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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4005
BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84 (https://dejure.org/1984,4005)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1984 - 1 StR 14/84 (https://dejure.org/1984,4005)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1984 - 1 StR 14/84 (https://dejure.org/1984,4005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über Haftentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 366
  • StV 1984, 475
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84
    Das Revisionsgericht ist für diese Beschwerde jedoch nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu befinden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 StR 100/74; vom 17. März 1976 - 3 StR 379/75; Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; a.A. BGH, Beschluß vom 1. März 1977 - 5 StR 82/77 - bei Holtz MDR 1977, 640 mit nicht tragender Begründung;… Schikora in KK § 464 Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 464 Rdn. 22).
  • BGH, 17.03.1976 - 3 StR 379/75

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für die sofortige …

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84
    Das Revisionsgericht ist für diese Beschwerde jedoch nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu befinden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 StR 100/74; vom 17. März 1976 - 3 StR 379/75; Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; a.A. BGH, Beschluß vom 1. März 1977 - 5 StR 82/77 - bei Holtz MDR 1977, 640 mit nicht tragender Begründung;… Schikora in KK § 464 Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 464 Rdn. 22).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 82/77

    Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens - Eintritt der Rechtskraft in der …

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84
    Das Revisionsgericht ist für diese Beschwerde jedoch nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu befinden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 StR 100/74; vom 17. März 1976 - 3 StR 379/75; Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; a.A. BGH, Beschluß vom 1. März 1977 - 5 StR 82/77 - bei Holtz MDR 1977, 640 mit nicht tragender Begründung;… Schikora in KK § 464 Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 464 Rdn. 22).
  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 259/80

    Unterscheidung zwischen verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84
    Das Revisionsgericht ist für diese Beschwerde jedoch nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu befinden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 StR 100/74; vom 17. März 1976 - 3 StR 379/75; Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; a.A. BGH, Beschluß vom 1. März 1977 - 5 StR 82/77 - bei Holtz MDR 1977, 640 mit nicht tragender Begründung;… Schikora in KK § 464 Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 464 Rdn. 22).
  • BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92

    Untreue zulasten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch deren …

    Ob eine solche Unterbrechung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und unterliegt grundsätzlich der Beurteilung des Tatrichters (BGH StV 1984, 366, 367; BGH wistra 1989, 301, 302).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 130/87

    Zuständigkeit des Revisonsgerichts für eine Entscheidung über eine sofortige …

    Das Revisionsgericht ist für diese Beschwerde jedoch nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu befinden hat, weil nur in diesem Fall der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluß vom 8. März 1984 - 1 StR 14/84, Beschluß vom 8. August 1984 - 3 StR 320/84).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 435/88
    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Ausspruch über die Entschädigungspflicht (§ 8 Abs. 3 StrEG), für deren Entscheidung der Senat zuständig ist (vgl. BGH StV 1984, 475), hat ebenfalls keinen Erfolg.
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 655/90

    Begründung einer Nichtverurteilung wegen eines versuchten Totschlags - …

    Über die insoweit erhobene sofortige Beschwerde des Angeklagten wird das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden haben (BGH StV 1984, 475).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 447/88

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Entschädigungspflicht der …

    Die gegen den Ausspruch über die Entschädigungspflicht gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft, für deren Entscheidung der Senat zuständig ist (vgl. BGH StV 1984, 475), hat ebenfalls keinen Erfolg.
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 330/85

    Zulässigkeit einer Revision bei Rechtsfehlerrüge

    Das Revisionsgericht ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde eines Angeklagten gegen die Kostenentscheidung nach § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (BGH Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz in MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Beschlüsse vom 8. März 1984 - 1 StR 14/84 - GA 1984, 330 = StVert 1984, 475 und vom 8. August 1984 - 3 StR 320/84 - StVert 1984, 411 = NStZ 1984, 549 = bei Holtz in MDR 1984, 980).
  • BGH, 28.08.1984 - 1 StR 259/84

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Angeklagten gegen die Versagung der Haftentschädigung (§ 8 Abs. 3 StrEG in Verbindung mit § 464 Abs. 3 StPO) ist der Senat nicht zuständig, weil die Beschwerdeführer selbst kein Hauptrechtsmittel eingelegt haben (Senatsbeschluß vom 8. März 1984 - 1 StR 14/84).
  • BGH, 12.09.1989 - 1 StR 415/89

    Gemeinschaftlich begangene Nötigung

    Für die Entscheidung wäre der Senat auch nicht zuständig gewesen (BGH StV 1984, 475).
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