sozialversicherung BVerfG, Beschlüsse vom 28.11.1967, BVerfGE 22, 349 (367), und vom 24.11.1986, NJW 1988, 250 (251); ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1991 ­ 9.

    Das folgt daraus, daß es sich bei der Beitragserstattung nach der bereits erwähnten, zwar den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung betreffenden, dennoch auch hier einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 28.11.1967, BVerfGE 22, 349 (366 f.), um eine Billigkeitsmaßnahme und nicht um einen aus dem Versicherungsverhältnis ableitbaren Rechtsanspruch handelt.

  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft - …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß es sich bei der satzungsmäßigen Regelung über die Beitragserstattung bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk insgesamt um eine Billigkeitsmaßnahme handelt, durch die dem Versicherten das Gefühl erspart werden soll, er habe seine Beiträge ,,umsonst" geleistet, und daß ohne eine ausdrückliche Regelung kein aus dem Versicherungsverhältnis abzuleitender Rechtsanspruch auf Beitragserstattung besteht so für die entsprechende Regelung in der gesetzlichen Sozialversicherung BVerfG, Beschlüsse vom 28.11.1967, BVerfGE 22, 349 (367), und vom 24.11.1986, NJW 1988, 250 (251); ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1991 ­ 9.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nämlich von den sozialversicherungsrechtlichen Rechtspositionen nur die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der Sozialversicherung verfassungsrechtlich als Eigentum garantiert, nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge, die Berechnungs- und Bemessungsfaktoren für sozialversicherungsrechtliche Leistungen sind (vgl. u. a. BVerfG, Beschl. v. 24.11.1986, NJW 1988, 250).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95
    Entsprechendes gilt im Saarland für den gleichlautenen Art. 104 I 2 SVerf. Aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip folgt lediglich, daß der Gesetzgeber seinen Einfluß auf den Inhalt der von körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben darf, und das gilt besonders, wenn der Akt der Autonomieverleihung den autonomen Verband zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich ermächtigt (…so BVerfG, aaO, Seite 158; vgl. u. a. auch BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87, 324 (327).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts greift bei der gesetzlichen Verleihung von Satzungsautonomie an eine dem Staat eingeordnete juristische Person des öffentlichen Rechts nicht Art. 80 I 2 GG ein, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden müssen (vgl. u. a. Beschl. v. 9.5.1972, BVerfGE 33, 125 (157 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 8 PA 8/24

    Anspruch auf Erstattung von Mitgliedsbeiträgen nach dem Ausscheiden aus dem …

    Ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG liegt jedenfalls nicht vor, weil die Erstattung von Beiträgen, anders als Renten und Rentenanwartschaften, nicht der Existenzsicherung dient (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1991 - 9 S 915/90 -, juris Rn. 16;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26. April 1996 - 3 L 14/95 -, NJW-RR 1997, 634, juris Rn. 23;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 -, juris Rn. 9;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.6.1995 - 6 A 10645/94 -, DVBl. 1996, 1204, juris Rn. 31; OVG des Saarlandes, Urt. v. 14.4.1997 - 1 R 5/95 -, AnwBl. 1998, 164, juris Rn. 76;… BSG, Urt. v. 14.9.1989 - 4 RA 27/89 -, juris Rn. 17;… v. 29.6.2000 - B 4 RA 57/98 R -, BSGE 86, 262, juris Rn. 165).

    Dementsprechend ist eine Beitragserstattung im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern aus dem Versorgungswerk weder aus höherrangigem Recht noch aus dem Versicherungsverhältnis selbst zwingend geboten; wenn und soweit sie erfolgt, stellt sie eine Billigkeitsregelung dar (Senatsbeschl. v. 28.10.2014 - 8 PA 137/14 - vgl. auch OVG des Saarlandes, Urt. v. 14.4.1997 - 1 R 5/95 -, AnwBl. 1998, 164, juris Rn. 29;… zur gesetzlichen Rentenversicherung BVerfG, Beschl. v. 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 -, BVerfGE 22, 349, juris Rn. 49 ff.;… BSG, Urt. v. 14.9.1989 - 4 RA 27/89 -, juris Rn. 12 ff.;… v. 29.6.2000 - B 4 RA 57/98 R -, BSGE 86, 262, juris Rn. 23 f., 163 ff.;… vgl. zudem BVerwG, Beschl. v. 5.8.1997 - 1 B 144.97 -, NJW-RR 1998, 784, juris Rn. 4 ff.;… v. 15.3.2016 - 10 B 23.15 -, juris Rn. 6).

  • VG Düsseldorf, 18.10.2006 - 20 K 4941/05

    Streit über die Erstattungsfähigkeit von Beiträgen zum juristischen …

    Rn. 63 OVG Saarland, Urteil vom 29.07.1998 - 1 R 387/96 - NJW-RR 1999, 134, Urteil vom 14.04.1997 - 1 R 5/95 - AnwBl. 1998, 164 und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.08.1997 - 1 B 144/97 - NJW-RR 1998, 784; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 17.12.1991 - 9 S 915/90 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.1995 - 6 A 10465/94 - DVBl 1996, 1204;.

    Rn. 75 OVG Saarland, Urteil vom 14.04.1997 a.a.O..

  • BVerwG, 15.03.2016 - 10 B 23.15

    Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen eines Rechtsanwalts durch Zahlung an …

    Es hätte hierzu insbesondere deshalb Ausführungen in der Beschwerdebegründung bedurft, weil eine Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen oder sonstigen Beiträgen, welche der ehemalige Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger geleistet hat, an den Nachversicherten in der Rechtsprechung allgemein abgelehnt wird, soweit sie nicht gesetzlich für den Rentenversicherungsträger bzw. in der Satzung der jeweiligen berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgesehen ist (…vgl. BSG, Urteile vom 14. September 1989 - 4 RA 27/89 - SozR 2200 § 1303 Nr. 35 S. 100 f. …und vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - juris Rn. 162 ff., 168; VGH Mannheim…, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 9 S 915/90 - juris Rn. 13 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 1995 - 6 A 10465/94 - DVBl 1996, 1204; OVG Schleswig, Urteil vom 26. April 1996 - 3 L 14/95 - NJW-RR 1997, 634 und OVG Saarlouis, Urteil vom 14. April 1997 - 1 R 5/95 - AnwBl. 1998, 164).
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