Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 20 StGB; § 63 StGB
Erörterungsmangel (Feststellung der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit); Schwere andere seelische Abartigkeit; Narzißtische Persönlichkeitsstruktur; Affektdurchbruch; Erforderliche Gesamtwürdigung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Mord - Steuerungsfähigkeit - Affektkontrolle - Seelischen Abartigkeit - Ganzheitsbetrachtung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Beurteilung der erheblich verminderten Schuldfähigkeit durch den Richter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01
Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat in ihren konkreten Zusammenhängen sind dabei untrennbar miteinander verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16). - BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98
Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden …
Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01
Bei alledem ist zu beachten, daß es sich bei der Frage, ob eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich i.S.d. § 21 StGB ist, um eine Rechtsfrage handelt, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen zu beantworten hat (vgl. BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 2). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01
Seine Entwicklung und sein Charakterbild sowie die Tat in ihren konkreten Zusammenhängen sind dabei untrennbar miteinander verbunden (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16).
- BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02
Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der …
Rn. 5 Ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Entwicklung sowie der Tat und dem Nachtatgeschehen zu beurteilen (…vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 26 und 37; BGH NStZ 1994, 75; BGH NStZ 2001, 243; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001, 1 StR 179/01; BGH, Beschluß vom 28. November 2001, 5 StR 434/01).
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