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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1388
BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88 (https://dejure.org/1988,1388)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1988 - 1 StR 111/88 (https://dejure.org/1988,1388)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88 (https://dejure.org/1988,1388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27, § 177 Abs. 1, § 323c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
    Dafür reicht es aus, daß ein psychisch determinierter Prozeß mit nur geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzt wird (BGHSt 23, 126, 127; BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e. …

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
    Gehilfenvorsatz setzt voraus, daß der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt (BGHSt 11, 66) und darüberhinaus in dem Bewußtsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (RGSt 72, 20, 24).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische …

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
    Dafür reicht es aus, daß ein psychisch determinierter Prozeß mit nur geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzt wird (BGHSt 23, 126, 127; BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren …

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
    In diesem Sinn muß zwar das bloße Fahren an eine abgelegene Stelle, an der die Frau keine Hilfe erwarten kann, nicht ohne weiteres Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB sein (BGH NJW 1981, 2204 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 390/84

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung - Verwirklichung des …

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
    Dafür reicht es aus, daß ein psychisch determinierter Prozeß mit nur geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzt wird (BGHSt 23, 126, 127; BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird …

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
    Gehilfenvorsatz setzt voraus, daß der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt (BGHSt 11, 66) und darüberhinaus in dem Bewußtsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (RGSt 72, 20, 24).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewußtsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2); Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (…BGHR aaO Vorsatz 7).

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewußt sein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2); Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (…BGHR aaO Vorsatz 7).

  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    (a) Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 64/19

    Fall Walter Lübcke: Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar J.

    bb) Gehilfenvorsatz erfordert, dass der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu …

    (1) Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGH, Urteile vom 1. August 28 29 30 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten …

    Eine strafbare Beihilfe kommt aber nur in Betracht, wenn der Hilfeleistende die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und weiß, dass er durch sein Verhalten das Vorhaben der Haupttäter fördert (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2, 9;… Cramer/Heine in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn. 19;… Joecks in MünchKomm-StGB § 27 Rdn. 75 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Festzuhalten ist vielmehr, daß im Rahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für positives Tun jede Beihilfe - auch die sogenannte psychische - einen durch Handeln erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbar voraussetzt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2;… in dieser Richtung auch Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 15, 42 sowie Rudolphi a.a.O.); dieser kann freilich im Einzelfalle schon darin bestehen, daß der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitgeht oder mitfährt, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Haupttäter in seinem Tatentschluß zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben.
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; …

    Rn. 53 Insoweit ist anzumerken, dass Gehilfenvorsatz vorliegt, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 2); Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (…BGHR a. a. O. - Vorsatz 7).
  • LG München I, 10.08.2016 - 21 O 6197/14

    Sharehoster als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung durch unbekannte Dritte

    Er muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat, die sogenannte Unrechts- und Angriffsrichtung, erkennen, ohne zwingend eine bestimmte Vorstellung von deren Einzelheiten zu haben (vgl. z.B. BGH, B.v. 12.07.2000 - 1 StR 269/00, juris; BGH, U.v. 26.05.1988 - 1 StR 111/88, juris Rdnr. 20;… Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 27 Rdnr. 22).
  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit - …

    Es reicht aus, daß ein psychisch determinierter Prozeß mit nur geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzt wird (st. Rspr. vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Gewalt 3, 4, 7).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05

    Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung …

    Zwar lässt sich den Feststellungen noch hinreichend entnehmen, dass die Angeklagte hierdurch objektiv die noch nicht beendete Tat des G. und des R. gefördert hat, jedoch ist nicht erkennbar, dass sie diesbezüglich mit Gehilfenvorsatz, also in dem Bewusstsein, das Vorhaben der Haupttäter zu fördern (BGHR, StGB § 27 Abs. 1, Vorsatz 2), gehandelt hat.
  • LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6199/14

    Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch einen File-Hosting-Dienst

  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6200/14

    Haftung eines Sharehosting-Dienstes als Gehilfe durch Unterlassen, hier: Schaffen …

  • LG Frankfurt/Main, 05.02.2014 - 6 O 319/13

    Haftung von File-Hosting-Diensten

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz: …

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 101/99

    Sexuelle Nötigung; Gewalt; Aufklärungspflicht; Sachverständige; Sachverstand

  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der …

  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 355/12

    Anforderungen an die Feststellung des Gehilfenvorsatzes bei untergeordneten …

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen …

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit

  • LG München I, 11.07.2014 - 21 O 854/13

    Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gegenüber dem Betreiber des …

  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 705/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gehilfenvorsatzes

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90
  • BGH, 24.03.1992 - 5 StR 64/92

    Entfallen des subjektiven Tatbestandes vor Hoffnung des Täters bei Entführung des …

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