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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11585
LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12 (https://dejure.org/2012,11585)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 1 Sa 3/12 (https://dejure.org/2012,11585)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 (https://dejure.org/2012,11585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Schließungszeitpunkt kraft Gesetzes - Unterbringungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Schließung einer Betriebskrankenkasse; unwirksame außerordentliche Kündigung einer ordentlich kündbaren Arbeitnehmerin bei verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Urteile-Chaos um City BKK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Schließung einer Betriebskrankenkasse; Außerordentliche Kündigung einer ordentlich kündbaren Arbeitnehmerin bei verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Geschützt ist die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Arbeitsverhältnis und damit zugleich die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Arbeitgeber als Vertragspartner (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA 2011, 400 bis 406 Rn. 69).

    Insofern obliegt dem Staat hinsichtlich des durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl allerdings eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO Rn. 72).

    Das gilt in personeller Hinsicht auch für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO Rn. 69).

    Nach dem mittlerweile auch für den Anwendungsbereich der Prüfung eines Eingriffes in das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG zugrunde zu legenden Verhältnismäßigkeitsprinzip ist ein gesetzlicher Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts dann gerechtfertigt, wenn der Eingriff, gemessen am Zweck des Gesetzes, geeignet, erforderlich und angemessen (zumutbar = verhältnismäßig im engeren Sinn) ist (zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO Rn. 79 ff.).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Es besteht hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitnehmerschutzes ein weiter Spielraum (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969 Rn. 29).

    Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, alsbald einen neuen Arbeitsplatz zu finden, gerät er häufig in eine wirtschaftliche Krise, in der ihm durch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nur teilweise und auch nur für einen begrenzten Zeitraum geholfen wird (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - aaO Rn. 31).

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher nur dann festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - aaO Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Auch wenn man davon ausgeht, dass eine Betriebskrankenkasse mit ihrer Schließung die Eigenschaft als "werbende" Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert (VGH Baden-Württemberg 27. September 2011 - PB 15 S 1026/11 - Juris;… das sozialrechtliche Schrifttum ist begrifflich unpräzise, vgl. Kasseler Kommentar-Peters § 155 SGB V Rn. 2 und 3;… Becker/Kingreen SGB V 2. Aufl. § 155 Rn. 14;… Hänlein in: LPK-SGB 3. Aufl. § 155 Rn. 2), ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucksache 16/9559 S. 20), dass der Gesetzgeber davon ausgeht, die Betriebskrankenkasse bestehe als Abwicklungskörperschaft fort.

    Eventuelle Nachteile können im vorliegenden Fall nicht durch Leistungen eines Sozialplans ausgeglichen werden, weil die Schließung einer Betriebskrankenkasse keine Sozialplanpflicht nach § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG auslöst (VGH Baden-Württemberg 27. September 2011 - PB 15 S 1026/11 - Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Anfechtung der Schließungsverfügung - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Hierzu entschied das LSG Berlin mit Beschluss vom 2. Dezember 2012 (L 9 KR 264/11 B ER), dass den Arbeitnehmern der Beklagten keine Antragsbefugnis zur Anfechtung der Schließungsverfügung zustehe.

    Denn nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte besitzen sie keine Antragsbefugnis, um die Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde anzufechten (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 9 KR 264/11 B ER - juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Dagegen ist mit dem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz verbunden (BVerfG 24. April 1991 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Artikel 12 GG Rn. 60).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden mit dem Ziel, einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu sichern, beachtliche Gemeinwohlinteressen verfolgt (BVerfG 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 - NJW 2009, 2033 Rn. 171).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Das dahinter stehende Gut der Volksgesundheit, das durch ein funktionierendes gesetzliches Gesundheitssystem gefördert wird, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach als ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut qualifiziert (BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - DVBl. 2011, 100 Rn. 147).
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Rn. 108 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - AP BGB § 1626 Nr. 228; BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - AP BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; BAG 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181) kommt eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist nach § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsste und ihm dies unzumutbar ist.
  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Unterliegt eine Norm verfassungsrechtlichen Einwendungen, so haben die Gerichte eine verfassungskonforme Auslegung der Norm zu prüfen, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen und den verfassungsrechtlichen Bedenken des Gerichts nicht in gleicher Weise ausgesetzt sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur BVerfG 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - NJW 1992, 1951; BVerfG 22. September 2009 - 2 BvL 3/02 - Juris).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Sachverständigenentschädigung

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 634/86

    Rationalisierungsschutz

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98

    Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der …

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2012 - 4 Sa 767/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - keine Anwendbarkeit des § 164 Abs 4 S 1 …

    Zur "Abwicklung" in diesem Sinne gehören auch die Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sowie die sich hieraus ergebenden Rechtstreitigkeiten ( LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 2 Sa 14/12 - juris ).

    Eine Auslegung der Normen ergibt, dass die gesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht für ordentlich kündbare Arbeitnehmer gilt ( LAG Berlin-Brandenburg 24. Mai 2012 - 18 Sa 2605/11 und 18 Sa 116/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2012 - 7 Sa 2559/11 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ua. - juris; a. .A. LAG Baden-Württemberg 18. Mai 2012 - 7 Sa 13/12 ua. - juris; wieder anders LAG Hamburg 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 und - 7 Sa 15/12 - juris: Beendigung auch bei ordentlich kündbaren Beschäftigten nur, wenn zuvor das Verfahren nach § 163 Abs. 3 SGB V durchgeführt wurde ).

    Da die Absätze 3 und 4 der Vorschrift in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, lässt sich dieser Zusammenhang nicht unter Berufung auf die Verweisungsnorm trennen ( LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris ).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass eine Betriebskrankenkasse mit ihrer Schließung die Eigenschaft als "werbende" Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert so besteht die Betriebskrankenkasse als Abwicklungskörperschaft fort (vgl. hierzu eingehend LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris Rn. 57 ff .).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 4 Sa 767/12
    Zur "Abwicklung" in diesem Sinne gehören auch die Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sowie die sich hieraus ergebenden Rechtstreitigkeiten (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 2 Sa 14/12 - juris).

    Eine Auslegung der Normen ergibt, dass die gesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht für ordentlich kündbare Arbeitnehmer gilt (LAG Berlin-Brandenburg 24. Mai 2012 - 18 Sa 2605/11 und 18 Sa 116/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2012 - 7 Sa 2559/11 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ua. - juris; a. .A. LAG Baden-Württemberg 18. Mai 2012 - 7 Sa 13/12 ua. - juris; wieder anders LAG Hamburg 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 und - 7 Sa 15/12 - juris: Beendigung auch bei ordentlich kündbaren Beschäftigten nur, wenn zuvor das Verfahren nach § 163 Abs. 3 SGB V durchgeführt wurde).

    Da die Absätze 3 und 4 der Vorschrift in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, lässt sich dieser Zusammenhang nicht unter Berufung auf die Verweisungsnorm trennen (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass eine Betriebskrankenkasse mit ihrer Schließung die Eigenschaft als "werbende" Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert so besteht die Betriebskrankenkasse als Abwicklungskörperschaft fort (vgl. hierzu eingehend LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris Rn. 57 ff.).

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 135/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer …

    Rn. 71 Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden (vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11).
  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft …

    Rn. 45 Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden (vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11).
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