Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2012 - 1 StR 154/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 9 StPO; § 263 StGB
Erfolgsort im Sinne des § 9 StPO (Zwischenerfolge des Betruges: Irrtum und Verfügung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgsort einer Straftat bei Zwischenerfolgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 StGB, § 263 StGB
Erfolgsort einer Straftat bei Zwischenerfolgen - Wolters Kluwer
Ort sogenannter Zwischenerfolge, etwa Irrtum und Verfügung, als Erfolgsort i.R.e. Betrugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Ort sogenannter Zwischenerfolge, etwa Irrtum und Verfügung, als Erfolgsort i.R.e. Betrugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Erfolgsort einer Straftat bei Zwischenerfolgen
Verfahrensgang
- LG Ulm, 09.12.2011 - 2 KLs 34 Js 19351/10
- BGH, 11.09.2012 - 1 StR 154/12
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15
Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei …
- OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19
Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher …
Denn beim Betrug ist Erfolgsort im Sinne von § 9 StGB auch der Ort sogenannter Zwischenerfolge, etwa der Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 StR 154/12, StraFo 2013, 73). - OLG München, 30.10.2020 - 2 Ws 1136/20
Anklage wegen Corona-Soforthilfe-Betrugs, Zuständigkeit bei mehreren Tatorten
Rn. 14 Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung allerdings verkannt, dass Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 StGB auch der Ort eines sogenannten "Zwischenerfolgs" sein kann (vergleiche hierzu BGH, Beschluss vom 11.09.2012, 1 StR 154/12;… OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 5221, Rn. 25). - OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18
Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich: …
Rn. 28 4.3.2.2 Sowohl beim Vergehen des Betrugs als auch der Erpressung handelt es ich jedoch nicht nur bloße Tätigkeitsdelikte, sondern um Erfolgsdelikte, wobei bei der Bestimmung des Erfolgsortes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch sog. Zwischenerfolge, wie etwa der Irrtum und die Vermögensverfügung beim Betrug (vgl. BGH StrafO 2013, 73), zu berücksichtigen sind (…zum weitergehenden Einstufung des Erfolgsortes bei sog. Distanzdelikten, vgl. Fischer, a.a.O., Rn. 5a).
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