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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8650
BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11 (https://dejure.org/2011,8650)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - 1 StR 100/11 (https://dejure.org/2011,8650)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 1 StR 100/11 (https://dejure.org/2011,8650)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 35 BtMG
    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten ("Lastschriftbetrug") infolge einer überwundenen Betäubungsmittelabhängigkeit (gerechter Schuldausgleich)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 183
  • StV 2011, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
    Der Tatrichter darf sich bei der Gesamtstrafenbildung nicht von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10).
  • BGH, 04.03.2009 - 2 StR 37/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung zur Anwendung von § 35 BtMG …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
    Die Beschwerdeführerin verweist zwar zu Recht darauf, dass sich die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht wesentlich an den (formellen) Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG ausrichten darf, um es einem Angeklagten zu ermöglichen, nach Ablauf einer überschaubaren Zeitspanne zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit eine stationäre Drogenentwöhnungstherapie anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 StR 37/09 - Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip; …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
    Schematismus ist hierbei ebenso nicht angebracht (BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für …

    Hieraus folgt, dass - nicht anders als hinsichtlich einer Strafschärfung aus generalpräventiven Erwägungen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01; Beschlüsse vom 1. Juli 2005 - 5 StR 192/05; vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) - eine Strafmilderung aus individualpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 267; zu § 35 BtMG auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; sowie BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179; Frisch, NStZ 2013, 249, 251 mwN).

    Anders als in dem der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2011 (1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184) zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht mit seinen Erwägungen daher nicht nur die gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berücksichtigenden "Wirkungen der Strafe' für das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft (mit-)berücksichtigt, sondern seine Schuld und die sich insbesondere aus § 46 Abs. 2 Satz 2 sowie § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB ergebenden weiteren Strafzumessungskriterien diesen individualpräventiven Erwägungen in rechtsfehlerhafter Weise nach- und untergeordnet.

  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 554/23

    Strafzumessung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe

    Denn die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe darf sich nicht wesentlich an den (formellen) Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG ausrichten, um es einem Angeklagten erst zu ermöglichen, nach Ablauf einer überschaubaren Zeitspanne zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit eine stationäre Drogenentwöhnungstherapie anzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11 Rn. 13; Beschluss vom 4. März 2009 - 2 StR 37/09).

    Zwar können die Auswirkungen der Strafe auf eine bereits begonnene Therapie nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der Strafbemessung Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11 Rn. 12).

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12

    Bandendiebstahl (Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis); Diebstahl im …

    Insofern kommt es nicht auf den Wert der Geldbörsen - diesen hat die Strafkammer nicht festgestellt - und auf die Frage an, ob dieser zusammen mit dem jeweils entwendeten Bargeld noch unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, StV 2011, 53) lag.
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