Rechtsprechung
| BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Rüge der Verletzung der amtilchen Aufklärungspflicht - Vorliegen einer Schizophrenie bzw. eines pathologischen Rauschzustandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Denn die Unterbringung ist nicht dazu bestimmt, an sich gesunde Personen wegen eines vorübergehenden - sei es auch pathologischen - Rauschzustands zu verwahren, sondern dazu, kranke Menschen von mehr oder weniger lange andauernden Krankheitszuständen zu heilen oder sie zu pflegen, soweit dies das öffentliche Interesse im Hinblick auf ihre Gefährlichkeit erfordert (BGHSt 7, 35, 36; 10, 57, 59).Dies kann zwar auch bei solchen Personen in Betracht kommen, bei denen eine krankhaft gesteigerte Alkoholempfindlichkeit die wesentliche Ursache für die Begehung von Straftaten ist, wenn die Gefahr besteht, daß sie trotz Kenntnis ihrer Veranlagung Alkohol zu sich nehmen (BGHSt 10, 57, 61; BGH NStZ 1982, 218).
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Demgemäß mußten zur Klärung dieser entscheidenden Frage alle vorhandenen Beweismittel benutzt werden, selbst wenn nur die entfernte Möglichkeit bestand, daß sich daraus eine Änderung der durch die bisher vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem Sachverhalt ergeben konnte (vgl. BGHSt 23, 176, 188; BGH, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455). - BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62
Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des …
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Doch gehen die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils, soweit sie sich auf die Bekundungen der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Sch. (UA S. 14 f.) und Dr. B. (UA S. 18) über Äußerungen der Angeklagten ihnen gegenüber stützen, Anlaß zu folgendem Hinweis: Tatsachen, die der Sachverständige durch eigene Befragung der zu Untersuchenden ermittelt hat, darf das Gericht nur verwerten, wenn sie in zulässiger Weise - hier durch Vernehmung des Gutachters als Zeugen - in die Haupt Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250; 18, 107; 22, 268, 278).
- BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des …
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Doch gehen die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils, soweit sie sich auf die Bekundungen der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Sch. (UA S. 14 f.) und Dr. B. (UA S. 18) über Äußerungen der Angeklagten ihnen gegenüber stützen, Anlaß zu folgendem Hinweis: Tatsachen, die der Sachverständige durch eigene Befragung der zu Untersuchenden ermittelt hat, darf das Gericht nur verwerten, wenn sie in zulässiger Weise - hier durch Vernehmung des Gutachters als Zeugen - in die Haupt Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250; 18, 107; 22, 268, 278). - BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68
Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Doch gehen die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils, soweit sie sich auf die Bekundungen der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Sch. (UA S. 14 f.) und Dr. B. (UA S. 18) über Äußerungen der Angeklagten ihnen gegenüber stützen, Anlaß zu folgendem Hinweis: Tatsachen, die der Sachverständige durch eigene Befragung der zu Untersuchenden ermittelt hat, darf das Gericht nur verwerten, wenn sie in zulässiger Weise - hier durch Vernehmung des Gutachters als Zeugen - in die Haupt Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250; 18, 107; 22, 268, 278). - BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80
Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung - …
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Demgemäß mußten zur Klärung dieser entscheidenden Frage alle vorhandenen Beweismittel benutzt werden, selbst wenn nur die entfernte Möglichkeit bestand, daß sich daraus eine Änderung der durch die bisher vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem Sachverhalt ergeben konnte (vgl. BGHSt 23, 176, 188; BGH, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455). - BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81
Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte …
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Dies kann zwar auch bei solchen Personen in Betracht kommen, bei denen eine krankhaft gesteigerte Alkoholempfindlichkeit die wesentliche Ursache für die Begehung von Straftaten ist, wenn die Gefahr besteht, daß sie trotz Kenntnis ihrer Veranlagung Alkohol zu sich nehmen (BGHSt 10, 57, 61; BGH NStZ 1982, 218). - BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Denn die Unterbringung ist nicht dazu bestimmt, an sich gesunde Personen wegen eines vorübergehenden - sei es auch pathologischen - Rauschzustands zu verwahren, sondern dazu, kranke Menschen von mehr oder weniger lange andauernden Krankheitszuständen zu heilen oder sie zu pflegen, soweit dies das öffentliche Interesse im Hinblick auf ihre Gefährlichkeit erfordert (BGHSt 7, 35, 36; 10, 57, 59). - BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
Eine Unterbringung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung voraus, daß die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde; es reicht nicht aus, wenn nur zugunsten des Angeklagten ein Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 63 Rdn. 4 m.w.N.; BGH NJW 1967, 297; 1983, 350; BGH, Besohl. - BGH, 28.07.1981 - 1 StR 482/81
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83
vom 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81). - BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
- BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84
Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und …
Die Revisionsgerichte prüfen die tatsächliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht nicht vorgenommenen Beweisergänzung und die Möglichkeit dazu aus ihrer Sicht der Dinge (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114; BGH NStZ 1983, 34; BGH StrVert 1983, 90;… BGH, Urt. v. 12.2.1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. v. 23.8.1983 - 1 StR 141/83).
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