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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1986 - 1 StR 103/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12901
BGH, 15.04.1986 - 1 StR 103/86 (https://dejure.org/1986,12901)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1986 - 1 StR 103/86 (https://dejure.org/1986,12901)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1986 - 1 StR 103/86 (https://dejure.org/1986,12901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahlfeststellung zwischen Hehlerei und Raub - Vorhalte an Zeugen als wesentliche Förmlichkeiten - Pflicht zur erneuten Anhörung eines Zeugen auf Grund der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei - …

    Auszug aus BGH, 15.04.1986 - 1 StR 103/86
    Damit ist ein Fall der Wahlfeststellung gegeben, die allerdings nicht zwischen schwerem Raub und Hehlerei, wohl aber zwischen dem im Raub enthaltenen Diebstahl und Hehlerei möglich und geboten ist (vgl. BGHSt 21, 152 [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66] und 25, 182).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und …

    b) Auch eine (eindeutige) Verurteilung wegen Hehlerei oder - auf alternativer Tatsachengrundlage - eine (wahlweise) Verurteilung wegen der in der schweren räuberischen Erpressung enthaltenen (einfachen) Erpressung gemäß § 253 StGB und der Hehlerei nach § 259 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1984 - 1 StR 103/86, bei Holtz, MDR 1986, 793: Wahlfeststellung zwischen dem im Raub enthaltenen Diebstahl und Hehlerei; Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 1/74, NJW 1974, 804: Betrug oder Hehlerei) wäre hier zulässig, da es sich unter den hier gegebenen Umständen um dieselbe prozessuale Tat handelt (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 65 f., und vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 f.; Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, und vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 606/11, wistra 2012, 148, 149).
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