Rechtsprechung
| BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer Tonbandaufnahme zur Förderung eines nationalsozialistischen Regimes - Hinweis auf eine nationalsozialistische Organisation auf Grund der Verwendung des Horst-Wessel-Liedes - Annahme eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 923
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
Auszug aus BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
Dies war für den Hörer ohne weiteres erkennbar (BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55] und ständige Rechtsprechung). - BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64
Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
Die Aufschrift "ER HAT RECHT" ist keine blosse Parole, die nicht für den Tatbestand des § 93 StGB, wohl aber für den des § 96 a StGB ausreichen würde (vgl. BGH 3 StR 9/64 vom 8. Mai 1964 bei Schwarz/Dreher, StGB 27. Aufl., § 93 Anm. 2). - BayObLG, 19.07.1962 - RReg. 4 St 171/62
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auszug aus BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
Es kann auch, wie aus der Erwähnung von "Grussformen und Parolen" folgt, keinem Zweifel unterliegen, dass Lieder selbst dann, wenn sie nur gesungen werden und nicht - wie hier - in einem Tonband verkörpert sind, Kennzeichen sein können (so schon zutreffend BayObLGSt 1962, 159 - NJW 1962, 1878).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache
Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320). - BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena…, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.Diese Gefahr besteht aber auch dann, wenn der Titel sowie derart markante Textteile der parteiamtlichen Hymne der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), welche regelmäßig während der NS-Diktatur nach der Nationalhymne gesungen werden musste (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923), wiedergegeben werden.
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar
Zwar ist das hier verwendete Bild - im Gegensatz zu dem Buch selbst - ein Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 96a StGB a.F. MDR 1965, 923 Nr. 635).
- OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
Öffentliche Zurschaustellung eines Brustbildes von Heinrich Himmler in Uniform
Rn. 14 aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Kopfbild Adolf Hitlers ein Kennzeichen i. S. d. § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellt, weil die Organisation des damaligen NS-Staates derart zentral auf den "Führer Adolf Hitler" zugeschnitten war, dass seine Person als solche den Nationalsozialismus repräsentiert (BGH, MDR 1965, 923; OLG München, 4. Strafsenat, Urteil vom 07.08.2006, 4 St RR 142/06, NStZ 2007, 97ff.). - OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06
Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen
Hierzu zählt die Rechtsprechung auch nicht körperliche Erkennungszeichen, wie gesungene Lieder, wenn diese einen für nationalsozialistische Organisationen kennzeichnenden Symbolcharakter aufweisen (vgl. für das "Horst-Wessel-Lied" BayObLGSt 1962, 159 ff.; BGH MDR 1965, 923). - OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24
Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …
Die Verwendung des Kopfbildes Adolf Hitlers ist zwar - ohne dass es noch weiterer Merkmale bedürfte, die eine Darstellung in ersichtlich idealisierender Weise als Repräsentant seiner damaligen Partei begründen würden - als ein Fall des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation anzusehen (siehe BGH, Urteil vom 09.08.1965 - 1 StE 1/65, juris Rn. 22, MDR 1965, 923;… Urteil vom 25.04.1979 - 3 StR 89/79, juris Rn. 9, NJW 1979, 1555). - BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Senat auch das Kopfbild Hitlers als ein solches Kennzeichen angesehen hat, ohne danach zu unterscheiden, ob Hitler als Führer der NSDAP oder als Reichskanzler oder Staatsoberhaupt dargestellt sein könnte (BGH LM Nr. 1 zu § 96 a StGB = BGH MDR 1965, 923). - VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24
Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …
Die Verwendung eines Kopfbildes Hitlers ohne erkennbare Distanzierung wird bereits vom Tatbestand des § 86a StGB erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, juris Rn. 22; LG Gießen…, Urteil vom 29. Juli 2022 - 4 Ns - 6110 Js 261186/18 -, juris Rn. 227; OLG München…, Beschluss vom 7. August 2006 - 4St RR 142/06 -, juris Rn. 14 m. w. N.). - BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 - (MDR 1965, 923) ein auf Klebezetteln, zusammen mit der Aufschrift: "ER HAT RECHT", angebrachtes Kopfbild Hitlers als Sinnbild für die NSDAP und alle ihre Organisationen und damit als Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation gewertet. - BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Zwar würde ein Kopfbild Hitlers als solches Kennzeichen einzuordnen sein (BGH, Urt. v. 9. August 1965, 1 StE 1/65, juris Rn. 22; OLG München…, Beschluss vom 7. August 2006, 4 StRR 142/06, NStZ 2007, 97 Rn. 2), die Feststellungen teilen über die Gestaltung des Bildes jedoch nichts mit. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20
Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig
- BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22
Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung
- OVG Bremen, 25.10.2005 - 1 A 144/05
Bildnis Abdullah Öcalans; Verwendungsverbot - Öcalan-Bildnis; PKK; …
- AG Zossen, 04.09.2025 - 134 Cs 107/25
Kopfbild von Adolf Hitler, verfassungswidriges Kennzeichen
- OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von …
- BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …
- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13
Versammlungsbeschränkungen wegen Art und Weise, nicht aber wegen des Inhalts …
- BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22
Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer …
- VG Düsseldorf, 03.11.2017 - 18 L 5281/17
Versammlungsrecht
- VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08
Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah …
- OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23
Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …
- LG Frankfurt/Main, 13.12.1985 - 24 Qs 8/85
Strafbarkeit von T-Shirt-Aufbüglern mit Darstellung Hitlers
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