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| BGH, 13.05.1952 - 1 StR 129/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- RG, 07.11.1938 - 3 D 769/38
Auch wer ursprünglich gutgläubig erworben hat, kann sich der Hehlerei schuldig …
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 129/52
Mit Recht hat die Strafkammer in diesem Verhalten der Angeklagten eine rechtswidrige Zueignung einer anvertrauten Sache nach § 246 StGB gesehen (vgl. RGSt 72, 380, 382). - RG, 13.02.1928 - III 852/27
Macht sich der Kommissionär, dem die Ware unter Eigentumsvorbehalt des …
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 129/52
Sie trifft nicht nur den Börsenkommissionär, auch nicht nur den gewerbsmässigen Kommissionär (§ 383 HGB) schlechthin, sondern auch den kaufmännischen Gelegenheitskommissionär (§ 406 Abs. 1 Satz 2 HGB; RGSt 61, 341; 62, 31). - RG, 12.07.1881 - 1671/81
Was sind "anvertraute Sachen" im Sinne des §. 246 St.G.B.'s, und sind Kaufgelder, …
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 129/52
Anvertraut war der Kraftwagen den Angeklagten deshalb, weil der Sicherungseigentümer ihn leihweise in ihrem unmittelbaren Besitz belassen hatte (vgl. RGSt 4, 386). - RG, 20.06.1927 - II 1067/26
1. Können Forderungen des Kommissionärs, die nach § 392 Abs. 2 HGB. im …
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH…, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67;… KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326). - BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96
Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern …
Als er die Gegenstände zu seinem wirtschaftlichen Nutzen im Zusammenwirken mit dem Mitangeklagten P. "beiseite schaffte", eignete er sie sich - wie er wußte - rechtswidrig zu (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52). - BGH, 15.12.1954 - 1 StR 178/53
Rechtsmittel
Es bedarf keiner Auflösung des Rechtsbegriffs in die ihm zugrunde liegenden Vorgänge (BGH 1 StR 129/52 vom 13. Mai 1952 und 1 StR 410/52 vom 29. Mai 1953). - BGH, 29.05.1953 - 1 StR 410/52
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil - 1 StR 129/52 - vom 13. Mai 1952 ausgesprochen hat, darf der Tatrichter einfachere Rechtsbegriffe ausserstrafrechtlicher Art im allgemeinen bei der Darlegung des Sachverhalts in den Urteilsgründen wie Tatsachen verwenden. - BGH, 28.01.1955 - 1 StR 266/54
Rechtsmittel
Rechtsbegriffe bürgerlichrechtlicher Art bedürfen nicht in jedem Fall einer besonderen Erläuterung (BGH 1 StR 129/52 vom 13. Mai 1952; 1 StR 410/52 vom 29. Mai 1953).
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