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| BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Weiterleitung eines Schriftsatzes hinsichtlich einer Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 364b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1995 - 1 StR 349/90
Zuleitung eines Antrags des Verurteilten auf Bestellung eines Verteidigers zur …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72
Dieser Antrag, der beim Senat eingereicht werden durfte, ist dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1995 - 1 StR 604/84 - und vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 349/90). - BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85
Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72
Das ist das Landgericht - 2. Strafkammer - Regensburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. November 1995 gemäß § 140 a Abs. 2 GVG sowie des Präsidiums des Landgerichts Regensburg vom 15. Dezember 1995). - BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/84
Weiterleitung eines Antrags auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72
Dieser Antrag, der beim Senat eingereicht werden durfte, ist dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1995 - 1 StR 604/84 - und vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 349/90).
- BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76 Deshalb ist der Antrag des Verurteilten, der beim Senat eingereicht werden durfte, dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 1996 - 1 StR 105/72 - sowie BGHR StPO § 367 Zuständigkeit 1).
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