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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 30.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30133
OLG Hamburg, 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 (https://dejure.org/2006,30133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 (https://dejure.org/2006,30133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 (https://dejure.org/2006,30133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; StGB § 47 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StGB § 47 Abs. 1
    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrscheinlichkeit von Freiheitsstrafen im Falle des Besitzes von Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen und Vorbestrafung; Dauerhaftes Herrschaftsverhältnis als Voraussetzung eines strafbaren Besitzes von Betäubungsmittels; Verbot des Übermaßes bei der Verhängung von ...

Papierfundstellen

  • StV 2007, 305
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (…BGH a. a. O.; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03

    Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    Der mit der Aufzählung der Strafzumessungsfaktoren verbundene Hinweis, die Freiheitsstrafe sei zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich, ist eine unzureichende formelhafte und inhaltsleere Wendung des Gesetzestextes (vgl. BGH StV 2003, 485).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 Ss 1275/88

    Heroinkonsum

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206; OLG Frankfurt/Main StV 1989, 20, 21; OLG Hamm StV 1989, 438, 439; OLG Düsseldorf MDR 1993, 1113).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 5 Ss 151/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206; OLG Frankfurt/Main StV 1989, 20, 21; OLG Hamm StV 1989, 438, 439; OLG Düsseldorf MDR 1993, 1113).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1988 - 1 Ss 309/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206; OLG Frankfurt/Main StV 1989, 20, 21; OLG Hamm StV 1989, 438, 439; OLG Düsseldorf MDR 1993, 1113).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Rn. 32 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum selbst bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und eine verhängte Strafe sich im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 28.12.2011, III - 2 RVs 45/11 und vom 6. März 2014, III - 1 RVs 10/14).
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen …

    Allerdings steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht ausnahmslos entgegen; vielmehr kann auch bei geringfügigen Delikten die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe etwa dann mit den Grundsätzen des § 47 Abs. 1 StGB vereinbar sein, wenn die Taten aus prinzipiell rechtsfeindlicher Gesinnung begangen wurden oder Umstände festgestellt sind, die ausweisen, dass Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. HansOLG StV 2007, 305; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2017 - (5) 161 Ss 44/17 (28/17); OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5 St RR 180/09).
  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Allerdings steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht ausnahmslos entgegen; vielmehr kann auch bei geringfügigen Delikten die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe etwa dann mit den Grundsätzen des § 47 Abs. 1 StGB vereinbar sein, wenn die Taten aus prinzipiell rechtsfeindlicher Gesinnung begangen wurden oder Umstände festgestellt sind, die ausweisen, dass Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5St RR 180/09 - juris; HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 15 [besonders hohes Handlungsunrecht];… KG a.a.O. und Beschluss vom 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris;… ferner eingehend OLG Nürnberg a.a.O. - juris Rdn. 16 ff.).

    Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (…vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.;… KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6;… Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg…, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7; HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (…vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10;… HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151;… Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59;… Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19;… Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13;… Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein.

  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen von …

    Rn. 21 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • KG, 29.05.2020 - 4 Ss 77/20

    Übermaßverbot bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum

    Rn. 19 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2014 - III-1 RVs 10/14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III-104/06 - 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 - BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen …

    Rn. 22 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011).
  • LG Karlsruhe, 15.05.2024 - 20 StVK 228/24

    Gesamtstrafenänderung bei Neufestsetzung von Betäubungsmittelstrafen oder …

    Die Unverzichtbarkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe liegt umso ferner, je geringfügiger die konkrete Tatschuld ist (OLG Hamburg, StraFo 2006, 465 [465];… OLG Naumburg, Beschl. v. 11.06.2008 - 2 Ss 484/07 -, juris Rn. 3;… vgl. auch KG Berlin, Beschl. v. 31.05.2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) -, juris Rn. 4 und OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 73 [73]).
  • OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10

    Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung …

    Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003 S. 485; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006, 1 Ss 166/06 nach juris).

    Vor diesem Hintergrund hat z. B. das HansOLG Hamburg entschieden (27.09.2006, 1 Ss 166/06), dass im Falle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenkonsum das Übermaßverbot auch bei einschlägigen Vorstrafen und einer laufenden Bewährung die Verhängung einer maßvollen Geldstrafe gebieten kann.

  • KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15

    Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg StV 2007, 305).
  • KG, 29.05.2020 - 161 Ss 42/20

    Strafzumessung: Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Besitz geringer Mengen von …

    Rn. 19 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2014 - III-1 RVs 10/14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III-104/06 - 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 - BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 Ss 19/13

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehaltes; …

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09

    Voraussetzungen einer Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; …

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.11.2006 - 1 Ss 166/06 (104/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81981
OLG Schleswig, 30.11.2006 - 1 Ss 166/06 (104/06) (https://dejure.org/2006,81981)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2006 - 1 Ss 166/06 (104/06) (https://dejure.org/2006,81981)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2006 - 1 Ss 166/06 (104/06) (https://dejure.org/2006,81981)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 25.09.2018 - 1 Ss 117/18

    Zu den Anforderungen an ein ärztliches Attest, welches Verhandlungsunfähigkeit …

    Auf die allgemeine Sachrüge ist - da es sich bei dem Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO um ein Prozessurteil handelt - lediglich zu prüfen, ob im Revisionsverfahren Verfahrenshindernisse entstanden sind (Senatsbeschluss vom 30. November 2006 - 1 Ss 166/06 (104/06) Schl- HAnz 2007, 290).
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