Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- LawCommunity.de
Streitwert bei Telefaxwerbung
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; ; GVG § 23 Nr. 1; ; GVG § 71 Abs. 1
- aufrecht.de
Streitwert bei Telefax-Werbung mindestens 5.000 EUR
- online-und-recht.de
Gerichtliche Erklärungspflicht bei Streitwertreduzierung
- datenschutz.eu
Gerichtliche Erklärungspflicht bei Streitwertreduzierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Für Fax-Spam ist Landgericht, nicht Amtsgericht zuständig
- beck.de (Leitsatz)
Streitwert bei Telefaxwerbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für Fax-Spam ist Landgericht nicht Amtsgericht zuständig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von unerwünschter e-mail-Werbung und Faxwerbung; Bindungswirkung einer Streitwertfestsetzung
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 3 O 588/04
- OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Papierfundstellen
- MMR 2005, 378
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr nur dann, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder Rechtsgrundlage entbehrt und damit objektiv willkürlich ist (vgl. etwa BGH-Beschluss vom 10.06.2003, X ARZ 92/03; BGH in NJW 2002, 3614;… NJW 1993, 1273, Zöller, a.a.O., Rn. 16 zu § 281; zum Begriff der "objektiven Willkür" vgl. Endell in DRiZ 2003, 13 ff.). - BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr nur dann, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder Rechtsgrundlage entbehrt und damit objektiv willkürlich ist (vgl. etwa BGH-Beschluss vom 10.06.2003, X ARZ 92/03; BGH in NJW 2002, 3614; NJW 1993, 1273, Zöller, a.a.O., Rn. 16 zu § 281; zum Begriff der "objektiven Willkür" vgl. Endell in DRiZ 2003, 13 ff.). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr nur dann, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder Rechtsgrundlage entbehrt und damit objektiv willkürlich ist (vgl. etwa BGH-Beschluss vom 10.06.2003, X ARZ 92/03; BGH in NJW 2002, 3614;… NJW 1993, 1273, Zöller, a.a.O., Rn. 16 zu § 281; zum Begriff der "objektiven Willkür" vgl. Endell in DRiZ 2003, 13 ff.).
- OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Dementsprechend werden in letzter Zeit von den Instanzgerichten bei auf Unterlassung unerwünschter e-mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte zwischen 5.000, und 10.000,- EUR angenommen, wobei die Beeinträchtigung durch e-mail-Werbung an sich weniger beeinträchtigend ist (LG Baden-Baden 3 O 213/04: 5.000,- EUR; OLG Düsseldorf 15 U 41/04: 6.000,- EUR; KG in MMR 2003, 595: 7.500,- EUR, LG Berlin 16 O 339/03: 7.500,- EUR). - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Sie bürdet diesem nicht nur Kosten auf, sondern führt durch eine zeitweilige Blockade des Faxanschlusses auch zu einer Behinderung des Geschäftsbetriebs (BGH in NJW 1996, 660). - LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03
Zusendung von Werbe-E-Mails
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Dementsprechend werden in letzter Zeit von den Instanzgerichten bei auf Unterlassung unerwünschter e-mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte zwischen 5.000, und 10.000,- EUR angenommen, wobei die Beeinträchtigung durch e-mail-Werbung an sich weniger beeinträchtigend ist (LG Baden-Baden 3 O 213/04: 5.000,- EUR; OLG Düsseldorf 15 U 41/04: 6.000,- EUR; KG in MMR 2003, 595: 7.500,- EUR, LG Berlin 16 O 339/03: 7.500,- EUR). - LG Rostock, 24.06.2003 - 1 S 49/03
Unzulässigkeit der Berufung bei zu geringem Streitwert; Schätzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Dementsprechend werden in letzter Zeit von den Instanzgerichten bei auf Unterlassung unerwünschter e-mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte zwischen 5.000, und 10.000,- EUR angenommen, wobei die Beeinträchtigung durch e-mail-Werbung an sich weniger beeinträchtigend ist (LG Baden-Baden 3 O 213/04: 5.000,- EUR; OLG Düsseldorf 15 U 41/04: 6.000,- EUR; KG in MMR 2003, 595: 7.500,- EUR, LG Berlin 16 O 339/03: 7.500,- EUR).
- OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
Bindungswirkung einer Verweisung bei evident falscher Erfassung des …
Rn. 47 Wird die Zuständigkeit - wie vorliegend - aus dem Streitwert der Sache abgeleitet, so setzt die Bindungswirkung der Verweisung voraus, dass die Streitwertfestsetzung nach Lage der Akten aus dem Begehren der klagenden Partei selbst ohne weiteres nachvollziehbar oder jedenfalls durch das Gericht begründet worden ist (Senat…, Beschluss vom 16.10.2015, 32 SA 49/15, NRWE, Rn. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Sbd 13/05, MMR 2005, 378, beck-online). - OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Zwar wird bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer Werbe-E-Mail als rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen (BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).Rn. 17 Soweit vereinzelt für Unterlassungsklagen gegen unerwünschte E-Mail- oder Telefaxschreiben im Einzelfall höhere Streitwerte für angemessen erachtet wurden (vgl. insoweit OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06; OLG Hamm, MMR 2005, 378), steht dies der hier vorgenommenen Bewertung des Unterlassungsinteresses des Klägerin nicht entgegen.
- OLG Hamm, 06.02.2012 - 4 W 4/12
Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung unerwünschter Mail- und …
Dementsprechend hält der Senat bei auf Unterlassung unerwünschter E-Mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden, die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, einen Streitwert von 5.000,- EUR bis 10.000,- EUR für gerechtfertigt, wobei die Beeinträchtigung durch E-Mail-Werbung weniger beeinträchtigend ist als eine solche durch Fax-Werbung (OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.2005, Az.: 1 Sbd 13/05) .
- LG Münster, 14.01.2015 - 21 O 102/14
Unerwünschte E-Mail-Werbung im Bereich der Zusendung unter Nichtkonkurrenten ohne …
In Anlehnung an die neuere Rspr. wurde hier deshalb ein Streitwert i.H.v. 6.000 EUR als angemessen angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07; OLG Hamm MMR 2005, 378 (379); OLG Hamm BeckRS 2012, 04426). - LG Hagen, 25.10.2013 - 2 O 278/13
E-Mail-Werbung
Rn. 18 Der Streitwert ist in Anlehnung an neuere Rechtsprechung auf 6.000,00 EUR festgesetzt worden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2004 - 15 U 41/04). - OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten …
Rn. 12 Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132). - OLG Hamm, 16.10.2015 - 32 Sa 49/15
Bindungswirkung einer Verweisung bei irrtümlicher Verkennung des Streitwerts
Dies gilt insbesondere dann, wenn die gerichtliche Streitwertbemessung deutlich von der begründeten Bewertung des wirtschaftlichen Interesses durch die klagende Partei abweicht (OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Sbd 13/05, MMR 2005, 378, [beck-online]). - OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im …
Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931). - LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
Faxwerbung, unerwünscht, Unterlassung, Streitwert
Rn. 17 Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung). - AG Essen, 20.11.2006 - 23 C 146/06
"Info-Werbung von Rechtsanwälten" - Auch das einmalige Absenden einer …
Es wird beispielhaft verwiesen auf den Beschluss des OLG Hamm vom 11.03.05 (MMR 2005, 378), nach dem bei auf Unterlassung unerwünschte E-Mail oder Fax Werbung gerichteten Klage von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte bis zu 10.000,00 EUR angenommen werden. - LG Hagen, 23.03.2009 - 4 O 366/07
Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassung unerwünschter Werbung per …
- LG Münster, 13.07.2007 - 15 O 281/07
Sachliche Zuständigkeit für eine einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch …
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