Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8192
BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92 (https://dejure.org/1992,8192)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 StR 181/92 (https://dejure.org/1992,8192)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92 (https://dejure.org/1992,8192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussichtslosigkeit einer Entwöhnungsbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflage in Form einer Drogentherapie

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
    Es ist jedoch möglich, daß die Strafe, etwa bei Anordnung ihres - auch nur teilweisen - Vorwegvollzuges gemäß § 67 Abs. 2, niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die Unterbringung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 S. 4); insbesondere bei einer längeren Strafe hat das Gericht zu prüfen, ob das Rehabilitationsziel durch den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).

    Abschließend ist zu bemerken, daß die Frage der Unterbringung insgesamt im Regelfall nur unter Einschaltung eines Sachverständigen getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).".

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5; BGH MDR 1990, 886 bei Holtz).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn eine Entziehungskur von vorneherein aussichtslos erscheint (§ 64 Abs. 2 StGB; vgl. BGHSt 28, 327, 328).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
    Zwar ist der Tatrichter nicht befugt, allein im Hinblick auf eine gleichzeitig verhängte Maßregel das Maß der schuldangemessenen Strafe zu unterschreiten (vgl. BGHSt 24, 132, 133).
  • BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91

    Strafzumessung - Unterbringung - Wechselbeziehung - Nichtanordnung der …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
    Es ist jedoch möglich, daß die Strafe, etwa bei Anordnung ihres - auch nur teilweisen - Vorwegvollzuges gemäß § 67 Abs. 2, niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die Unterbringung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 S. 4); insbesondere bei einer längeren Strafe hat das Gericht zu prüfen, ob das Rehabilitationsziel durch den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).
  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 310/91

    Vorwegvollzug einer Strafe vor der Maßregel - Vollzug der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92
    Es ist jedoch möglich, daß die Strafe, etwa bei Anordnung ihres - auch nur teilweisen - Vorwegvollzuges gemäß § 67 Abs. 2, niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die Unterbringung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 S. 4); insbesondere bei einer längeren Strafe hat das Gericht zu prüfen, ob das Rehabilitationsziel durch den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschluß vom 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …

    Trotz dieser "Zweispurigkeit" zeigt aber die Praxis, daß häufig auf eine mildere Strafe erkannt wird, wenn gleichzeitig die Unterbringung angeordnet wird, vor allem dann, wenn ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 10;… BGHR StGB § 64 Ablehnung 2, 3, 5; BGH NStZ 1992, 33; BGH, Beschluß vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92).
  • KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20

    Vollrausch

    Die Aufhebung auch des Strafausspruchs in Fällen erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung einer Maßregel, die entgegen der Annahme des Landgerichts auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt (vgl. nur BGHSt 38, 362; BGH NStZ 1992, 33; Beschluss vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92 - [juris]), dient dem Zweck, dem Tatrichter eine umfassende neue Bewertung der Rechtsfolgenseite in eigener Verantwortung zu ermöglichen, soweit im Einzelfall - vor allem, aber nicht nur, wenn ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2011 - [4] 1 Ss 542/10 [271/10] - mwN) - eine Wechselwirkung zwischen beiden Rechtsfolgen vorliegen kann, weil sich die für deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht voneinander trennen lassen.
  • KG, 10.06.2020 - 161 Ss 65/20

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Vollrausches

    Die Aufhebung auch des Strafausspruchs in Fällen erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung einer Maßregel, die entgegen der Annahme des Landgerichts auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt (vgl. nur BGHSt 38, 362; BGH NStZ 1992, 33; Beschluss vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92 - [juris]), dient dem Zweck, dem Tatrichter eine umfassende neue Bewertung der Rechtsfolgenseite in eigener Verantwortung zu ermöglichen, soweit im Einzelfall - vor allem, aber nicht nur, wenn ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2011 - [4] 1 Ss 542/10 [271/10] - mwN) - eine Wechselwirkung zwischen beiden Rechtsfolgen vorliegen kann, weil sich die für deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht voneinander trennen lassen.
  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93

    Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall - …

    Dann kann sich die Unterbringung im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken (…vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 10 m.w.Nachw.) und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben (BGH, Beschlüsse vom 30. April 1991 - 2 StR 118/91 und 28. April 1992 - 1 StR 181/92; vgl. auch BGH b. Theune StV 1985, 162, 163;… Hanack in LK 11. Aufl. vor §§ 61 ff. Rdn. 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.06.1992 - 2 StR 229/92

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch ( StGB) - Gebotenheit der …

    Insoweit ist das Urteil aufzuheben, obgleich nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. v. 28. April 1992 - 1 StR 181/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht