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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1599
BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83 (https://dejure.org/1983,1599)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1983 - 1 StR 159/83 (https://dejure.org/1983,1599)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83 (https://dejure.org/1983,1599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 18 Abs. 1 S. 3; StGB § 21

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 75
  • StV 1984, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - …

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95

    Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht …

    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit - …

    Auch bei der Zumessung von Jugendstrafe wirkt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB strafmildernd (BGH StV 1984, 30; 1989, 545).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 315/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung des Nachtatverhaltens; Fernliegen des …

    Der Tatrichter hat ausgeführt: "Daß nach allgemeinem Strafrecht Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen ist, war lediglich bei der Bewertung des Tatunrechts mit zu berücksichtigen und wurde beachtet." Der Senat besorgt nicht, der Tatrichter könne nicht bedacht haben, daß nach allgemeinem Strafrecht eine Milderungsmöglichkeit nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eröffnet war (…BGH aaO; BGH StV 1984, 30; vgl. BGH NStZ 1986, 71).
  • OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93

    Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen

    Bei einer Anwendung des § 21 StGB, die trotz § 18 Abs. 1 S. 3 JGG in Betracht kommt (BGH MDR 82, 972; NStZ 84, 75), hätte sich das Kreisgericht aber mit der Frage befassen müssen, ob es nicht zugunsten des Angeklagten die Rechtsfolgen nach § 49 Abs. 1 StGB mildert.
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im …

    Mit der naheliegenden Frage, ob die Schuldfähigkeit der Angeklagten - wie bei der Nichtrevidentin T. - 9 gemäß § 21 StGB erheblich vermindert war, was bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern schon bei einem BAK-Wert unter 2, 0 Promille der Fall sein kann (vgl. BGH NStZ 1984, 75), hat sich der Tatrichter aber nicht auseinandergesetzt.
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters …

    Voraussetzung für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ist, daß der Täter den Erfolgseintritt tatsächlich erkennt oder jedoch für möglich hält (BGH JZ 1981, 35; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83).
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