Rechtsprechung
| BayObLG, 04.03.1988 - RReg. 1 St 315/87 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
Aussetzen einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, deren Vollstreckung die Verteidigung der Rechtsordnung fordert
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90 Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, hat grundsätzlich der Tatrichter zu beurteilen; das Revisionsgericht darf nach § 337 StPO dessen Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLG v. 4.3.1988 - RReg. 1 St 315/87).
Die Entscheidung dieser Frage ist ebenfalls Aufgabe des Tatrichters und vom Revisionsgericht gemäß § 337 StPO nur daraufhin zu überprüfen, ob sie frei von Rechtsfehlern ist, und bejahendenfalls auch dann hinzunehmen, wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BayObLGSt 1977, 196/197; BayObLG v. 4.3.1988 - RReg. 1 St 315/87).
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