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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2280
BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94 (https://dejure.org/1994,2280)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1994 - 1 StR 142/94 (https://dejure.org/1994,2280)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94 (https://dejure.org/1994,2280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 482
  • StV 1994, 538 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 14.06.1991 - 1 Ss 141/91

    Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94
    Konnte er das sinnvoller Weise nicht, ist für § 55 StGB kein Raum (vgl. OLG Stuttgart MDR 1992, 177 [OLG Stuttgart 14.06.1991 - 1 Ss 141/91];… Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. Rdn. 4, Lackner, StGB 20. Aufl. Rdn. 4, beide zu § 55).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17

    Erörterungsmängel von Urteilsgründen in Bezug auf einen Rücktritt

    Für den Fall, dass erneut eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bünde vom 14. Mai 2014 zu bilden ist, weist der Senat darauf hin, dass in diese Gesamtstrafe nur diejenigen Taten einbezogen werden dürfen, die zum Zeitpunkt des Urteils vom 14. Mai 2014 bereits beendet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, NStZ 1994, 482, 483;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 7;… Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe bei versuchten Betrugstaten

    Damit stimmt im Ergebnis die Revisionsrechtsprechung zur Anwendung des § 55 StGB bei Anstiftern und Gehilfen, wenn die Haupttat sich noch im Versuchsstadium befindet, überein (BGH in NStZ 1994, 482; OLG Stuttgart in MDR 1992, 177).

    Der mit dem Einreichen der Schadensmeldung im Januar 2002 versuchte Betrug war mit der letzten festgestellten Handlung des Angeklagten am 4. März 2002 (vertiefende wahrheitswidrige Angaben zum angeblichen Stehlgut) nicht vollendet; ob die Tat vom Versuch zur Vollendung fortschreiten könnte, blieb bis zur Ablehnung der Schadensregulierung durch den Versicherer offen (vgl. insoweit im Tatsächlichen gleich gelagert BGH in NStZ 1994, 482).

  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …

    Eine Konstellation, in der es um die Beurteilung der Beihilfe zu einer versuchten, noch in der Entwicklung befindlichen Betrugstat geht und für die gegebenenfalls Abweichendes gilt (s. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 3), liegt nicht vor.
  • BGH, 18.08.2015 - 1 StR 305/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Einbeziehung von Taten, die zum …

    § 55 StGB soll nur denjenigen Zustand herstellen, der sich ergeben hätte, wenn der damalige Richter die jetzt zu beurteilende Tat mit abgeurteilt hätte (BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, NStZ 1994, 482), was voraussetzt, dass er sie überhaupt hätte aburteilen können.
  • BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25

    Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …

    Denn erst nach Ende des gesamten Handlungsgeschehens, mit dem das Tatunrecht seinen Abschluss findet, kann dieses abschließend beurteilt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2015 - 1 StR 305/15 Rn. 3 f. und vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 414/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtfreiheitsstrafe (zeitliche Voraussetzungen: …

    Zumindest die Haupttat aus Fall III. 6. der Urteilsgründe (Betrug zu Lasten der M. L. AG) war vor Dezember 2004 jedenfalls nicht vollendet (vgl. BGH NStZ 1992, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 3).
  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …

    Zweck des § 55 StGB ist es gerade, den Täter so zu stellen, als ob das Gericht bei der früheren Verurteilung von allen gesamtstrafenfähigen Taten gewusst und diese nach §§ 53, 54 StGB abgeurteilt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, NStZ 1994, 482;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 2 mwN).
  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
    Zu Recht hebt der BGH hervor, dass eine abschließende sinnvolle Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts einer Tat nur dann möglich ist, wenn diese materiell beendet ist und insbesondere auch geklärt ist, inwieweit der strafrechtlich relevante Erfolg der Haupttat eingetreten ist (BGH, Entscheidungen 06.10.1987 - 1 StR 475/87 - 13.11.1990 - 1 StR 514/90 - 10.05.1994 -1 StR 142/94 - 02.11.1995 - 1 StR 449/95 - 17.10.1996 - 4 StR 389/96 -).
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