Rechtsprechung
| LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutzprozeß; Kündigung; Beschäftigungspflicht
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 14.08.1985 - 3 Ga 55/85
- LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
Papierfundstellen
- NZA 1986, 136
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
Rn. 23 Die ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung ging bis zur Entscheidung des Großen Senats zum Weiterbeschäftigungsanspruch vom 27.2.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 mit Anm. von Gamillscheg = ZIP 1985, 1214 = N ZA 1985, 702) davon aus, daß der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Weiterbeschäftigungsanspruch . - LAG Hamburg, 15.08.1974 - 1 Sa 32/74
Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte (vgl. LAG Hamburg DB 1974, 2408; DB 1977, 500; DB 1984, 196 und DB 1983,. - LAG Hamburg, 01.11.1976 - 2 Sa 98/76
Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte (vgl. LAG Hamburg DB 1974, 2408; DB 1977, 500; DB 1984, 196 und DB 1983,.
- LAG Köln, 19.01.2024 - 7 GLa 2/24
Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl …
Rn. 49 Wenn die Kündigung nicht offensichtlich unwirksam ist, besteht im gekündigten Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, in dem im Kündigungsschutzprozess ein die Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung feststellendes Urteil ergeht, auch dann ein Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn besondere Gründe gemacht werden, die es ausnahmsweise rechtfertigen, die in der Regel geltende Interessenabwägung zu Lasten der arbeitgebenden Partei zu verändern (vgl. LAG Köln, Urteil vom 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 -, juris, Rn. 28; LAG Köln, Urteil vom 22.01.2014 - 11 SaGa 10/13; LAG Berlin, Urteil vom 22.02.1991 - 2 Sa 35/90, juris;… Korinth in: Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 5. Auflage 2022, I.114;… Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch 20. Auflage 2023, § 125. Weiterbeschäftigungsanspruch, Rn. 18 a.A. LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20, juris, Rn. 81;… Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, 7. Aufl. 2024, BetrVG § 102 Rn. 238).Dabei muss es sich um gravierende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte handeln, die über die Belastungen durch die Tatsache der vorübergehenden Nichtbeschäftigung als solche hinausgehen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 -, juris, Rn. 28).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten …
Rn. 87 Mit dieser Rechtsprechung des Großen Senats des BAG wurde auch die Prüfungsdichte im Eilverfahren modifiziert (vgl. LAG Köln 26. November 1985 - 1 Sa 975/85 - NZA 1986, 136).Rn. 92 a) So hat das LAG Köln (26. November 1985 - 1 Sa 975/85 - NZA 1986, 136) schon sehr frühzeitig die Auffassung vertreten, die vom Großen Senat herausgearbeitete Interessenabwägung sei keine absolute, vielmehr könne ein Weiterbeschäftigungsanspruch - neben dem Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung - auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer eine atypische Interessenlage glaubhaft mache, die zur Anerkennung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers führen könne (so auch Schäfer NZA 1985, 691 unter Hinweis auf BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 b der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über …
Daneben können auch weitere besondere Gründe vom Arbeitnehmer glaubhaft gemacht werden, die es rechtfertigen können, die Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitgebers zu verschieben (LAG Köln 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 8).
- ArbG Kassel, 10.03.2022 - 3 Ga 1/22
Betriebsratsgründung: Muss der Gekündigte trotzdem weiterarbeiten dürfen?
Der Arbeitnehmer muss daher einen gravierenden Ausnahmefall mit atypischer Interessenlage glaubhaft machen (vgl. LAG Köln 26. November 1985 - 1 Sa 975/85 -, juris, Rn. 23 ff.;… Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl. 2015, I Rn. 114) . - LAG Köln, 22.01.2014 - 11 SaGa 10/13
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung
Rn. 24 1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940 ZPO) auf Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem im Bestandsschutzprozess ein obsiegendes Urteil ergeht, nur zulässig, wenn die Beendigungserklärung offensichtlich unwirksam ist oder besondere Gründe vom Verfügungskläger glaubhaft gemacht werden, die es rechtfertigen, die in der Regel geltende Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl. hierzu: BAG GS, Beschl. v. 27.02.1985 GS 1/84 ) zu Lasten des Arbeitgebers zu verändern (LAG Köln, Urt. v. 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 - GK-Vossen § 62 ArbGG Rdn. 70 m.w.N.). - LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ; …
Die Wertungen im Beschluß des Großen Senats legen es in bedenklicher Weise nahe, für eine einstweilige Verfügung vor Erlaß eines arbeitsgerichtlichen Urteils im Kündigungsschutzprozeß selbst sehr strenge Voraussetzungen zu fordern (vgl. LAG Hamburg DB 1985, 2463; LAG Köln NZA 1986, 136). - LAG Brandenburg, 28.01.1997 - 8 Sa 815/96
Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Änderungskündigung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Cottbus, 06.01.2010 - 7 Ga 19/09
Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung auf einem Ausbildungsplatz zur …
Dies ist in zwei Fällen anders zu beurteilen, nämlich dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder, wenn die Kündigung zwar nicht offensichtlich unwirksam, der Arbeitnehmer aber ein überragendes Weiterbeschäftigungsinteresse hat, vergleiche LAG Köln vom 26.11.1985 1 Sa 975/85; LAG Berlin vom 22.2.1991 NZA 1991, S. 472; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl. Köln 2007 zu I Rz. 114. Entscheidend ist dabei das ideelle Interesse des Arbeitnehmers an seiner Weiterbeschäftigung.
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