Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung der Unterbringung - Schwierige medizinische Frage - Gefährlichkeit des Täters - Inhalt des Gutachtens - Beweiswürdigung - Anknüpfungstatsachen und Darlegungen - Behandelnde Ärzte - Längerer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 258
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und …
Rn. 27 a) Will sich das Gericht dem Ergebnis eines zu einer bestimmten Frage eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden, damit das Revisionsgericht die Schlüssigkeit des Gutachtens, insbesondere seine Übereinstimmung mit den Erkenntnissen der Wissenschaft prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258; OLG Koblenz, 2 SsBs 100/09 v. 02.10.2009; 1 Ss 225/07 v. 17.01.2008; 1 Ss 255/02 v. 12.12.2002;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 267 Rn. 13; speziell für Gutachten zum Hergang eines Verkehrsgeschehens: OLG Düsseldorf VRS 78, 125; BayObLG, 1St RR 169/93 v. 29.11.1993 und 2St RR 19/96 v. 09.02.1996, juris). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten
Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291, 296 f.: BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6). - BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12
Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im …
aa) Ist dem Tatrichter mangels Sachkunde eine eigene Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens eines Sachverständigen nicht möglich, so genügt es allerdings, dass er sich von der Sachkunde des Gutachters überzeugt und sich danach dem Ergebnis des Gutachtens anschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96, NStZ-RR 1996, 258).Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96, NStZ-RR 1996, 258).
- BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03
Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität; …
Rn. 18 Die dem Sachverständigengutachten zugrundeliegenden wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen sowie die daraus vom Sachverständigen gezogenen Schlußfolgerungen sind so ungenau und lückenhaft dargelegt, daß dem Revisionsgericht die Überprüfung des Gutachtens auf seine Schlüssigkeit nicht möglich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258;… Engelhardt in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 32 m. w. N.). - BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …
Rn. 7 a) Ausgehend davon sind die Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten gemäß § 63 StGB im Urteil bereits deswegen nicht rechtsfehlerfrei dargetan, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258). - OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04
Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw: …
Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6).Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6).
- BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der …
Eifersucht und Handykontrolle können ohne Weiteres auch Ausdruck von Verhaltensweisen sein, die sich in einem normalpsychologisch erklärbaren Rahmen bewegen und nicht pathologisch sind (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6). - BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99
Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel
Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6). - BayObLG, 03.02.2025 - 206 StRR 308/24 Da dem Gericht ersichtlich mangels eigener technischer Sachkunde eine eigene Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens nicht möglich war, und zudem die Vorgehensweise und jedenfalls die wesentlichen Anknüpfungstatsachen des Sachverständigen noch in ausreichendem Umfang wiedergegeben werden (vgl. zu diesen Anforderungen BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996, 1 StR 170/96, NStZ-RR 1996, 258) genügt dies den Anforderungen an die Darlegung im konkreten Fall (…vgl. MüKoStPO/Bartel, 2. Aufl. 2024, § 261 Rn. 321).
- BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …
Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH…, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, juris Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96, juris Rn. 12). - BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und …
- BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
Strafzumessung (verminderte Schuldfähigkeit; Pflicht zur Darlegung der …
- BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im …
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97
Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von …
- OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei …
- BGH, 02.05.2007 - 4 StR 148/07
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
- BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Jugendlichen …
- BGH, 20.11.2001 - 4 StR 481/01
Anforderungen an eine fehlerfreie Darlegung der Blutalkoholkonzentration in den …
- BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01
Unzureichende Ablehnung der Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung (Darlegung der …
- BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung …
- BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96
Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach …
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