Rechtsprechung
| OVG Berlin, 16.12.2002 - 1 S 55.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JurPC
GewO §§ 15 Abs. 2, 33 i; JÖSchG § 8 Abs. 4
Internet-Café als erlaubnispflichtige Spielhalle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Fortsetzung eines Gewerbes hinsichtlich des "Zur Verfügungstellens von Computern in einem Betriebsraum"; Betrieb einer erlaubnispflichtigen Spielhalle wegen des Bereitstellens von Computern mit vorinstallierten Spielen ohne Gewinnmöglichkeit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressebericht, 20.12.2002)
Internetcafés brauchen Spielhallen-Erlaubnis
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gewerberecht; gewerberechtliche Erlaubnispflicht für Internetcafé
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.08.2002 - 4 A 253.02
- OVG Berlin, 16.12.2002 - 1 S 55.02
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03
Internetcafe
Diese Rechtsauffassung, wonach Computer als multifunktionale Geräte bei entsprechender Bereitstellung für Spielanwendungen Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit i.S.v. § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO sind, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 - OVG 1 S 55.02 - und vom 17. Dezember 2002 - OVG 1 S 67.02 -, zum Beschlusstext).
dejure.org
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