Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60
Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor …
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Die jetzige Neufassung (§ 316 a Abs. 1 StGB) "zur Begehung von Raub oder räuberischer Erpressung (§ 255 StGB)" und die immer noch sehr hohe Strafdrohung (auf die BGHSt 15, 325 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60] hinweist), sprechen jedoch für eine enge Auslegung der Vorschrift in dieser Hinsicht.Eine solche Sachlage mußte die Prüfung nahelegen, ob nicht der Angeklagte S., nachdem er seinen, auch die Begehung von Raub in sich schließenden Plan gefaßt hatte, schon mit dem Weiterbefördern der Opfer einen körperlichen Angriff auf diese, zumindest auf ihre Entschlußfreiheit unternahm (§ 87 StGB; BGHSt 15, 322, 324 ; 18, 170 ff;… 1 StR 431/65 vom 4. Januar 1966, S. 5-6).
Einen fest umrissenen Plan setzt übrigens § 316 a StGB nicht voraus (vgl. BGHSt 15, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60] unten).
Das Verbrechen des § 316 a Abs. 1 StGB würde mit dem späteren strafbaren Tun der Angeklagten, dem Überraschungsmanöver am Ende des Transports in R. in Tateinheit stehen (BGHSt 15, 323 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; NJW 1963, 1413 Nr. 18; VRS 29, 198, 199 a.E.).
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Mit anderen Worten; räuberischer Diebstahl setzt voraus, daß bei dem Einsatz der Nötigungsmittel die Wegnahme jedenfalls vollendet ist; sonst käme Raub in Betracht (so auch BGHSt 16, 271, 277) [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61].Er hat aber dabei die Verkehrsauffassung zu berücksichtigen (BGHSt 16, 273 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]).
- BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Die von der Rechtsprechung (BGHSt 19, 191) geforderte nahe Beziehung zu der Benutzung des Kraftfahrzeugs als Transportmittel dürfte gleichfalls gegeben sein.In dem BGHSt 19, 191, 192 [BGH 14.01.1964 - 5 StR 571/63] zugrundeliegenden Fall lag es insofern anders.
- BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Es ist daher nach den bisherigen Feststellungen die Annahme nicht ausgeschlossen, daß die Wegnahme des Geldes erst durch das plötzliche Losfahren und die Brechung des Widerstandes der Betroffenen (Frau B.) bewirkt wurde; ähnlich wie beim überraschenden Wegreißen einer Handtasche (vgl. BGHSt 18, 329-331). - RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39
Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den …
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Vom Raub unterscheidet sich der räuberische Diebstahl dadurch, daß beim Raub Gewalt oder Drohung der Erlangung des Gewahrsams an der erstrebten Beute dienen, beim räuberischen Diebstahl dagegen dem Schutz des bereits erlangten Gewahrsams ("um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten"; so auch RGSt 73, 343, 344). - BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Der § 252 StGB betrifft einen Sondertatbestand (BGHSt 3, 76, 77) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 517/52]. - BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Eine solche Sachlage mußte die Prüfung nahelegen, ob nicht der Angeklagte S., nachdem er seinen, auch die Begehung von Raub in sich schließenden Plan gefaßt hatte, schon mit dem Weiterbefördern der Opfer einen körperlichen Angriff auf diese, zumindest auf ihre Entschlußfreiheit unternahm (§ 87 StGB; BGHSt 15, 322, 324 ; 18, 170 ff;… 1 StR 431/65 vom 4. Januar 1966, S. 5-6). - BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63
Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Das Verbrechen des § 316 a Abs. 1 StGB würde mit dem späteren strafbaren Tun der Angeklagten, dem Überraschungsmanöver am Ende des Transports in R. in Tateinheit stehen (BGHSt 15, 323 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; NJW 1963, 1413 Nr. 18; VRS 29, 198, 199 a.E.). - RG, 03.01.1939 - 1 D 1046/38
1. Wann ist im Sinne des Autofallengesetzes v. 22. Juni 1938 die Falle gestellt? …
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Sogar das sehr weitgehende Autofallengesetz v. 21. Juni 1938 (RGBl. I, 651) hatte immerhin "räuberische Absicht", die Vorbereitung von "Raubverbrechen" (RGSt 73, 71 ff.) vor Augen. - BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67
Voraussetzungen eines Autostraßenraubs
Auszug aus BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67
Hier sollte offenbar das Fahrzeug als Fortbewegungsmittel zur Durchführung des Verbrechens eingesetzt werden (vgl. auch BGH Urt. v. 4. April 1967, 5 StR 90/67).
- BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70
Innerer Tatbestand des Autostraßenraubs - Erfordernis der Absicht, den Führer des …
Anderseits reicht zur inneren Tatseite aus, daß der Täter, der ja regelmäßig den weiteren Ablauf der Ereignisse nicht voraussehen kann, neben einer gewaltlosen Wegnahme auch einen Raub (oder eine räuberische Erpressung) mit einplant (vgl. BGH Urteil vom 25. April 1967 - 1 StR 110/67). - BGH, 12.09.1967 - 1 StR 356/67
Gewahrsamswechsel bei handlichen und leicht beweglichen Gegenständen
Zur Frage der Anwendbarkeit des § 252 StGB kam es hier darauf an, ob die Wegnahme der Geldscheine im Augenblick des Zurückdrängens der Angestellten S. schon vollendet, d.h. der Gewahrsam der früheren Inhaberin gebrochen und eigener Gewahrsam des Täters begründet war (BGHSt 16, 271, 277 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; BGH Urt. v. 25. April 1967 1 StR 110/67, S. 8;… Urt. v. 21. Juni 1967, 4 StR 475/66, S. 4 ff). - BGH, 22.05.1973 - 1 StR 170/73
"Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für einen …
Darauf kommt es jedoch hier ebensowenig an wie auf die weitere Frage, ob die Angeklagten neben einer gewaltlosen Wegnahme wenigstens auch einen Raub oder eine räuberische Erpressung eingeplant hatten (…BGH a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1967 - 1 StR 110/67).
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