Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 StGB; Vor § 296 StPO
Ausreichende Erörterung einer möglichen Sicherungsverwahrung; Beschränkung des Rechtsmittels (Trennbarkeit bei Sicherungsverwahrung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 6 Satz 1
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei fehlender Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit; Bestehen einer der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung bei der Anordnung einer Strafe und einer nicht angeordneten Maßregel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 234
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher …
Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Denn zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1997, 875) abgesehen - grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 2007, 212, 213). - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der …
Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Denn zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1997, 875) abgesehen - grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 2007, 212, 213). - BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Es ist damit seiner sachlich-rechtlichen Begründungspflicht (vgl. BGH NStZ 1999, 473 m.w.N.) in für den Senat gerade noch hinnehmbarer Weise nachgekommen.
- BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge - …
Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Rn. 11 aa) Die vorgenommene Abgrenzung zu den übrigen, teilweise als Mussbestimmung ausgestalteten Eingriffstatbeständen des § 66 StGB und die gewählte Formulierung, derzeit noch keine Veranlassung für eine Anordnung zu sehen, versteht der Senat so, dass das Landgericht sich des ihm eingeräumten Ermessens bewusst war (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 5). - BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90
Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Auch insoweit müssen die Urteilsgründe jedoch erkennen lassen, dass und weswegen von der eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 und 4). - BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87
Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung …
Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08
Auch insoweit müssen die Urteilsgründe jedoch erkennen lassen, dass und weswegen von der eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 und 4).
- BGH, 09.06.2026 - 1 StR 621/25
Zulässigkeit der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der …
Rn. 27 a) Die Aufhebung des Urteils im Maßregelausspruch lässt den rechtsfehlerfreien Strafausspruch unberührt, weil zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine Wechselwirkung besteht und das Landgericht die verschiedenen Rechtsfolgen - zutreffend - auch nicht in einen inneren Zusammenhang gesetzt hat (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 2026 - 4 StR 434/25 Rn. 16;… vom 4. Juli 2024 - 5 StR 632/23 Rn. 9;… vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 12; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 Rn. 6;… Beschlüsse vom 28. Januar 2025 - 2 StR 305/24 Rn. 10;… vom 17. Oktober 2023 - 6 StR 227/23 Rn. 4 …und vom 10. Mai 2022 - 4 StR 99/22 Rn. 5 mwN). - BGH, 04.07.2024 - 5 StR 632/23
Hang zu erheblichen Straftaten als Voraussetzung der Anordnung von …
Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19, NStZ-RR 2020, 308, 309; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08). - BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17
Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der …
b) Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht aufgrund der Zweispurigkeit des Sanktionensystems grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08; vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, NStZ 1994, 280, 281;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 26). - BGH, 19.08.2020 - 5 StR 616/19
Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu …
Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387). - BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17
Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten …
b) Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht - von Ausnahmefällen abgesehen - keine Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 mwN).
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