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Rechtsprechung
   BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,871
BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66 (https://dejure.org/1967,871)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1967 - 1 RA 23/66 (https://dejure.org/1967,871)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1967 - 1 RA 23/66 (https://dejure.org/1967,871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in Postschließfach

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 903
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62

    Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei …

    Auszug aus BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66
    Die bei der Ersatzzustellung nach ZPO § 182 erforderliche schriftliche Mitteilung über die Niederlegung des zu übergebenden Schriftstücks ist nicht iS dieser Vorschrift "abgegeben", wenn sie in das Postschließfach des Zustellungsempfängers eingelegt wird (Anschluß an BayObLG München 10.10.1962 RReg 1 St 347/62 = NJW 1963, 600).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung

    4 St 335/62">NJW 1963, 600 - BSG, Urteil vom 1.2.1967 - 1 RA 23/66 -, NJW 1967, 903; BFH, Urteil vom 17.2.1983 - V R 76/77 -, NJW 1984, 448; LG Köln, Urteil vom 30.11.1972 - 1 S 160/72 -, MDR 1973, 768;.
  • BFH, 17.02.1983 - V R 76/77

    Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist

    Der Senat schließt sich mit dieser Rechtsansicht den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 1. Februar 1967 I RA 23/66 (NJW 1967, 903), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Oktober 1963 RReg.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19

    Beendigung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei nicht …

    Die Angabe eines Postfachs, dessen Einrichtung unabhängig vom Wohnort des Fachinhabers an jedem Ort im Bundesgebiet möglich ist, ist in diesem Sinne keine Zustelladresse, weil ein Schriftstück mit Hilfe einer Postfachanschrift erst dann zugestellt ist, wenn es der benachrichtigte Zustellungsempfänger tatsächlich abholt, so dass der Erfolg der Zustellung und deren Zeitpunkt von dessen Mitwirkung abhinge (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 24 bzw. - noch älter: BSG, Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - juris).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …

    Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448).
  • VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    4 St 335/62">NJW 63, 600 f.; BSG, Urteil vom 01.02.1967 -- I RA 2366 -- NJW 67, 903; BFH, Urteil vom 17.02.1983 -- VI R 76/77 -- NJW 84, 448).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69

    Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der …

    Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VI B 39.68
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil von einer Entscheidung im Revisionsverfahren die Klärung der vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschiedenen grundsätzlichen Rechtsfrage zu erwarten ist, ob eine Ersatzzustellung nach § 182 ZPO bei Zustellung durch die Post (§ 193 ZPO) an Inhaber von Postschließfächern wirksam (nur) in der Weise erfolgen kann, daß die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung bei der Postanstalt in das Postschließfach gelegt wird (vgl. dazu Urteile des BGH vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [BB 1954, 577], des Bayer.OLG vom 10. Oktober 1962 - RReg. 1 St. 47/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386] und des BSG vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]).
  • BVerwG, 19.04.1968 - IV B 167.66

    Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Die spätere Erklärung des früheren Prozeßbevollmächtigten kann den Senat nicht vom Gegenteil überzeugen, da hiernach die Benachrichtigung über die Niederlegung in nicht ordnungsgemäßer Form und im Postfach, also an einer nicht den Anforderungen des § 182 ZPO entsprechenden Stelle (vgl. BSG in NJW 1967, 903), erst am 16. August 1966 vorgefunden worden sein soll, also einen Tag später, als das Urteil nach der früheren Erklärung bereits im Besitz des Prozeßbevollmächtigten gewesen ist.
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