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   OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22   

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OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22 (https://dejure.org/2023,25298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2023 - 1 Ss 166/22 (https://dejure.org/2023,25298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 1 Ss 166/22 (https://dejure.org/2023,25298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 130 Abs 3 StGB
    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 130 Abs 3 StGB
    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

  • rechtsportal.de

    § 130 Abs 3 StGB
    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Kriterien der Auslegung sind neben dem Wortlaut der Äußerungen und ihrem sprachlichen Kontext auch sämtliche nach außen hervortretende Begleitumstände, namentlich die etwa erkennbare politische Grundhaltung der Zuhörer und ihr Vorverständnis, aber auch die nach dem objektiven Empfängerhorizont deutlich werdende Einstellung des sich Äußernden (BGH NStZ 2017, 146).

    Die nach den oben genannten Maßstäben mögliche Auslegung durch das Amtsgericht ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 2017, 146).

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so gebietet eine am Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Zweifelssatz ausgerichtete Auslegung auf die günstigere Deutungsmöglichkeit abzustellen, wenn diese nicht ihrerseits ausgeschlossen ist (BGH aaO; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20; BVerfG NJW 2001, 61).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so gebietet eine am Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Zweifelssatz ausgerichtete Auslegung auf die günstigere Deutungsmöglichkeit abzustellen, wenn diese nicht ihrerseits ausgeschlossen ist (BGH aaO; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20; BVerfG NJW 2001, 61).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Wenn sich der Anklagevorwurf auf einen einfachen Sachverhalt bezieht, kann es genügen, dass sich das Gericht auf die Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite beschränkt (BGH NJW 1980, 2423; Kuckein/Bartel in KK 8. Aufl. § 267 Rn. 41 a.E.).
  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08

    Darlegungsanforderungen an einen Freispruch (Darlegung der Anklagevorwürfe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Maßstab ist, dass das Urteil aus sich heraus verständlich ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08).
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Ausweislich des Strafbefehlsantrags, der der Erhebung der öffentlichen Klage gleichsteht (§ 407 Abs. 1 Satz 4 StPO), und deswegen vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21; BGH NStZ 2020, 370), entsprechen die Feststellungen des Amtsgerichts zum objektiven Tatgeschehen dem konkreten Anklagesatz.
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22
    Das Amtsgericht hat den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, auch erschöpfend gewürdigt und sorgfältig begründet, weshalb es gleichwohl die für eine Verurteilung notwendigen weiteren Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGH GA 1974, 61).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung

    Auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2023 (1 Ss 166/22 , bei juris Rz. 9 ff.) kann jedenfalls allein in der Verwendung des sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft" ein Verharmlosen im Sinnes des § 130 Abs. 3 StGB nicht erblickt werden.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23

    Keine Volksverhetzung bei Tragen eines selbstgebastelten "Judensterns" mit

    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so gebietet eine am Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Zweifelssatz ausgerichtete Auslegung auf die günstigere Deutungsmöglichkeit abzustellen, wenn diese nicht ihrerseits ausgeschlossen ist (BGH a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 10569/95 = NJW 2001, 61, 62; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 = BeckRS 2020, 52510 Rn 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Februar 2023 - 1 Ss 166/22).
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