Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2006 - 1 StR 154/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 341 StPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Verfristung; Absprache; qualifizierte Rechtsmittelbelehrung; Verschulden des Angeklagten: Inkaufnahme des Eingangs nach Fristablauf und unbedingte ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 45 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf zur Einlegung der Revision bedingter Auftrag an Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45 Abs. 1
Fristwahrung bei Adressierung an das falsche Gericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.02.2006 - 3 AR 1/06
Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 1 StR 154/06
Nach Eintragung in das Register - 3 AR 1/06 - verfügte der Vorsitzende des 3. Strafsenats am 10. Januar 2006 die Weiterleitung des Schreibens an das Landgericht Mannheim.
- BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision); Wiedereinsetzung in den …
Auch derjenige, der seinen Verteidiger nicht eindeutig mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragt (was er auch vortragen muss, BGH NStZ-RR 2015, 145), handelt schuldhaft (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1989 - 4 StR 537/89, BeckRS 1989, 31104670; Beschl. v. 26. April 2006 - 1 StR 154/06, BeckRS 2006, 06243). - OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
Begriff der "Dringlichkeit" i.S. von § 29 Abs. 1 S. 2 NJVollzG
Rn. 12 a. Grundsätzlich ist ein Beschwerdeführer berechtigt, die ihm zur Einlegung eines Rechtsbehelfs zur Verfügung stehende Frist voll auszuschöpfen (BVerfGE 41, 323; BVerfGE 69, 381; BGH, Beschl. vom 26. April 2006, 1 StR 154/06, juris;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 44 Rn. 12a m.w.N.).
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