Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung eines deutschen Passes - Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 30.05.1989 - 4 K 80/87
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
- BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 89.90
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Vom Schutzbereich der Norm umfaßt sind folglich die vom Vertreibungsschicksal mitbetroffenen Familienangehörigen, d.h. der Ehegatte und die Angehörigen absteigender Linie, die mit dem Vertriebenen in einem Schutz und Fürsorge gewährenden Gemeinschaftsverhältnis verbunden sind, das dem durch die §§ 1626 ff. BGB geprägten verfassungsrechtlichen Bild der Familie entspricht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.07.1978, BVerfGE 48, 327, 339 = NJW 1978, 2289, und vom 12.05.1987, NJW 1988, 626).Die Reichweite der Schutzwirkungen wird von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im allgemeinen prägenden Regelungen der §§ 1353 Abs. 1 Satz 2, 1626 ff. BGB bestimmt; ihnen liegt die Vorstellung zugrunde, daß die Ehegatten einander in ehelicher Lebensgemeinschaft verbunden sind und jedenfalls minderjährige Kinder Pflege und Erziehung im häuslichen Zusammenleben mit ihren Eltern erfahren (BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.1978 und vom 12.05.1987, aaO).
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80
Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Gleichwohl wird der Begriff in der deutschen Rechtsordnung nicht stets einheitlich verwendet (vgl. z.B. § 2 Abs. 2 BVFG, wonach Abkömmlinge nur die Kinder eines Vertriebenen sein können), weshalb für die genaue Abgrenzung der jeweilige Gesetzeszweck entscheidend ist (BVerwG, Urteil vom 06.12.1983, BVerwGE 68, 220, 233 zu Art. 116 Abs. 2 GG; vgl. auch Bausch, Der Begriff des Abkömmlings im Gesetz und rechtsgeschäftlicher Praxis, FamRZ 1980, 413; von Mangoldt, Effektive Staatsangehörigkeit bei familienrechtlichen Vorfragen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts?, JZ 1984, 821, 823).Die Vorschrift verschafft ihnen deswegen familieneinheitlich einen ihre Eingliederung ermöglichenden Status, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwG, Urteil vom 09.06.1959, BVerwGE 8, 340, 342; Urteil vom 06.12.1983, aaO; Urteil vom 21.05.1985, DVBl. 1985, 964).
- BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Die Vorschrift verschafft ihnen deswegen familieneinheitlich einen ihre Eingliederung ermöglichenden Status, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwG, Urteil vom 09.06.1959, BVerwGE 8, 340, 342;… Urteil vom 06.12.1983, aaO; Urteil vom 21.05.1985, DVBl. 1985, 964).Die staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen bieten den äußeren Rahmen für die den Statusdeutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG zustehenden Rechte (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1959, aaO; Urteil vom 28.01.1971, Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 7; Urteil vom 21.05.1985, DVBl. 1985, 964).
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Zwar kann sich der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern erstrecken (BVerfG, Beschluß vom 05.02.1981, BVerfGE 57, 170, 178 = NJW 1981, 1943). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1985 - 18 A 10/85
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Wie die Beklagte zutreffend angenommen hat, stellt es einen gewichtigen öffentlichen Belang dar, den durch die Ausstellung der Ausweisdokumente an den Kläger erzeugten Rechtsschein, er sei Deutscher, zu beseitigen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10.12.1985, NVwZ 1986, 936). - VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89
Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Für die Behandlung solcher Anträge wird die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts von "richtungweisender" Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.05.1989, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 202; Urteil des Senats vom 12.02.1990 -- 1 S 1646/89 -- m.w.N.). - BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Vom Schutzbereich der Norm umfaßt sind folglich die vom Vertreibungsschicksal mitbetroffenen Familienangehörigen, d.h. der Ehegatte und die Angehörigen absteigender Linie, die mit dem Vertriebenen in einem Schutz und Fürsorge gewährenden Gemeinschaftsverhältnis verbunden sind, das dem durch die §§ 1626 ff. BGB geprägten verfassungsrechtlichen Bild der Familie entspricht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.07.1978, BVerfGE 48, 327, 339 = NJW 1978, 2289, und vom 12.05.1987, NJW 1988, 626). - BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76
Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Rn. 25 Sieht sich der volksdeutsche Familienangehörige aufgrund der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen genötigt, das Vertreibungsgebiet zu verlassen, entsteht für den nichtdeutschen Angehörigen, der unter diesen Spätfolgen nicht unmittelbar zu leiden hat (BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, BVerwGE 51, 244, 247, vom 16.03.1977, BVerwGE 52, 167, 172, und vom 27.06.1989, DVBl. 1989, 1253), keine besondere Konfliktlage. - BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 6.89
Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher Vertriebener - Vertreibungsgebiet - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Rn. 25 Sieht sich der volksdeutsche Familienangehörige aufgrund der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen genötigt, das Vertreibungsgebiet zu verlassen, entsteht für den nichtdeutschen Angehörigen, der unter diesen Spätfolgen nicht unmittelbar zu leiden hat (BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, BVerwGE 51, 244, 247, vom 16.03.1977, BVerwGE 52, 167, 172, und vom 27.06.1989, DVBl. 1989, 1253), keine besondere Konfliktlage. - BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
Vertriebeneneigenschaft des nichtdeutschen Ehegatten eines Vertriebenen, der im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89
Rn. 25 Sieht sich der volksdeutsche Familienangehörige aufgrund der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen genötigt, das Vertreibungsgebiet zu verlassen, entsteht für den nichtdeutschen Angehörigen, der unter diesen Spätfolgen nicht unmittelbar zu leiden hat (BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, BVerwGE 51, 244, 247, vom 16.03.1977, BVerwGE 52, 167, 172, und vom 27.06.1989, DVBl. 1989, 1253), keine besondere Konfliktlage. - BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 21.86
Frühkindliche Prägung zum deutschen Volkstum - Zugehörigkeit zur rumänischen oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1986 - 18 A 2300/83
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …
Daraus folgt aber nicht, daß nicht-deutsche Familienangehörige von vertriebenen Volksdeutschen deren Vertreibungsschicksal unmittelbar geteilt haben müssen (…so Lichter/Hoffmann, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 1966, Art. 116 GG Rn. 11; VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1990 - VGH 1 S 1850/89 - VBlBW 1990, Beilage VGH-Rechtsprechungsdienst Ls 222/1990). - BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Daraus folgt aber nicht, daß nicht-deutsche Familienangehörige von vertriebenen Volksdeutschen deren Vertreibungsschicksal unmittelbar geteilt haben müssen (…so Lichter/Hoffmann, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 1966, Art. 116 GG Rn. 11; VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1990 - VGH 1 S 1850/89 - VBlBW 1990, Beilage VGH-Rechtsprechungsdienst Ls 222/1990). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1990 - 1 S 3057/89
Zur Bindungswirkung eines Vertriebenenausweises; Personalausweis für …
Davon ist -- entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts -- aufgrund der Feststellungswirkung des der Klägerin gemäß § 1 Abs. 3 BVFG erteilten Vertriebenenausweises bei Anwendung des Art. 116 Abs. 1 GG ohne weitere Prüfung auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 19.3.1990 -- 1 S 1850/89 --).Die Vorschrift verschafft ihnen deswegen familieneinheitlich einen ihre Eingliederung ermöglichenden Status, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwG…, Urteil vom 9.6.1959, aaO., Urteil vom 6.12.1983, BVerwGE 68, 220, und Urteil vom 21.5.1985, DVBl. 1985, 964; Urteil des Senats vom 19.3.1990, aaO.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 1 S 52/92
Einziehung von Reisepaß und Personalausweis eines Bewerbers um einen …
Ob ein Paß auch nach dem seit dem 1. Januar 1988 in Kraft befindlichen Paßgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537) in entsprechender Anwendung des § 8 PaßG entzogen werden kann, wenn sich herausstellt, daß der Paßinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt (so Urt. d. Senats v. 19.3.1990 - 1 S 1850/89 - zum Paßgesetz a.F., das die Einziehungsmöglichkeit, wie sie jetzt in § 12 PaßG geregelt ist, noch nicht vorsah), kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen bleiben, da die von der Antragsgegnerin verfügte Paßentziehung (§ 8 PaßG) jedenfalls in die auf das im wesentlichen gleiche Ziel gerichtete Paßeinziehung (§ 12 PaßG) umgedeutet werden kann (§ 47 Abs. 1 LVwVfG), falls sich § 8 PaßG als nicht tragfähige Grundlage erweisen sollte.
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