Rechtsprechung
| OLG Dresden, 07.08.2000 - 1 Ss 323/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StGB § 40 Abs. 2
D (A), Strafrecht, Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz - 3 Ns 250 Js 26357/99
- OLG Dresden, 07.08.2000 - 1 Ss 323/00
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 4 St 72/86
Kriterien; Bemessung; Tagessatzhöhe; Strafgefangener; Verheiratet; …
Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2000 - 1 Ss 323/00
Ebenso wie bei einem Strafgefangenen die durch die Haft ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung außer Ansatz bleiben müssen, weil dieser objektiv gehindert ist, über den ihm für seine Arbeit in der Strafhaft zufließenden Lohn hinaus sonstige Einkünfte zu erzielen (BayObLG NJW 1986, 2842; LG Freiburg StV 1991, 521), entspricht es dem Prinzip der Opfergleichheit, bei einem Asylbewerber die nicht kapitalisierbaren Sachbezüge außer Betracht zu lassen und bei der Bemessung der Tagessatzhöhe allein das diesem zur Verfügung stehende monatliche Taschengeld als Ausgangspunkt der Festsetzung der Tagessatzhöhe zu nehmen (AG Landau StV 1987, 298). - LG Freiburg, 07.05.1991 - Ns 1/91
Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2000 - 1 Ss 323/00
Ebenso wie bei einem Strafgefangenen die durch die Haft ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung außer Ansatz bleiben müssen, weil dieser objektiv gehindert ist, über den ihm für seine Arbeit in der Strafhaft zufließenden Lohn hinaus sonstige Einkünfte zu erzielen (BayObLG NJW 1986, 2842; LG Freiburg StV 1991, 521), entspricht es dem Prinzip der Opfergleichheit, bei einem Asylbewerber die nicht kapitalisierbaren Sachbezüge außer Betracht zu lassen und bei der Bemessung der Tagessatzhöhe allein das diesem zur Verfügung stehende monatliche Taschengeld als Ausgangspunkt der Festsetzung der Tagessatzhöhe zu nehmen (AG Landau StV 1987, 298).
- KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12
Strafzumessung: Absenkung der Tagessatzhöhe bei hoher Geldstrafe gegen eine …
Rn. 11 Zum anderen kann es bei besonders einkommensschwachen Personen, die am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des monatlichen Nettoeinkommens festzusetzen, weil diese Personen bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter als normal Verdienende getroffen werden (…vgl. OLG Köln aaO und StV 1993, 365;… OLG Stuttgart aaO und NJW 1994, 745; OLG Frankfurt am Main StV 2007, 470; 2009, 137; OLG Hamburg NStZ 2001, 655; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272 und StV 2009, 131; OLG Dresden NJW 2009, 2966 und Beschluss vom 7. August 2000 - 1 Ss 323/00 - [juris]; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6;… Fischer, StGB 59. Aufl., § 40 Rn. 11a, 24;… Häger in LK, StGB 12. Aufl., § 40 Rn. 37;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 40 Rn. 8 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 2 Ss 346/08
Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe; Gestattung der Zahlung in Teilbeträgen
Rn. 10 Zwar wird vereinzelt in der Rechtsprechung zur Bestimmung der Tagessatzhöhe lediglich auf das dem Asylbewerber gewährte Taschengeld abgestellt und die dem Asylbewerber gewährten Sachbezüge werden außer Betracht gelassen (OLG Dresden 1 Ss 323/00; LG Karlsruhe 2 Qs 17/06, beide zitiert nach Juris). - OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09
Asylbewerber; Geldstrafe
So wird teilweise die Auffassung vertreten, die in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge hätten generell außer Betracht zu bleiben, weil sie nicht kapitalisierbar seien (vgl. OLG Dresden, 1. Strafsenat, Urteil vom 07. August 2000, Az: 1 Ss 323/00;… entgegengesetzt entschieden allerdings mit Beschluss vom 25. Juli 2006, Az: 1 Ss 331/06 unter Hinweis auf MK-Radtke, StGB § 40 Rdnr. 76; OLG Celle StV 2009, 131; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139).
- OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen …
Von den vorstehend dargelegten Erwägungen ausgehend vermag der Senat der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung nicht zu folgen, dass bei einem vermögenslosen Asylbewerber oder einer sonst vermögenslosen Person bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die ihr in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge generell ausser Betracht zu bleiben hätten (so OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000 - 1 Ss 323/00 -, zitiert nach Juris; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139 [L]; s. auch OLG Celle StV 2009, 131: "im Einzelfall"). - LG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 Qs 17/06
Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei einem Asylbewerber
Bei einem vermögenslosen Asylbewerber sind deshalb bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe einer gegen diesen verhängten Geldstrafe die dem Asylbewerber gewährten Sachbezüge außer Acht zu lassen (OLG Dresden, Urteil vom 7.8. 2000, 1 Ss 323/00) und die Höhe des Tagessatzes allein nach dem dem Asylbewerber zur Verfügung gestellten Bargeldbetrag zu bemessen. - BayObLG, 27.05.2024 - 206 StRR 164/24
Bestimmung der Tagessatzhöhe bei fehlenden Bareinkünften
Die Meinung des Landgerichts, das Oberlandesgericht Dresden ziehe in einer Entscheidung vom 7. August 2000 bei Asylbewerbern allein das Taschengeld heran (UA S. 3), ist im Übrigen nicht zutreffend; der Tagessatz im entschiedenen Fall betrug mehr als das Doppelte der sich aus dem bloßen Taschengeld errechnenden Höhe (OLG Dresden, Urteil vom 7. August 2000, 1 Ss 323/00, juris Rn. 9). - LG Augsburg, 08.04.2019 - 1 Qs 57/19
Tagessatzhöhe, Asylbewerber, Geldleistung, Bezüge, Aufnahmeeinrichtung, …
Es ist weitgehend anerkannt, wenn auch nicht unumstritten, dass bei der Bemessung der Tagessatzhöhe grundsätzlich neben den Geldauch Sachleistungen zu berücksichtigen sind, vgl. OLG Stuttgart StV 2009, 131; Fischer, 66. Aufl. 2019, Rn. 7 zu § 40 StGB; MK-Radke, 3. Aufl. 2016, Rn. 60 und 87 zu § 40 StGB; a.A.: OLG Dresden v. 7.8.2000 - 1 Ss 323/00-,; LG Karlsruhe StV 2006, 473 (Tagessatzhöhe dort EUR 1, 20). - OLG Celle, 10.07.2007 - 32 Ss 95/07
D (A), Strafrecht, Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Asylbewerberleistungsgesetz, …
Im Einzelfall kann das Prinzip der "Opfergleichheit" erfordern, dass die Sachbezüge bei der Berechnung gänzlich außer Betracht bleiben müssen (OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000, 1 Ss 323/00, juris; LG Karlsruhe Beschlüsse vom 23.2.2006, 2 Qs 17/06, juris, und vom 18.7.2006, Qs 96/06, juris = StraFo 2006, 422;… vgl. a. Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 11 a.E.). - AG Rosenheim, 18.10.2023 - 10 Cs 240 Js 4403/23
Höhe des Tagessatzes bei einem vermögenslosen Empfänger von Sozialleistungen ohne …
Rn. 6 Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach sich bei einkommensschwachen Personen wie bspw. vermögenslosen (abgelehnten) Asylbewerbern im Einzelfall die Notwendigkeit ergibt, die Höhe des sich bei strikter Anwendung des Nettoeineinkommensprinzips ergebenden Tagessatzes zu korrigieren, indem bei der Berechnung die in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge generell außer Betracht bleiben (so auch OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000 - 1 Ss 323/00; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139).
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Rechtsprechung
| KG, 25.10.2000 - (3) 1 Ss 323/00 (92/00) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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